Ursprünglich bestand das Verfahren aus zwei Losen. Im Mai 2021 hat der Aufgabenträger das Los 2 zur Ausschreibung Sonderverkehre nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Vergabeverordnung (VgV) aufgehoben. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten finanziellen Folgen für das Land Baden-Württemberg stehen keine Mittel mehr zur Verfügung um das Los 2 der Ausschreibung Sonderverkehre zu finanzieren.