Im Ortsteil Wiedenbrück der Stadt Rheda-Wiedenbrück befindet sich das sogenannte Sportzentrum Burgweg. Die Stadt plant die Sanierung des Sportzentrums am Burgweg. Die gesamte Anlage soll im Zeitraum von 2021-2024 abschnittsweise saniert bzw. erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt rd. 2,07 Mio. EUR brutto. Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sollen zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §39 HOAI beauftragt werden. Die Objektplanung Freianlagen (gem. §39 HOAI) wird unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1. Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Das Ergebnis wird als Anlage zur Verfügung gestellt. Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die Außenanlagen. Die Neugestaltung der Umkleidegebäude ist nicht Teil des Auftrags.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: 2020-001-VgV-LA
Kurze Beschreibung:
Im Ortsteil Wiedenbrück der Stadt Rheda-Wiedenbrück befindet sich das sogenannte Sportzentrum Burgweg. Die Stadt plant die Sanierung des Sportzentrums am Burgweg. Die gesamte Anlage soll im Zeitraum von 2021-2024 abschnittsweise saniert bzw. erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt rd. 2,07 Mio. EUR brutto.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sollen zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §39 HOAI beauftragt werden. Die Objektplanung Freianlagen (gem. §39 HOAI) wird unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Das Ergebnis wird als Anlage zur Verfügung gestellt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die Außenanlagen. Die Neugestaltung der Umkleidegebäude ist nicht Teil des Auftrags.
Im Ortsteil Wiedenbrück der Stadt Rheda-Wiedenbrück befindet sich das sogenannte Sportzentrum Burgweg. Die Stadt plant die Sanierung des Sportzentrums am Burgweg. Die gesamte Anlage soll im Zeitraum von 2021-2024 abschnittsweise saniert bzw. erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt rd. 2,07 Mio. EUR brutto.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sollen zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §39 HOAI beauftragt werden. Die Objektplanung Freianlagen (gem. §39 HOAI) wird unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Das Ergebnis wird als Anlage zur Verfügung gestellt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die Außenanlagen. Die Neugestaltung der Umkleidegebäude ist nicht Teil des Auftrags.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-20 📅
Datum des Beginns: 2020-07-06 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 036-085110
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Ortsteil Wiedenbrück der Stadt Rheda-Wiedenbrück befindet sich das sogenannte Sportzentrum Burgweg. Die Stadt plant die Sanierung des Sportzentrums am Burgweg. Die gesamte Anlage soll im Zeitraum von 2021-2024 abschnittsweise saniert bzw. erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt rd. 2,07 Mio. EUR brutto.
Im Ortsteil Wiedenbrück der Stadt Rheda-Wiedenbrück befindet sich das sogenannte Sportzentrum Burgweg. Die Stadt plant die Sanierung des Sportzentrums am Burgweg. Die gesamte Anlage soll im Zeitraum von 2021-2024 abschnittsweise saniert bzw. erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt rd. 2,07 Mio. EUR brutto.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sollen zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §39 HOAI beauftragt werden. Die Objektplanung Freianlagen (gem. §39 HOAI) wird unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sollen zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §39 HOAI beauftragt werden. Die Objektplanung Freianlagen (gem. §39 HOAI) wird unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Das Ergebnis wird als Anlage zur Verfügung gestellt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die Außenanlagen. Die Neugestaltung der Umkleidegebäude ist nicht Teil des Auftrags.
1) Leistungsbild
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens werden die folgenden Leistungen vergeben:
— Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 (gem. § 39 HOAI),
— Besondere Leistungen:
a) Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung (5 ganztägige Workshops);
b) Präsentation der Planungsergebnisse (5 Sitzungen).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst wird der Auftrag für die Stufe 1 (LP 3-4) erteilt.
Die Sportanlage umfasst eine Freifläche von ca. 20 000 m
2) Kosten und Terminvorgaben
Der Planer hat während des gesamten Leistungsprozesses immer wieder die Pflicht Optimierungspotentiale insbesondere in den Bereichen Kosten und Termine zu prüfen und dem Bauherrn zur Entscheidung vorzulegen.
2.1) Kosten
Folgende Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen:
— KG 500: ca. 1 739 092 EUR (netto).
2.2) Termine
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.
Die Bauzeit ist so kurz wie möglich zu halten.
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheda-Wiedenbrück
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in berechtigt;
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in berechtigt;
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Landschaftsarchitektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen, Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2016, 2017, 2018 im jeweiligen Jahresdurchschnitt;
1) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Landschaftsarchitektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen, Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2016, 2017, 2018 im jeweiligen Jahresdurchschnitt;
2) Angabe von Referenzen für vergleichbare Freianlagenplanung.
