Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll.
Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband.
Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spültechnik Mensa Haste
02423/53
Produkte/Dienstleistungen: Geschirrspülmaschinen, nicht für den Hausgebrauch📦
Kurze Beschreibung:
“Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden...”
Kurze Beschreibung
Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll.
Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband.
Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Krümpel 31
49090 Osnabrück
Beschreibung der Beschaffung:
“Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll.
Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband.
Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
— Eigenerklärungen, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
— Eigenerklärungen, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird und über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird. (Formular „Eigenerklärung").
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert (Formular „Eigenerklärung").
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert (Formular „Eigenerklärung").
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-03
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRBYQ2P
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nidersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Nidersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Nidersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠
Quelle: OJS 2020/S 045-106171 (2020-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden...”
Kurze Beschreibung
Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll.
Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband.
Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse
Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 128662.80 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll.
Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband.
Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse
Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 045-106171
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 02423_53
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Spültechnik Haste
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Meiko Deutschland GmbH
Postort: Offenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 260 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 128662.80 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRBY8UP
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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Quelle: OJS 2020/S 099-237174 (2020-05-18)