SPNV-Leistungen Netz Prignitz

Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RB 74 Kyritz Bürgerpark-Meyenburg, RB 73 Neustadt (Dosse)-Kyritz Bürgerpark. Der Leistungsumfang beträgt ca. 0,25 Millionen Zugkilometer pro Jahr. Der Auftraggeber begrüßt CO2 Einsparungen bei der Ausführung des Auftrags.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-30 Auftragsbekanntmachung
2020-11-23 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2020-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RB 74 Kyritz Bürgerpark-Meyenburg, RB 73 Neustadt (Dosse)-Kyritz Bürgerpark. Der Leistungsumfang beträgt ca. 0,25 Millionen Zugkilometer pro Jahr. Der Auftraggeber begrüßt CO2 Einsparungen bei der Ausführung des Auftrags.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.mil.brandenburg.de 🌏
E-Mail: spnv-vergabe@vbb.de 📧
Telefon: +49 3025414500 📞
Fax: +49 3025414515 📠
URL der Dokumente: https://www.daisikomm.de/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.daisikomm.de/verfahren/D63466 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 215-527294
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
1. Die Verfahrensart (Verhandlungsverfahren, welches nicht nur in einem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen offen steht, vgl. II.2.4) kann aus technischen Gründen auf dem Internetportal daisi nicht dargestellt werden, deshalb wird es dort als „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ aufgeführt. 2. Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV registrieren. Sie erhalten beider unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Kommunikation im Vergabeverfahren zu nutzen ist. 3. Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung ist eine vollständige Wiedergabe der Anforderungen an die einzureichenden Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nicht möglich. Die Auftraggeber stellen daher nachfolgend die einzureichenden Unterlagen in verkürzter Form dar und verweisen auf die Vergabeunterlagen: a) Eigenerklärung nach §§ 123 bis 125 GWB, b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde. 4. Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe von Abs. 3 auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Aus Art. 4 Abs.7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergibt sich, dass das EVU stets verpflichtet ist, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen. 5. Eignungsleihe Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Verhandlungsverfahrens nach § 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV, allerdings mit der Besonderheit, dass es nicht nur in einem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen offen steht. Mit der veröffentlichten Bekanntmachung werden Unternehmen aufgefordert, Erstangebote abzugeben und Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Eignung vorzulegen. Mit den Unternehmen, die zulässige Erstangebote abgegeben haben, für die keine Ausschlussgründe vorliegen und die die Eignung nachweisen, wird das Verhandlungsverfahren gemäß den Vorgaben von § 17 Abs. 6 bis 14 VgV durchgeführt. Mit dieser Verfahrensgestaltung soll größtmöglicher Wettbewerb unter gleichzeitiger Zeitersparnis erreicht werden.
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Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt (Dosse) — Kyritz — Pritzwalk — Meyenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aa) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister(www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
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Der Auszug oder Ausdruck darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
Bb) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschlandnach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7aAbs. 1 AEG oder zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG oder Darstellung, wie eine der beiden letztgenannten Bescheinigungen bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird.
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cc) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunal verfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Aa) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate. Die Erklärung muss im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers aussagekräftig sein, d. h. sie muss Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit der Bewerber über die zur Erfüllung der Pflichten aus dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsvertrags erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, beispielsweise in Form von Eigenkapital.
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Bb) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen Gewinn- und Verlustrechnungen ein für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist. Sind die nach Satz 1 und 2 einzureichenden Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach cc) ausreichend.
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cc) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zu bb) enthalten sind.
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Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungenunter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Für den Fall, dass die Nachweise nach aa) bis cc) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine solche Einschätzung ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Liste der vom Bieter wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbsberücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen undberuflichen Leistungsfähigkeit auf die von einem mit ihm verbundenen Unternehmen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr berufen will.
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Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzungder Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Erbringung der hier zu vergebenden SPNV-Leistungen erforderlich sind.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-11 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Dokumente URL: https://www.daisikomm.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Verfahrensart (Verhandlungsverfahren, welches nicht nur in einem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen offen steht, vgl. II.2.4) kann aus technischen Gründen auf dem Internetportal daisi nicht dargestellt werden, deshalb wird es dort als „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ aufgeführt.
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2. Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV registrieren. Sie erhalten beider unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Kommunikation im Vergabeverfahren zu nutzen ist.
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3. Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung ist eine vollständige Wiedergabe der Anforderungen an die einzureichenden Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nicht möglich. Die Auftraggeber stellen daher nachfolgend die einzureichenden Unterlagen in verkürzter Form dar und verweisen auf die Vergabeunterlagen:
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a) Eigenerklärung nach §§ 123 bis 125 GWB,
b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen,
d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde.
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4. Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe von Abs. 3 auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Aus Art. 4 Abs.7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergibt sich, dass das EVU stets verpflichtet ist, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen.
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5. Eignungsleihe
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
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Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postleitzahl: 14437
Quelle: OJS 2020/S 215-527294 (2020-10-30)
Ergänzende Angaben (2020-11-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 232-572717
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 215-527294
ABl. S-Ausgabe: 232
Quelle: OJS 2020/S 232-572717 (2020-11-23)