Das Land Baden-Württemberg ist Aufgabenträger des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und zuständig für den reibungslosen Verkehrsbetrieb auf den Schienennetzen im Land. Diesen zu gewährleisten kann insbesondere während Großveranstaltungen eine Herausforderung sein. Zur Entlastung des Regelverkehrs und um Kapazitätsengpässen vorbeugen, wurden daher Zusatzzüge durch die in Baden-Württemberg verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach Maßgabe des jeweiligen Verkehrsvertrags eingesetzt. Neben der Regelfahrplanung war es den EVU jedoch teilweise nicht möglich geeignetes Personal oder Fahrzeuge für die Sonderverkehre vorzuhalten. Aus diesem Grund hat der Aufgabenträger beschlossen, die Erbringung von Sonderverkehren im SPNV auszuschreiben. Die Sonderverkehrsleistungen sollen in Baden-Württemberg als auch in benachbarten Bundesländern verkehren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schienentransport/-beförderung
Kurze Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg ist Aufgabenträger des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und zuständig für den reibungslosen Verkehrsbetrieb auf den Schienennetzen im Land. Diesen zu gewährleisten kann insbesondere während Großveranstaltungen eine Herausforderung sein.
Zur Entlastung des Regelverkehrs und um Kapazitätsengpässen vorbeugen, wurden daher Zusatzzüge durch die in Baden-Württemberg verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach Maßgabe des jeweiligen Verkehrsvertrags eingesetzt. Neben der Regelfahrplanung war es den EVU jedoch teilweise nicht möglich geeignetes Personal oder Fahrzeuge für die Sonderverkehre vorzuhalten. Aus diesem Grund hat der Aufgabenträger beschlossen, die Erbringung von Sonderverkehren im SPNV auszuschreiben. Die Sonderverkehrsleistungen sollen in Baden-Württemberg als auch in benachbarten Bundesländern verkehren.
Das Land Baden-Württemberg ist Aufgabenträger des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und zuständig für den reibungslosen Verkehrsbetrieb auf den Schienennetzen im Land. Diesen zu gewährleisten kann insbesondere während Großveranstaltungen eine Herausforderung sein.
Zur Entlastung des Regelverkehrs und um Kapazitätsengpässen vorbeugen, wurden daher Zusatzzüge durch die in Baden-Württemberg verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach Maßgabe des jeweiligen Verkehrsvertrags eingesetzt. Neben der Regelfahrplanung war es den EVU jedoch teilweise nicht möglich geeignetes Personal oder Fahrzeuge für die Sonderverkehre vorzuhalten. Aus diesem Grund hat der Aufgabenträger beschlossen, die Erbringung von Sonderverkehren im SPNV auszuschreiben. Die Sonderverkehrsleistungen sollen in Baden-Württemberg als auch in benachbarten Bundesländern verkehren.
1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt.
2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattformhttps://www.subreport-elvis.de/E87571121 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
4. Teilnahmeanträge sind in elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal https://www.subreport-elvis.de/E87571121 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de erforderlich.
5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
7. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen dem Aufgabenträger und den Bewerbern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Aufgabenträger die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bewerber auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
8. Beabsichtigt ein Bewerber bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Aufgabenträgers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Aufgabenträger kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
9. Rückfragen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Für weitere Informationen über die zu vergebenden Leistungen können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle unter https://www.nvbw.de/vergabeverfahren/spnv-vergaben abfordern.
1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt.
2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattformhttps://www.subreport-elvis.de/E87571121 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
7. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen dem Aufgabenträger und den Bewerbern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Aufgabenträger die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bewerber auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
8. Beabsichtigt ein Bewerber bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Aufgabenträgers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Aufgabenträger kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
9. Rückfragen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Für weitere Informationen über die zu vergebenden Leistungen können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle unter https://www.nvbw.de/vergabeverfahren/spnv-vergaben abfordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg ist Aufgabenträger des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und zuständig für den reibungslosen Verkehrsbetrieb auf den Schienennetzen im Land. Diesen zu gewährleisten kann insbesondere während Großveranstaltungen eine Herausforderung sein.
Das Land Baden-Württemberg ist Aufgabenträger des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und zuständig für den reibungslosen Verkehrsbetrieb auf den Schienennetzen im Land. Diesen zu gewährleisten kann insbesondere während Großveranstaltungen eine Herausforderung sein.
