Sportgeräte Schule Melanchthonstraße

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle

Sportgeräte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-20 Auftragsbekanntmachung
2021-03-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: DUS-2020-0736
Kurze Beschreibung: Sportgeräte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sportgeräte und -ausrüstungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Postleitzahl: 40227
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118996905 📞
URL der Dokumente: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-175e4d24958-54948d806672d3c6 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-25 📅
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 230-565807
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Montage von Sportgeräten, Umkleidekabinen und Ballfangnetzen für die Sporthalle einer Schule, sowie die entsprechende Einrichtung der Baustelle.
Die Dimensionen betragen:
— Schule ca. 48,66 x 45,05 m, H. ca. 15,50 m,
— Sporthalle ca. 45,50 x 35,50 m, H. ca. 11,00 m,
— Gesamt BGF: 8 127,05 m
— Gesamt BRI: 38 877,52 m

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Gewerbeanmeldung,
— Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar),
— Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer (Lg 419).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr),
— Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, nicht älter als 1 Jahr).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer,
— Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen,
— Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Berufsgruppen,
— Aufstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende Sicherheitsleistung ist vereinbart:
— Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) beträgt,
— Sicherheit für die Gewährungleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle, Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf
Zusätzliche Informationen: Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-175e4d24958-54948d806672d3c6 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister,Schulverwaltungsamt
Postanschrift: Auf´m Hennekamp 45
Postleitzahl: 40225
Kontaktperson: Herr Osthoff
Telefon: +49 2118924523 📞
E-Mail: hanspeter.osthoff@duesseldorf.de 📧
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://duesseldorf.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 230-565807 (2020-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 050-122581
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 230-565807
ABl. S-Ausgabe: 50

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Montage von Sportgeräten, Umkleidekabinen und Ballfangnetzen für die Sporthalle einer Schule, sowie die entsprechende Einrichtung der Baustelle. Die Dimensionen betragen:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2 — 10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Mehr anzeigen
Im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
Oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2021/S 050-122581 (2021-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: DUS-2021-0142
Gesamtwert des Auftrags: 77 334 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-252777
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 050-122581
ABl. S-Ausgabe: 98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sportgeräte
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang Los 1:
— Herstellung, Lieferung, Montage, von Sportgeräten,
— Herstellung, Lieferung, Montage, von Umkleidebänken.
Bezeichnung des Loses: Ballfangnetz
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang Los 2:
— Herstellung, Lieferung, Montage, von Ballfangnetzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-17 📅
Name: Kehr Sport GmbH
Postanschrift: Johann-Gottlob-Pfaff-Str. 10
Postort: Zschopau
Postleitzahl: 09405
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 37253448890 📞
E-Mail: info@kehr-sport.de 📧
Land: Erzgebirgskreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 53 849 EUR 💰
Name: Metallbau Politz GmbH
Postanschrift: Im Voigtstedter Feld 16
Postort: Edersleben
Postleitzahl: 06528
Telefon: +49 346455600 📞
E-Mail: info@politz.eu 📧
Land: Mansfeld-Südharz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 23 485 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2021/S 098-252777 (2021-05-17)