Sonderprüfung nach § 88 Abs. 1 WpHG

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Sonderprüfung nach § 88 Abs. 1 WpHG bei einem international tätigen CRR-Kreditinstitut.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-12 Auftragsbekanntmachung
2020-02-14 Ergänzende Angaben
2020-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Referenznummer: 2019/0835-000
Kurze Beschreibung:
Sonderprüfung nach § 88 Abs. 1 WpHG bei einem international tätigen CRR-Kreditinstitut.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebsprüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postleitzahl: 53117
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafin.de 🌏
E-Mail: vergabe@bafin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GDMR7/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GDMR7 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 032-075280
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter, 1) dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist; 2) dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt; 3) dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt; 4) Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AEntG und § 21 SchwarzArbG, 98c AufenthG abzugeben. Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als „Anlage zum Formblatt „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen““ zu bezeichnen. Angaben zum Bieter Es sind vollständige „Angaben zum Bieter“ zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung genutzt. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GDMR7
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 88 Abs. 1 WpHG bei einem international tätigen CRR-Kreditinstitut.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Dauer: 2 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter sind Wirtschaftsprüfer.
Des Weiteren müssen der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter zur Durchführung der Prüfung auf weitere Personalressourcen zurückgreifen können. Dazu sind mindestens 5 weitere Personen namentlich im Vertrag zu benennen.
Alle zur Prüfung eingesetzten Personen verfügen über Sprachkenntnisse, die ausreichen, um den Prüfungsgegenstand in englischer Sprache bearbeiten zu können. Sie müssen in der Lage sein, Interviews und Gespräche in englischer Sprache zu führen sowie Unterlagen auszuwerten, die in englischer Sprache verfasst sind.
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Es ist eine Eigenerklärung des Bieters oder des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage 28.7.) vorzulegen, aus der folgendes hervorgeht:
— beim Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft handelt es sich um eine/n öffentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
— der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter sind Wirtschaftsprüfer,
— der Prüfungsleiter und sein Stellvertreter verfügen über
die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der WpHG-Prüfung von international tätigen Wertpapierdienst-leistungsunternehmen,
fundierte Kenntnisse in den Bereichen WpHG, MiFID II sowie der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 und der MaComp,
— alle tatsächlich bei der Prüfung eingesetzten Personen verfügen über die für die Prüfung erforderlichen englischen Sprachkenntnisse,
— es wird nur Personal für die Auftraggeberin tätig, dass vor der Auftragsdurchführung nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde,
— Bestätigung, dass für den Fall, dass das vorgesehene Personal ausfällt, adäquater Ersatz an-geboten werden kann,
— Bestätigung, dass keine Interessenkonflikte mit dem zu prüfenden Institut bekannt sind.
Diese Eigenerklärung (Anlage 28.7.) ist von jeder Bietergemeinschaft bzw. jeder Kombination aus Bieter und Unterauftragnehmer nur einmal auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Über die Prüfungserfahrung bzw. Sprachkenntnisse ist von jeder bei der Prüfung eingesetzten Person eine Eigenerklärung zum eingesetzten Personal (Anlage 28.8.) abzugeben. In der Eigenerklärung sind nur für den Prüfungsleiter und seinen Stellvertreter auch der Name eines international tätigen Kreditinstituts bei dem innerhalb der letzten 5 Jahre an einer Prüfung gemäß §§ 88 oder gemäß 89 WpHG mitgewirkt wurde, die Bilanzsumme des geprüften Instituts, das Jahr der jeweiligen Prüfung, sowie der Name des Auftraggebers und des Ansprechpartners des geprüften Kreditinstituts mit Telefonnnummer anzugeben.
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Mindeststandards:
Mindestens 2 der tatsächlich vor Ort prüfenden Personen (Prüfungsleiter und Stellvertreter) verfügen über eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Bereich der WpHG-Prüfung von international tätigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Fundierte Kenntnisse in den Bereichen WpHG, MiFID II sowie der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 und der MaComp werden vorausgesetzt.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bei dem Auftragnehmer bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
— eine/n ordentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder
— eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Handeln.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bonn

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZII 6
Internetadresse: www.bafin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GDMR7/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1) dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist;
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2) dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt;
3) dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt;
4) Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AEntG und § 21 SchwarzArbG, 98c AufenthG abzugeben.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als „Anlage zum Formblatt „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen““ zu bezeichnen.
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Angaben zum Bieter
Es sind vollständige „Angaben zum Bieter“ zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GDMR7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2020/S 032-075280 (2020-02-12)
Ergänzende Angaben (2020-02-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsprüfung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 034-081088
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 032-075280
ABl. S-Ausgabe: 34
Quelle: OJS 2020/S 034-081088 (2020-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 485 150 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 089-212887
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter, 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist. 2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt. 3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. 4. Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AEntG und § 21 SchwarzArbG, 98c AufenthG abzugeben. Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als „Anlage zum Formblatt „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen"" zu bezeichnen. Angaben zum Bieter Es sind vollständige „Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung genutzt. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GDLTX
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-05 📅
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 485 150 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Mehr anzeigen
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AEntG und § 21 SchwarzArbG, 98c AufenthG abzugeben.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als „Anlage zum Formblatt „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen"" zu bezeichnen.
Mehr anzeigen
Es sind vollständige „Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GDLTX
Quelle: OJS 2020/S 089-212887 (2020-05-05)