Zur Entlastung des Regelverkehrs und um Kapazitätsengpässen vorbeugen, wurden daher Zusatzzüge durch die in Baden-Württemberg verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach Maßgabe des jeweiligen Verkehrsvertrags eingesetzt. Neben der Regelfahrplanung war es den EVU jedoch teilweise nicht möglich geeignetes Personal oder Fahrzeuge für die Sonderverkehre vorzuhalten. Aus diesem Grund hat der Aufgabenträger beschlossen, die Erbringung von Sonderverkehren im SPNV auszuschreiben. Die Sonderverkehrsleistungen sollen in Baden-Württemberg als auch in benachbarten Bundesländern verkehren.
Zur Entlastung des Regelverkehrs und um Kapazitätsengpässen vorbeugen, wurden daher Zusatzzüge durch die in Baden-Württemberg verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach Maßgabe des jeweiligen Verkehrsvertrags eingesetzt. Neben der Regelfahrplanung war es den EVU jedoch teilweise nicht möglich geeignetes Personal oder Fahrzeuge für die Sonderverkehre vorzuhalten. Aus diesem Grund hat der Aufgabenträger beschlossen, die Erbringung von Sonderverkehren im SPNV auszuschreiben. Die Sonderverkehrsleistungen sollen in Baden-Württemberg als auch in benachbarten Bundesländern verkehren.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Sonderverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr mit Lok-Wagen (Lok-Wagen Los)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 soll zum Fahrplanwechsel im Juni 2022 in Betrieb gehen.
Es sieht den Einsatz von Lok-Wagen-Garnituren vor. Im Auftrag des Aufgabenträgers müssen mindestens 3 Garnituren gleichzeitig über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzt werden können. Davon müssen bis zu 2 Garnituren mit einer Diesel-Lok und mindestens eine Garnitur mit einer Elektro-Lok verkehren.
Es sieht den Einsatz von Lok-Wagen-Garnituren vor. Im Auftrag des Aufgabenträgers müssen mindestens 3 Garnituren gleichzeitig über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzt werden können. Davon müssen bis zu 2 Garnituren mit einer Diesel-Lok und mindestens eine Garnitur mit einer Elektro-Lok verkehren.
Bei einem gleichzeitigen Einsatz aller Lok-Wagen-Garnituren müssen jeweils folgende Kapazitäten erbracht werden können:
— Eine Diesel-Lok-Garnitur: bis zu 580 Sitzplätze,
— Eine Diesel-Lok-Garnitur: bis zu 300 Sitzplätze sowie mindestens 60 Fahrradstellplätze,
— Die Elektro-Lok-Garnitur: bis zu 300 Sitzplätze sowie mindestens 60 Fahrradstellplätze.
Die Loks müssen mit allen Garnituren eingesetzt werden können. Bei Bedarf müssen die Lok-Wagen-Garnituren auch in kleineren Konfigurationen fahren können.
Die Verteilung der Sitzplatzkapazitäten auf die jeweiligen Wagen obliegt dem Auftragnehmer.
Die Lok-Wagen-Garnituren müssen das Lichtraumprofil G2 vorsehen und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h fahren können.
Es muss sichergestellt sein, dass im Bedarfsfall eine Zug-Garnitur durch Umfahren selbstständig einen Fahrtrichtungswechsel durchführen kann. Dabei muss der Auftragnehmer die Kuppel- und Entkupplungsvorgänge bei Bedarf selbst durchführen können; örtliches Rangierpersonal kann nicht erwartet werden.
Es muss sichergestellt sein, dass im Bedarfsfall eine Zug-Garnitur durch Umfahren selbstständig einen Fahrtrichtungswechsel durchführen kann. Dabei muss der Auftragnehmer die Kuppel- und Entkupplungsvorgänge bei Bedarf selbst durchführen können; örtliches Rangierpersonal kann nicht erwartet werden.
Die Fahrzeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Der Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen ist zulässig.
Pro vollem Fahrplanjahr kann der Aufgabenträger 66 000 Zugkilometer gegenüber dem Auftragnehmer beauftragen. Beginnen oder enden die Sonderverkehrsleistungen mitten im Fahrplanjahr wird das zu erbringende Zugkilometer-Kontingent anteilig reduziert. Der Aufgabenträger sichert dem Auftragnehmer für das Los 1 eine Mindestabnahme von 2/3 der vorbezeichneten Zugkilometer pro Jahr zu.
Pro vollem Fahrplanjahr kann der Aufgabenträger 66 000 Zugkilometer gegenüber dem Auftragnehmer beauftragen. Beginnen oder enden die Sonderverkehrsleistungen mitten im Fahrplanjahr wird das zu erbringende Zugkilometer-Kontingent anteilig reduziert. Der Aufgabenträger sichert dem Auftragnehmer für das Los 1 eine Mindestabnahme von 2/3 der vorbezeichneten Zugkilometer pro Jahr zu.
