Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 1.4.2021. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten; II) Kompaktbrief; III) Großbrief; IV) Maxibrief; V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden. a) Einwurfeinschreiben; b) Übergabe-Einschreiben; c) Einschreiben mit Rückschein. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Referenznummer: 5400 E - 6.650 Sdh
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 1.4.2021.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten;
II) Kompaktbrief;
III) Großbrief;
IV) Maxibrief;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurfeinschreiben;
b) Übergabe-Einschreiben;
c) Einschreiben mit Rückschein.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 1.4.2021.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten;
II) Kompaktbrief;
III) Großbrief;
IV) Maxibrief;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurfeinschreiben;
b) Übergabe-Einschreiben;
c) Einschreiben mit Rückschein.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-14 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 200-485371
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Die Jahresmenge im Los 1 beträgt ca. 601 955 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 1.4.2021.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 1.4.2021.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten;
II) Kompaktbrief;
III) Großbrief;
IV) Maxibrief;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis; IV) übergeben werden.
a) Einwurfeinschreiben;
b) Übergabe-Einschreiben;
c) Einschreiben mit Rückschein.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Geschätzter Gesamtwert: 29 451 940 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 10
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Arnsberg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Arnsberg gelegenen Justizbehörden.
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g;
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g;
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g;
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g;
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis;
IV) übergeben werden.
a) Einwurfeinschreiben:
Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabeeinschreiben:
Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 444 692 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchsten zweimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen:
Die Jahresmenge im Los 1 beträgt ca. 601 955 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Bielefeld
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Bielefeld gelegenen Justizbehörden.
Die Jahresmenge im Los 2 beträgt ca. 1 254 441 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Bochum
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Bochum gelegenen Justizbehörden.
Die Jahresmenge im Los 3 beträgt ca. 1 045 213 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Detmold
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Detmold gelegenen Justizbehörden.
Die Jahresmenge im Los 4 beträgt ca. 454 331 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Dortmund
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Dortmund gelegenen Justizbehörden.
Die Jahresmenge im Los 5 beträgt ca. 3 265 723 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Essen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Essen gelegenen Justizbehörden.
Die Jahresmenge im Los 6 beträgt ca. 1.783.480 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Hagen
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Hagen gelegenen Justizbehörden.
Die Jahresmenge im Los 7 beträgt ca. 1 070 085 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Münster
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Münster gelegenen Justizbehörden.
Die Jahresmenge im Los 8 beträgt ca. 1 771 815 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Paderborn
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Paderborn gelegenen Justizbehörden.
Die Jahresmenge im Los 9 beträgt ca. 600 976 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Siegen
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Landgerichtsbezirk Siegen gelegenen Justizbehörden.
Die Jahresmenge im Los 10 beträgt ca. 423 624 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Es werden durchschnittlich 54 % der Briefsendungen an Empfänger innerhalb des jeweiligen Los-Gebietes versandt. Im Übrigen erfolgt der Versand bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlage 7a „Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung" sowie „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ (Formular 521 EU) sind einzureichen und enthalten Informationen zu:
1.Eigenerklärung zu Lizenzen:
a) Allgemeine Informationen:
— Name und Anschrift des Bieters,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
b) Lizenz:
— Lizenz nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 6 PostG, wobei diese Lizenz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein muss. Es genügt die Vorlage einer Kopie,
— Eigenerklärung: Der Bieter erklärt, dass bei der BNetzA kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet worden ist.
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
Der Bieter erklärt, dass
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen des Bieters eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen des Bieters eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
a) §§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung),
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
— das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich der Bieter zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
— das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich der Bieter zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Der Bieter erklärt ferner, dass sein Unternehmen nicht
— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter versichert außerdem, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter erklärt zudem, dass ihm bekannt ist, dass die Abgabe wissentlich falscher Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Anlage 7a „Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung“ ist einzureichen und enthält über die o. g. geforderten Informationen hinaus folgende Angaben zu den Umsätzen:
Die Umsätze des Bieters in den Kalenderjahren 2017, 2018 und 2019 sind wie folgt anzugeben:
— Gesamtumsatz in EUR Netto,
— Umsatz in EUR Netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Mindeststandards:
Der Gesamtumsatz Netto muss mindestens das Zweifache des voraussichtlichen Jahressauftragswertes Netto betragen. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose ist der addierte Jahresauftragswert zu Grunde zu legen.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde pro Los 3 oder mehr Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre. Die Referenzen müssen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
— Bezeichnung der Leistungen,
— Öffentlicher Auftraggeber: ja/nein,
— Name u. Anschrift des Aufraggebers,
— Ansprechpartner: Name, Tel.-Nr., E-Mail,
— Beschreibung der Leistung: Tätigkeiten/Aufgaben,
— Auftragswert EUR (netto),
— Leistungszeitraum bis,
— Sendungsaufkommen durchschnittlich pro Jahr:
Briefe: __ Stück
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Referenz(en) mit dem dafür vorgesehenen Formblatt, Anlage 7b, ein (Formblatt ggf. mehrfach verwenden). Der Auftraggeber behält sich vor, mit den von Ihnen angegebenen Ansprechpartnern der Referenzen Kontakt aufzunehmen.
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Referenz(en) mit dem dafür vorgesehenen Formblatt, Anlage 7b, ein (Formblatt ggf. mehrfach verwenden). Der Auftraggeber behält sich vor, mit den von Ihnen angegebenen Ansprechpartnern der Referenzen Kontakt aufzunehmen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Mindeststandards:
Vergleichbar sind Leistungen, wenn für jede Referenz gesondert mindestens 60 % des voraussichtlichen Mengenvolumens erreicht werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sendungslaufzeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis Brutto pro Jahr
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm (POLG).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm (POLG).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim POLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem POLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.
