Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll. Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband. Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert. Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten. Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind. Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geschirrspülmaschinen, nicht für den Hausgebrauch
Referenznummer: 02423/53
Kurze Beschreibung:
Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll.
Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband.
Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll.
Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband.
Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geschirrspülmaschinen, nicht für den Hausgebrauch📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll.
Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband.
Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Am Krümpel 31
49090 Osnabrück
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
— Eigenerklärungen, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird und über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird. (Formular „Eigenerklärung").
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert (Formular „Eigenerklärung").
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert (Formular „Eigenerklärung").
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nidersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 045-106171 (2020-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll.
Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband.
Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse
Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
Die 1995 als Ersteinrichtung eingebaute Spültechnik in der Mensa am Standort Haste hat vermehrt technische Probleme, so dass die Spültechnik erneuert werden soll.
Es handelt sich um eine teilautomatisierte Spültechnik mit Tablettförderband.
Die Tabletts werden automatisch durch die Tablettspülanlage befördert.
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse
Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Das vorhandene Tabletttransportsystem soll weiter genutzt werden, lediglich die Tablettspülmaschine als auch die Geschirrspülmaschine sollen ausgetauscht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass das Transportband und die Tablettspülmaschine auch regelungstechnisch kompatibel sind.
Alle notwendigen Wartungsarbeiten sollen für die ersten 4 Jahre von der Errichterfirma durchgeführt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 128662.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse
Das Geschirr und Besteck muss von Mitarbeitern in die angrenzende Geschirrspülmaschine umgepackt werden. Aus Platzgründen ist eine vollautomatische Spültechnik nicht möglich, daher soll die Anlage 1 zu 1 ersetzt werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die vorhandenen Anschlüsse
Trink- und vor allen Abwasserseitig zu achten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-16 📅
Name: Meiko Deutschland GmbH
Postort: Offenburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Ortenaukreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 128662.80 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,