Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist die Eignung vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung jedes anderen Unternehmens vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst für jedes andere Unternehmen durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, für jedes andere Unternehmen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
http://www.bayerisches-innenministerium.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/lieferunddienstleistungsauftraege/index.php
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Werden vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder vom Nachunternehmer Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 6 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote ausgestellt worden sein.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein.
Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 123 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A) vorliegen, zu ersetzen. Der Bieter hat auch ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A) vorliegen, zu ersetzt.
Weiterhin behält sich die zentrale Beschaffungsstelle vor, folgende Unterlagen nachzufordern (auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen): Unterlagen zur Eignungsleihe (Nutzung Kapazitäten anderer Unternehmer), Unterlagen zur Eignungsprüfung der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer, Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bieters, Unterlagen zur Preisprüfung und Aufklärung des Angebotsinhalts in Schriftform.
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i. V. m. § 1 Abs. 1 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe,
— dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften vorliegt,
— dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,
— dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen,
— dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen,
— dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen,
— dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
— dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat,
— dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen,
— dass die Verpflichtung von Zahlung von Mindestlohn (§ 19 MiloG) erfüllt wird.
Nachweis über einen Betriebsleiter nach BOKraft oder vergleichbar
Name und Qualifikation der Vertreter juristischer Personen
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.