Die Leistungen werden im Bedarfsfall mindestens 30 Kalendertage, in Einzelfällen auch bis zu 8 Kalendertagen, vor dem betreffenden Einsatz durch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW), im Auftrag des Aufgabenträgers, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt.
Die Leistungen werden im Bedarfsfall mindestens 30 Kalendertage, in Einzelfällen auch bis zu 8 Kalendertagen, vor dem betreffenden Einsatz durch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW), im Auftrag des Aufgabenträgers, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt.
Der Aufgabenträger wird mit dem Auftragnehmer einen Bruttovertrag abschließen.
Die Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre mit einem ersten Kündigungsrecht nach 5 Jahren und einem zweiten nach 6 Jahren.
Dauer: 84 Monate
Bezeichnung des Loses: Sonderverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr mit VT-Triebwagen (VT-Triebwagen-Los)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 soll zum Fahrplanwechsel im Juni 2022 in Betrieb gehen.
In Los 2 ist die Leistungserbringung mit Dieseltriebwagen vorgesehen. Es müssen Fahrzeugkonfigurationen mit einer Sitzplatzkapazität von zusammen insgesamt mindestens 360 Sitzplätzen möglich sein, die mit mindestens 120 km/h fahren können. Es müssen bei Bedarf auch kleinere Konfigurationen mit mindestens 120 Sitzplätzen einsetzbar sein. Die kleinste nachgefragte Konfiguration wird voraussichtlich 120 Sitzplätze sein. Es ist zulässig eine Konfiguration mit 120 Sitzplätzen aus bis zu 2 Triebwagen ohne Durchgangsmöglichkeit zu bilden.
In Los 2 ist die Leistungserbringung mit Dieseltriebwagen vorgesehen. Es müssen Fahrzeugkonfigurationen mit einer Sitzplatzkapazität von zusammen insgesamt mindestens 360 Sitzplätzen möglich sein, die mit mindestens 120 km/h fahren können. Es müssen bei Bedarf auch kleinere Konfigurationen mit mindestens 120 Sitzplätzen einsetzbar sein. Die kleinste nachgefragte Konfiguration wird voraussichtlich 120 Sitzplätze sein. Es ist zulässig eine Konfiguration mit 120 Sitzplätzen aus bis zu 2 Triebwagen ohne Durchgangsmöglichkeit zu bilden.
Der Auftragnehmer hat die Fahrzeuge zu stellen. Der Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen ist zulässig.
Für das Los 2 kann der Aufgabenträger den Auftragnehmer pro vollem Fahrplanjahr mit der Erbringung von SPNV-Leistungen im Umfang von 20 000 Zugkilometer beauftragen. Beginnen oder enden die Sonderverkehrsleistungen mitten im Fahrplanjahr wird das zu erbringende Zugkilometer-Kontingent anteilig reduziert. Der Aufgabenträger sichert dem Auftragnehmer für Los 2 eine Mindestabnahme von 2/3 der vorbezeichneten Zugkilometer pro Jahr zu.
Für das Los 2 kann der Aufgabenträger den Auftragnehmer pro vollem Fahrplanjahr mit der Erbringung von SPNV-Leistungen im Umfang von 20 000 Zugkilometer beauftragen. Beginnen oder enden die Sonderverkehrsleistungen mitten im Fahrplanjahr wird das zu erbringende Zugkilometer-Kontingent anteilig reduziert. Der Aufgabenträger sichert dem Auftragnehmer für Los 2 eine Mindestabnahme von 2/3 der vorbezeichneten Zugkilometer pro Jahr zu.
Die Leistungen werden im Bedarfsfall mindestens 30 Kalendertage, in Einzelfällen auch bis zu 8 Kalendertagen, vor dem betreffenden Einsatz durch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW), im Auftrag des Aufgabenträgers, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt werden.
Die Leistungen werden im Bedarfsfall mindestens 30 Kalendertage, in Einzelfällen auch bis zu 8 Kalendertagen, vor dem betreffenden Einsatz durch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW), im Auftrag des Aufgabenträgers, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) NRW vorliegt,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen…
… im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
… Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Aufgabenträger wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Aufgabenträger wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist.
Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
— formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
— Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind für die Jahre 2018 und 2019 vorzulegen.
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Aufgabenträger gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Aufgabenträger gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG und die Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG vorliegt bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll.
2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen.
3. Ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner.
4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit Leistungen im Schienenpersonenverkehr, die mit der ausgeschrieben Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind.
5. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen.
6. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte, eingesetzte Fahrzeuge).
