Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Sportschuhen Halle für den Zeitraum 1.5.2020 bis 30.4.2024 und Ersatzteilen dazu während der Nutzungsdauer der Artikel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sportschuhe Halle, Rahmenvereinbarungen
BWBM-2020-0002
Produkte/Dienstleistungen: Sportschuhe📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Sportschuhen Halle für den Zeitraum 1.5.2020 bis 30.4.2024 und Ersatzteilen dazu während der Nutzungsdauer der Artikel.”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Sportschuhen Halle für den Zeitraum 1.5.2020 bis 30.4.2024 und Ersatzteilen dazu während der Nutzungsdauer der Artikel.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Jeder Bieter kann grundsätzlich nur den Zuschlag auf maximal 1 Los erhalten. Ein Bieter kann jedoch maximal den Zuschlag für die Anzahl an Losen erhalten,...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Jeder Bieter kann grundsätzlich nur den Zuschlag auf maximal 1 Los erhalten. Ein Bieter kann jedoch maximal den Zuschlag für die Anzahl an Losen erhalten, deren Auftragsvolumen (Vergleichsgrundlage ist die Mindestbestellmenge) in Summe die Hälfte des Umsatzes und Referenzen des Bieters im letzten Geschäftsjahr nicht überschreitet. detaillierte Information siehe Angebotsaufforderung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Rahmenvereinbarung über 50 % des Bedarfs
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen); aktueller,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen); aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate); Angabe der Produktionsstätten, Nachunternehmer und Lieferanten; Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer und Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB. weiter siehe Sonstige Informationen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Aktuelle Bankauskunft (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung;...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Aktuelle Bankauskunft (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung; Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; testierte Jahresabschlüsse (Bilanzen oder Bilanzauszüge des Unternehmens, falls deren Erstellung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist) der letzten 3 Geschäftsjahre (Von Wettbewerbsteilnehmer die nach dem Gesellschaftsrecht des Staates in dem sie ansässig sind, nicht zur Erstellung verpflichtet sind, werden gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes anerkannt.); (Die unter III.1.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von 6 Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.) weiter siehe Sonstige Informationen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten; Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems (Zertifikat ISO 9001) oder Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis des gleichwertigen unternehmenseigenen Qualitätsmanagementssystems. Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Angebot konkret zu benennen. Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001 oder Qualitätsmanagement-Handbuch des Nachunternehmers) der Nachunternehmer sowie Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. weiter siehe Sonstige Informationen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-21
10:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Weitere Information zu III.1.1), III.1.2) und III.1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der...”
Weitere Information zu III.1.1), III.1.2) und III.1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBm kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94-99-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-94-99-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 009-015793 (2020-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bekleidungszentrum Süd
97772 Wildflecken
Bekleidungszentrum Nord
24768 Rendsburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Mindestbestellmenge:
— Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 10 00 Paar;
— Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 0 Paar;
— Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 0...”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 009-015793
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Sportschuhe Halle, Rahmenvereinbarung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gepard Shoes GmbH
Postanschrift: Lilienthalallee 40
Postort: München
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8936813880📞
E-Mail: verena.schneider@gepard-shoes.de📧
Fax: +49 89368138820 📠
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-26) Objekt Titel
Los-Identifikationsnummer: 1, 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mindestbestellmenge:
Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 21.000 Paar
Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 0 Paar
Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 0 Paar
zusätzliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Mindestbestellmenge:
Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 21.000 Paar
Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 0 Paar
Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 0 Paar
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge:
Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 162.000 Paar
Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 50.000 Paar
Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 50.000 Paar
Maximalmenge:
Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 237.900 Paar
Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 65.000 Paar
Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 65.000 Paar
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 073-174265
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1.1, 2.1
Los-Identifikationsnummer: 1, 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 103-325048 (2023-05-26)