Teilt der POLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch den POLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den POLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch den POLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den POLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 200-485371 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 1.4.2021.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten,
II) Kompaktbrief,
III) Großbrief,
IV) Maxibrief,
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden.
a) Einwurf-Einschreiben,
b) Übergabe-Einschreiben,
c) Einschreiben mit Rückschein.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 1.4.2021.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten,
II) Kompaktbrief,
III) Großbrief,
IV) Maxibrief,
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden.
a) Einwurf-Einschreiben,
b) Übergabe-Einschreiben,
c) Einschreiben mit Rückschein.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 26426334.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden.
a) Einwurf-Einschreiben,
b) Übergabe-Einschreiben,
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g,
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g,
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g,
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1 000 g,
Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers/Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Zusätzliche Informationen:
Die Jahresmenge im Los 6 beträgt ca. 1 783 480 Briefsendungen. In mindestens 95 % der Fälle sind die Briefsendungen maschinenlesbar.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-16 📅
Name: Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2009038.88 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-15 📅
Name: Citipost OWL GmbH & Co KG
Postort: Bielefeld
Land: Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2880452.76 EUR 💰
Name: Postcon NRW GmbH
Postort: Essen
Land: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2007220.88 EUR 💰
Name: CITIPOST OWL GmbH & Co KG
Gesamtwert des Auftrags: 1079599.28 EUR 💰
Name: Brief und mehr GmbH & Co KG
Postort: Münster
Land: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6055415.32 EUR 💰
3472154.56 EUR 💰
2794453.96 EUR 💰
3556883.84 EUR 💰
1429325.60 EUR 💰
1141789.80 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
2
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5400 E - 6. 671 Sdh.
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt aufgrund der am 20.12.2022 für den 23.12.2022 angekündigten Geschäftsaufgabe des bisherigen Postdienstleisters als Rahmenvertrag die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unabdingbare Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen gelegenen Justizbehörden ab dem 27.12.2022.
Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer/in.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt aufgrund der am 20.12.2022 für den 23.12.2022 angekündigten Geschäftsaufgabe des bisherigen Postdienstleisters als Rahmenvertrag die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unabdingbare Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen gelegenen Justizbehörden ab dem 27.12.2022.
Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer/in.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt aufgrund der am 20.12.2022 für den 23.12.2022 angekündigten Geschäftsaufgabe des bisherigen Postdienstleisters als Rahmenvertrag die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unabdingbare Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen gelegenen Justizbehörden ab dem 27.12.2022.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt aufgrund der am 20.12.2022 für den 23.12.2022 angekündigten Geschäftsaufgabe des bisherigen Postdienstleisters als Rahmenvertrag die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unabdingbare Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen gelegenen Justizbehörden ab dem 27.12.2022.
Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer/in.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt aufgrund der Geschäftsaufgabe des bisherigen Postdienstleisters als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen gelegenen Justizbehörden ab dem 27.12.2022.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt aufgrund der Geschäftsaufgabe des bisherigen Postdienstleisters als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen gelegenen Justizbehörden ab dem 27.12.2022.
Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer und insbesondere auch die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm,
bis 20 g
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g
V) Einschreiben:
Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden.
Die absendende Dienststelle erhält einen Einlieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabe-Einschreiben
Die absendende Dienststelle kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
Die absendende Dienststelle erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizbehörden in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Am 20.12.2022 kündigte der bisherige Postdienstleister überraschend die Geschäftsaufgabe zum 23.12.2022 an. Eine durchgehende Zustellung der Gerichtspost ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der rechtsstattlichen Aufgabe der Justiz unersetzbar. Zahlreiche Verfahrensordnungen sehen eine Zustellung oder andere Formen der förmlichen Bekanntgabe von Schriftstücken vor. Elektronische Ersatzwege stehen nur für professionelle Einreicher zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund ist die weitere Bearbeitung und Zustellung der Gerichtspost nach dem 23.12.2022, konkret ab dem 27.12.2022 zwingend zu gewährleisten. Aufgrund der vorstehend beschriebenen äußerst dringlichen und zwingenden Gründe können die in § 14 Abs. 4 Nr. 3 VGV genannten Mindestfristen nicht eingehalten werden.
Am 20.12.2022 kündigte der bisherige Postdienstleister überraschend die Geschäftsaufgabe zum 23.12.2022 an. Eine durchgehende Zustellung der Gerichtspost ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der rechtsstattlichen Aufgabe der Justiz unersetzbar. Zahlreiche Verfahrensordnungen sehen eine Zustellung oder andere Formen der förmlichen Bekanntgabe von Schriftstücken vor. Elektronische Ersatzwege stehen nur für professionelle Einreicher zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund ist die weitere Bearbeitung und Zustellung der Gerichtspost nach dem 23.12.2022, konkret ab dem 27.12.2022 zwingend zu gewährleisten. Aufgrund der vorstehend beschriebenen äußerst dringlichen und zwingenden Gründe können die in § 14 Abs. 4 Nr. 3 VGV genannten Mindestfristen nicht eingehalten werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-22 📅
Name: Deutsche Post InHaus Services GmbH & Co. KG
Postanschrift: Euskirchener Straße 52
Postleitzahl: 53121
Gesamtwert des Auftrags: 1 637 777 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dezernat 3 (Vergabestelle)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages, dessen Abschluss hiermit bekannt gemacht wird, kann nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages, dessen Abschluss hiermit bekannt gemacht wird, kann nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.