Zu 2: es sind nur Referenzen zugelassen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Vergleichbare Referenzgröße: die Referenz muss eine Größe von min. 10 000 m
— Vergleichbare Komplexität: die Referenz muss mindestens der Honorarzone IV zugeordnet werden,
— Leistungsphasen: es müssen mindestens die Leistungsphasen 3-5 des o. g. Leistungsbilds erbracht worden sein,
— Zeitraum der Leistungserbringung: die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung und innerhalb der letzten 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 1.1.2015.
— Zeitraum der Leistungserbringung: die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung und innerhalb der letzten 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 1.1.2015.
Mindeststandards: Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Landschaftsarchitekt
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).
Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der max. 5 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien durch den Auftraggeber. Die 5 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien (vgl. Matrix der Eignungskriterien) die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der max. 5 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien durch den Auftraggeber. Die 5 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien (vgl. Matrix der Eignungskriterien) die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
a) Teilnahmebedingungen
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu lassen.
Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (Kammernachweis),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:
— Vergleichbare Referenzgröße: die Referenz muss eine Größe von min. 10 000 m
— Vergleichbare Komplexität: die Referenz muss mindestens der Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI 2013 zugeordnet werden,
— Leistungsphasen: es müssen mindestens die Leistungsphasen 3-5 der o. g. Leistungsbilder erbracht worden sein,
— Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung und in den letzten 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 1.1.2015.
Der Planer erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Planer erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden.
b) Auswahlkriterium Teilnehmer („Bestenauslese“).
Auswahlkriterium für die Teilnahme am Wettbewerb sind die zuvor genannten Referenzen. Die Beurteilung der Referenzen erfolgt auf Basis der Matrix der Eignungskriterien.
Die Referenzen werden nach folgender Systematik bewertet:
4.4) Berufsjahre als verantwortlicher stellv. Projektleiter: 10 %;
4.5) Berufsjahre allgemein, Bauleitung: 10 %;
4.6) Berufsjahre als verantwortlicher Bauleiter: 10 %.
5) Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz: 9 %;
6) Durchschnittliche Mitarbeiterzahl: 6 %.
Die Bewertungssystematik ist auch der Eignungsmatrix (Anlage TNW02) zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kostenmanagement
Aufbau- und Ablauforganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Risiken und Fehlerquellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchdringung des Projektinhalts
Umgang mit Nutzerbeteiligung
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als vier geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als vier geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 036-085110 (2020-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020-001-VgV-LA-BekVA
Kurze Beschreibung:
Im Ortsteil Wiedenbrück der Stadt Rheda-Wiedenbrück befindet sich das sogenannte Sportzentrum Burgweg. Die Stadt plant die Sanierung des Sportzentrums am Burgweg. Die gesamte Anlage soll im Zeitraum von 2021-2024 abschnittsweise saniert bzw. erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt rd. 2,07 Mio. EUR brutto.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sollen zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §39 HOAI beauftragt werden. Die Objektplanung Freianlagen (gem. § 39 HOAI) wird unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Das Ergebnis wurde als Anlage zur Verfügung gestellt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die Außenanlagen. Die Neugestaltung der Umkleidegebäude ist nicht Teil des Auftrags.
Im Ortsteil Wiedenbrück der Stadt Rheda-Wiedenbrück befindet sich das sogenannte Sportzentrum Burgweg. Die Stadt plant die Sanierung des Sportzentrums am Burgweg. Die gesamte Anlage soll im Zeitraum von 2021-2024 abschnittsweise saniert bzw. erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt rd. 2,07 Mio. EUR brutto.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sollen zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §39 HOAI beauftragt werden. Die Objektplanung Freianlagen (gem. § 39 HOAI) wird unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Das Ergebnis wurde als Anlage zur Verfügung gestellt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die Außenanlagen. Die Neugestaltung der Umkleidegebäude ist nicht Teil des Auftrags.
Gesamtwert des Auftrags: 283864.04 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sollen zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §39 HOAI beauftragt werden. Die Objektplanung Freianlagen (gem. § 39 HOAI) wird unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sollen zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §39 HOAI beauftragt werden. Die Objektplanung Freianlagen (gem. § 39 HOAI) wird unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Das Ergebnis wurde als Anlage zur Verfügung gestellt.
1. Leistungsbild
— Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 (gem. § 39 HOAI);
a) Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung (5 ganztägige Workshops),
2. Kosten und Terminvorgaben
2.1. Kosten
— KG 500: ca. 1 739 092 EUR (netto)
2.2. Termine
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-06 📅
Name: Freiraumplanung Wolf
Postort: Rietberg
Land: Deutschland 🇩🇪 Gütersloh
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 283864.04 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;