Spezialtiefbauarbeiten

Wirtschaftsbetriebe der Stadt Osterode am Harz

Erd-,Aushub- und Betonabbrucharbeiten im Bereich des Freibadbeckens, Betonpfahlgründungsarbeiten einschl. Statik und Vermessung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-05 Auftragsbekanntmachung
2020-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pfahlrammung
Referenznummer: 2020-VOB-EU-0166
Kurze Beschreibung:
Erd-,Aushub- und Betonabbrucharbeiten im Bereich des Freibadbeckens, Betonpfahlgründungsarbeiten einschl. Statik und Vermessung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pfahlrammung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aushubarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsbetriebe der Stadt Osterode am Harz
Postanschrift: Eisensteinstraße 1
Postleitzahl: 37520
Postort: Osterode am Harz
Kontakt
Internetadresse: https://wibo.osterode.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@osterode.de 📧
Telefon: +49 5522318221 📞
Fax: +49 5522318201 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/91619 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 048-112729
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 42 m
— 930 m
— 1 620 m Bohrpfähle, verrohrt, d= 800 mm, herstellen;
— 824 m
— 39,1 t Pfahlbewehrung.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
37520 Osterode
Schwimmbadstraße 1

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz, Raum 2.19
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: Enotices
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Osterode am Harz
Adresse des Käuferprofils: http://www.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/91619 🌏
Internetadresse: http://www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterlagen stehen ab dem 16.3.2020 unter dem unter Abschnitt I.3 Kommunikation genannten Vergabelink zur uneingeschränktenVerfügung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: D-21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3308/3307/3306 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 048-112729 (2020-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 117-283109
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 048-112729
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterlagen stehen ab dem 16.3.2020 unter: dem unter Abschnitt I.3 Kommunikation genannten Vergabelink zur uneingeschränktenVerfügung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-16 📅
Name: Himmel u. Papesch Bauunternehmung GmbH & Co.
Nationale Registrierungsnummer: enotices
Postanschrift: Max-Planck-Straße 4
Postort: Bebra
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6622507100 📞
E-Mail: info@hup-bau.de 📧
Land: Hersfeld-Rotenburg 🏙️
Internetadresse: https://www.hup-bau.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 521951.31 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 21339
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 117-283109 (2020-06-16)