7. Angaben über die für die Erbringung der SPNV-Leistungen vorgesehenen Fahrzeuge.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Aufgabenträger gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Aufgabenträger gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Bewerber muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG und der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG nachweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerber und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren.
Bewerber und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt.
2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattformhttps://www.subreport-elvis.de/E87571121 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattformhttps://www.subreport-elvis.de/E87571121 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
7. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen dem Aufgabenträger und den Bewerbern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Aufgabenträger die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bewerber auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
7. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen dem Aufgabenträger und den Bewerbern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Aufgabenträger die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bewerber auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
8. Beabsichtigt ein Bewerber bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Aufgabenträgers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Aufgabenträger kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
8. Beabsichtigt ein Bewerber bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Aufgabenträgers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Aufgabenträger kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
9. Rückfragen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
9. Rückfragen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Für weitere Informationen über die zu vergebenden Leistungen können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle unter https://www.nvbw.de/vergabeverfahren/spnv-vergaben abfordern.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Schienentransport/-beförderung📦
Ursprünglich bestand das Verfahren aus zwei Losen. Im Mai 2021 hat der Aufgabenträger das Los 2 zur Ausschreibung Sonderverkehre nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Vergabeverordnung (VgV) aufgehoben. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten finanziellen Folgen für das Land Baden-Württemberg stehen keine Mittel mehr zur Verfügung um das Los 2 der Ausschreibung Sonderverkehre zu finanzieren.
Ursprünglich bestand das Verfahren aus zwei Losen. Im Mai 2021 hat der Aufgabenträger das Los 2 zur Ausschreibung Sonderverkehre nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Vergabeverordnung (VgV) aufgehoben. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten finanziellen Folgen für das Land Baden-Württemberg stehen keine Mittel mehr zur Verfügung um das Los 2 der Ausschreibung Sonderverkehre zu finanzieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen sollen unter Einsatz von Lok-Wagen-Garnituren zum Fahrplanwechsel im Juni 2022 in Betrieb gehen. Im Auftrag des Aufgabenträgers müssen mindestens 3 Garnituren gleichzeitig über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzt werden können. Davon müssen bis zu zwei Garnituren mit einer Diesel-Lok und mindestens eine Garnitur mit einer Elektro-Lok verkehren. Die Loks müssen mit allen Garnituren eingesetzt werden können.
Die Leistungen sollen unter Einsatz von Lok-Wagen-Garnituren zum Fahrplanwechsel im Juni 2022 in Betrieb gehen. Im Auftrag des Aufgabenträgers müssen mindestens 3 Garnituren gleichzeitig über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzt werden können. Davon müssen bis zu zwei Garnituren mit einer Diesel-Lok und mindestens eine Garnitur mit einer Elektro-Lok verkehren. Die Loks müssen mit allen Garnituren eingesetzt werden können.
Pro vollem Fahrplanjahr kann der Aufgabenträger 66.000 Zugkilometer gegenüber dem Auftragnehmer beauftragen. Beginnen oder enden die Sonderverkehrsleistungen mitten im Fahrplanjahr wird das zu erbringende Zugkilometer-Kontingent anteilig reduziert.
Die Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre mit einem ersten Kündigungsrecht nach fünf Jahren und einem zweiten nach sechs Jahren.
Zusätzliche Informationen:
Ursprünglich bestand das Verfahren aus zwei Losen. Im Mai 2021 hat der Aufgabenträger das Los 2 zur Ausschreibung Sonderverkehre nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Vergabeverordnung (VgV) aufgehoben. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten finanziellen Folgen für das Land Baden-Württemberg stehen keine Mittel mehr zur Verfügung um das Los 2 der Ausschreibung Sonderverkehre zu finanzieren.
Ursprünglich bestand das Verfahren aus zwei Losen. Im Mai 2021 hat der Aufgabenträger das Los 2 zur Ausschreibung Sonderverkehre nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Vergabeverordnung (VgV) aufgehoben. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten finanziellen Folgen für das Land Baden-Württemberg stehen keine Mittel mehr zur Verfügung um das Los 2 der Ausschreibung Sonderverkehre zu finanzieren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-04 📅
Name: Schienenverkehrsgesellschaft mbH (SVG)
Postanschrift: Isenburger-Straße 16/2
Postort: Horb am Neckar
Postleitzahl: 72160
Land: Deutschland 🇩🇪 Baden-Württemberg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Internetadresse: www.nvbw.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Aufgabenträger sieht im Hinblick auf den § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV davon ab den Beschaffungs- und Auftragswert zu veröffentlichen. Die in V.1.7) und V.2.4) genannten Beträge sind die nach der Bekanntmachung geforderten Mindestangaben.