Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der max. 5 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien durch den Auftraggeber. Die 5 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien (vgl. Matrix der Eignungskriterien) die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
a) Teilnahmebedingungen
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform
www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu lassen.
Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (Kammernachweis),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:
— Vergleichbare Referenzgröße: die Referenz muss eine Größe von min. 10 000 m Freifläche aufweisen,
— Vergleichbare Komplexität: die Referenz muss mindestens der Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI 2013 zugeordnet werden,
— Leistungsphasen: es müssen mindestens die Leistungsphasen 3-5 der o. g. Leistungsbilder erbracht worden sein,
— Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung und in den letzten 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 1.1.2015.
Der Planer erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden.
b) Auswahlkriterium Teilnehmer („Bestenauslese“).
Auswahlkriterium für die Teilnahme am Wettbewerb sind die zuvor genannten Referenzen. Die Beurteilung der Referenzen erfolgt auf Basis der Matrix der Eignungskriterien.
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
Die Referenzen werden nach folgender Systematik bewertet:
1) Referenz 1: 20 % davon
1.1) Referenzgröße Freifläche (in m): 20 %;
1.2) Erbrachte Leistungsphasen: 20 %;
1.3) Öffentlicher Auftraggeber: 10 %;
1.4) Referenzeigenschaft 1 (Sportanlagen): 10 %;
1.5) Referenzeigenschaft 2 (Sanierungsprojekt): 10 %;
1.6) Referenzeigenschaft 3 (Bearbeitung in Bauabschnitten): 10 %;
1.7) Referenzeigenschaft 4 (Nutzerbeteiligung): 20 %.
2) Referenz 2: 20 % davon
2.1) Referenzgröße Freifläche (in m): 20 %;
2.2) Erbrachte Leistungsphasen: 20 %;
2.3) Öffentlicher Auftraggeber: 10 %;
2.4) Referenzeigenschaft 1 (Sportanlagen): 10 %;
2.5) Referenzeigenschaft 2 (Sanierungsprojekt): 10 %;
2.6) Referenzeigenschaft 3 (Bearbeitung in Bauabschnitten): 10 %;
2.7) Referenzeigenschaft 4 (Nutzerbeteiligung): 20 %.
3) Referenz 3: 20 % davon
3.1) Referenzgröße Freifläche (in m): 20 %;
3.2) Erbrachte Leistungsphasen: 20 %;
3.3) Öffentlicher Auftraggeber: 10 %;
3.4) Referenzeigenschaft 1 (Sportanlagen): 10 %;
3.5) Referenzeigenschaft 2 (Sanierungsprojekt): 10 %;
3.6 Referenzeigenschaft 3 (Bearbeitung in Bauabschnitten): 10 %;
3.7 Referenzeigenschaft 4 (Nutzerbeteiligung): 20 %.
4) Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung: 25 % davon
4.1) Berufsjahre allgemein, Projektleitung: 30 %;
4.2) Berufsjahre als verantwortlicher Projektleiter: 30 %;
4.3) Berufsjahre allgemein, stellv. Projektleitung: 10 %;
4.4) Berufsjahre als verantwortlicher stellv. Projektleiter: 10 %;
4.5) Berufsjahre allgemein, Bauleitung: 10 %;
4.6) Berufsjahre als verantwortlicher Bauleiter: 10 %.
5) Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz: 9 %;
6) Durchschnittliche Mitarbeiterzahl: 6 %.
Die Bewertungssystematik ist auch der Eignungsmatrix (Anlage TNW02) zu entnehmen.