Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anlage E_8/Referenzen
Auflistung mind. 3 geeigneter Referenzprojekte für vergleichbare Leistungen der Objektplanung von in den letzten 15 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität unter Angabe
Von:
— der Projektbezeichnung,
— der anrechenbaren Kosten netto (Summe der KGR 300+400 gem. DIN 276),
— des Werts der eigenen erbrachten Leistung,
— des Leistungszeitraumes (Beginn LPH 2 MM/JJJJ, Ende bzw. Ende LPH 8 MM/JJJJ),
— des Leistungsbildes mit Beschreibung der Aufgabe und des Umfangs der Leistung, der Art des Vertragsverhältnisses sowie Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen,
— der Honorarzone sowie der erbrachten Leistungsphasen, die folgenden.
Mindestanforderungen entsprechen:
— mind. 3 Referenzprojekte, die nachweislich kumulativ sämtliche in der Aufgabenbeschreibung genannten Leistungsinhalte und einen durchschnittlichen Mindestumfang von mind. 10,0 Mio EUR/netto anrechenbaren Kosten für die Summe der KGR 300 + 400 aufweisen sowie
— davon mindestens ein öffentlich gefördertes Referenzprojekt inkl. Erstellung Verwendungsnachweis,
— bearbeiteter Planungsumfang durchschnittlich von mind. 1 500 qm HNF,
— alle Referenzprojekte entsprechen der HZ III (Mindestsatz),
— Durchführungszeitraum zwingend in den letzten 15 Jahren, d. h. Beginn der Leistungserbringung zwingend spätestens 15 Jahre vor Ende der Angebotsfrist sowie Erbringung der Leistung (bis inkl. LPH 8) zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist zu mindestens 75 % abgeschlossen,
— der Bieter/die Bietergemeinschaft zeichnete sich bei allen Referenzen für folgende Leistungsphasennach HOAI (2013) oder vergleichbar verantwortlich: Erbringung pro Referenzprojekt mindestens LPH 2-8 (Grundlagenermittlung bis einschließlich Objektüberwachung).
Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
— Anlage E_9/Benennung der technischen Fachkräfte:
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen. Folgende Mindestanforderungen werden an die Erfahrung des für den Einsatz vorgesehenen Personals gestellt:
— Projektleiter mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als Projektleiter mit Projektkosten (KGR 300 + 400 netto) von mind. 10,0 Mio. EUR,
— Stellvertretender Projektleiter mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als stellv. Projektleiter mit durchschnittlichen Projektkosten (KGR 300 + 400 netto) von mind. 6,0 Mio. EUR,
— Alle weiteren für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter sind lediglich zu benennen und deren berufliche Qualifikation darzustellen.