Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen – Wärmedämmverbundsystem
0119.00_11 VE_308_Wärmedämmverbundsystem”
Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_314 Wärmedämmverbundsystem.”
1️⃣
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Salzburger Str. 15
67067 Ludwigshafen
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 435 m Wärmedämmverbundsystem (Mineralwolle).
Voraussichtlich
Ausführung Aufstockung Bauteil F Mai 2021-Juni 2021
Ausführung Neubau Bauteil G Juni...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 435 m Wärmedämmverbundsystem (Mineralwolle).
Voraussichtlich
Ausführung Aufstockung Bauteil F Mai 2021-Juni 2021
Ausführung Neubau Bauteil G Juni 2021-September 2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 96
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-26
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-26
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hs Gesellschaft für Projektsteuerung u. Baumanagement mbH, 55124 Mainz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
“Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung.
Die längere Bindefrist, abweichend zu §10(4) VOB/A, ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch...”
Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung.
Die längere Bindefrist, abweichend zu §10(4) VOB/A, ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die Gremien des Bauherrn zwingend erforderlich.
Die kompletten Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform www.dtvp.de kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine vorherige kostenlose Registrierung wird empfohlen, um evtl. Nachrichten während der Angebotslaufzeit zu erhalten. Bis zur Angebotsabgabe obliegt die Informationspflicht (z. B. LV-Nachreichungen, Änderungen, Bieterfragen) dem Bieter.
Rechtzeitig gestellte Bieteranfragen werden nur bis 6 Kalendertage vor dem Submissionstermin beantwortet. Später gestellte Bieteranfragen können nicht mehr beantwortet werden.
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Per E-Mail gestellte Bieterfragen werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54DQ35
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 239-589729 (2020-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen — Wärmedämmverbundsystem
0119.00_11 VE_308_Wärmedämmverbundsystem”
Kurze Beschreibung:
“St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_314 Wärmedämmverbundsystem” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 435 m Wärmedämmverbundsystem (Mineralwolle)
Voraussichtlich
Ausführung Aufstockung Bauteil F Mai 2021-Juni 2021
Ausführung Neubau Bauteil G Juni...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 435 m Wärmedämmverbundsystem (Mineralwolle)
Voraussichtlich
Ausführung Aufstockung Bauteil F Mai 2021-Juni 2021
Ausführung Neubau Bauteil G Juni 2021-September 2021
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 239-589729
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0119.00
Los-Identifikationsnummer: 119.00_11_VE_308
Titel: WDV`s
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54D1QY
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 065-162758 (2021-03-31)