Beschreibung der Beschaffung
Fachplanung Vermessungsarbeiten innerhalb des Förderprojektes Soziale Stadt Gladbach & Westend
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Ingenieurvermessung“
Weiterführende Angaben entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. Die Leistungsbeschreibung einschließlich des auszufüllenden und zu unterschreibenden Honorarblatt liegt bei. Ebenso ein Übersichtsplan, Anschreiben.
Die baulichen Maßnahmen zur Durchführung des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes (IHEK) verteilen sich über den gesamten, näheren Innenstadtbereich in Gladbach sowie Teile des Stadtteils
Westend (siehe auch Übersichtsplan Anlage 1). Die nachfolgenden Bestandteile sollen realisiert werden.
Die vermessungstechnischen Untersuchungen sind für die Einzelmaßnahmen des IHEK unter Ziffer 2.1 – 2.17 stufenweise auszuführen und unter Ziffer 5 beschrieben.
Titel Projektbezeichnung:
— S02 Beleuchtungskonzept Innenstadt, Altstadt, Abteiberg (Umsetzung);
— S03 Anpassung Alter Markt;
— S04 Anpassung Kapuzinerplatz;
— S05 Attraktive Gestaltung der Museumshöfe;
— S06 Gestalterische Aufwertung der Waldhausener Straße und ihrer Anbindungen;
— S08 Aufwertung Adenauerplatz;
— G02 Aufwertung Geropark;
— G03 Aufwertung des Sonnenbergs;
— G04 Öffnung des Schulhofs des Stiftischen Humanistischen Gymnasiums und Aufwertung Fliescherberg;
— G09 Aufwertung Spielplatz Hügelstraße 34 b;
— G10 Aufwertung Spielplatz Viersener Straße 36 / Parkstraße 38;
— G11 Aufwertung Spielplatz Ferdinand-Stahl-Straße 11;
— G13 Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Sportanlage;
— G14 Aufwertung Brandtsgarten;
— M05 Aufwertung und Umgestaltung der Lüpertzender Straße;
— M06 Umgestaltung Stepgestraße und Berliner Platz;
— M09 Umgestaltung Johann-Peter-Boelling-Platz, obere Abteistraße und Krichelstraße.
Die Maßnahme wird finanziert aus Geldern der Stadt Mönchengladbach, des Landes NRW, des Bundes und der EU.
Alle Maßnahmen sind komplett nach den einschlägigen Richtlinien der Fördergeber durchzuführen. Dabei sind bei Planung, Ausschreibung und kaufmännischem Projektabschluss der einzelnen Maßnahmen die vorgegebenen Aufteilungen der Maßnahmen zu den jeweiligen Förderpaketen zu beachten.
Die Kalkulation und die zukünftigen Abrechnungen sind projektscharf vorzunehmen.
Mit der Leistungserbringung ist unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen. Die Ergebnisse für die Leistungen unter Ziff. 2.7 innerhalb von 6 Wochen zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen. Die Leistungen für die Maßnahmen unter Ziffer 2.10 – 2.12 und 2.15 sind nach der Leistungserbringung der Ziff. 2.7 so schnell wie möglich vorzulegen. Die Leistungserbringung der restlichen Maßnahmen erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber.