St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_304 Außentüren, Fenster und Sonnenschutz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen, Außentüren, Fenster, Sonnenschutz
0119.00_07 VE_305_Außentüren, Fenster, Sonnenschutz”
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern📦
Kurze Beschreibung:
“St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_304 Außentüren, Fenster und Sonnenschutz.”
Kurze Beschreibung
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_304 Außentüren, Fenster und Sonnenschutz.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Jalousien📦
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Salzburger Str. 15
67067 Ludwigshafen
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 670 m Alu-Fenster;
— ca. 60m Pfosten-Riegel-Fassade;
— ca. 670m Außenraffstore;
— ca. 175m Verglaste Alu-Außentüren;
— ca. 170m...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 670 m Alu-Fenster;
— ca. 60m Pfosten-Riegel-Fassade;
— ca. 670m Außenraffstore;
— ca. 175m Verglaste Alu-Außentüren;
— ca. 170m Insektenschutzgitter.
Voraussichtliche Bauausführungsfristen:
— Fenstermontage (Gebäude dicht) bis August 2021;
— Fertigstellung Fensterelemente komplett bis Oktober 2021;
— Fertigstellung Sonnenschutzbehänge Februar 2022;
— Errichtung Windfang Nordseite Januar / Februar 2022.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-03
10:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-03
10:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hs Gesellschaft für Projektsteuerung u. Baumanagement mbH, 55124 Mainz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
“Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung.
Die längere Bindefrist, abweichend zu § 10(4) VOB/A, ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch...”
Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung.
Die längere Bindefrist, abweichend zu § 10(4) VOB/A, ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die Gremien des Bauherrn zwingend erforderlich.
Die kompletten Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform www.dtvp.de unter Angabe der Bekanntmachungs-ID: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y54DXPD/documents kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine vorherige kostenlose Registrierung wird empfohlen, um evtl. Nachrichten während der Angebotslaufzeit zu erhalten. Bis zur Angebotsabgabe obliegt die Informationspflicht (z. B. LV-Nachreichungen, Änderungen, Bieterfragen) dem Bieter.
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Per E-Mail gestellte Bieterfragen werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54DXPD.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 192-460508 (2020-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_304 Außentüren, Fenster und Sonnenschutz”
Kurze Beschreibung
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_304 Außentüren, Fenster und Sonnenschutz
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 35331007.49 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 670 m Alu-Fenster,
— ca. 60 m Pfosten-Riegel-Fassade,
— ca. 670 m Außenraffstore,
— ca. 175 m Verglaste Alu-Außentüren,
— ca. 170 m...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 670 m Alu-Fenster,
— ca. 60 m Pfosten-Riegel-Fassade,
— ca. 670 m Außenraffstore,
— ca. 175 m Verglaste Alu-Außentüren,
— ca. 170 m Insektenschutzgitter.
Voraussichtliche Bauausführungsfristen:
Fenstermontage (Gebäude dicht) bis August 2021
Fertigstellung Fensterelemente komplett bis Oktober 2021
Fertigstellung Sonnenschutzbehänge Februar 2022
Errichtung Windfang Nordseite Januar / Februar 2022
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 192-460508
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0119.00 VE 305 Fenster, Außentüren, Sonnenschutz
Titel: VE 305 Fenster, Türen und Sonnenschutz
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Miltenberger GmbH
Postort: Spangenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Schwalm-Eder-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 871858.25 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 815535.09 💰
“Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung.
Die längere Bindefrist, abweichend zu §10(4) VOB/A, ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch...”
Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung.
Die längere Bindefrist, abweichend zu §10(4) VOB/A, ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die Gremien des Bauherrn zwingend erforderlich.
Die kompletten Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform www.dtvp.de unter Angabe der Bekanntmachungs-ID: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y54DXPD/documents kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine vorherige kostenlose Registrierung wird empfohlen, um evtl. Nachrichten während der Angebotslaufzeit zu erhalten. Bis zur Angebotsabgabe obliegt die Informationspflicht (z. B. LV-Nachreichungen, Änderungen, Bieterfragen) dem Bieter.
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Per E-Mail gestellte Bieterfragen werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54D7Y8
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 242-595618 (2020-12-08)