Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit 2 Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich. Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Stadt Neuburg an der Donau St 2035 — Ortsumfahrung ND 2. Donaubrücke Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 - 8 nach §§ 47 ff. HOAI
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: 002-01
Kurze Beschreibung:
Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit 2 Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich.
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Stadt Neuburg an der Donau St 2035 — Ortsumfahrung ND 2. Donaubrücke
Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 - 8 nach §§ 47 ff. HOAI
Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit 2 Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich.
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Stadt Neuburg an der Donau St 2035 — Ortsumfahrung ND 2. Donaubrücke
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuburg-Schrobenhausen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-05 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 193-466706
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6)) und Nachweisen; sämtliche Vergabe/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6)) und Nachweisen; sämtliche Vergabe/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit 2 Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich.
Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit 2 Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich.
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Stadt Neuburg an der Donau St 2035 — Ortsumfahrung ND 2. Donaubrücke
Die Stadt Neuburg an der Donau ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Neuburg Schrobenhausen, Planungsregion 10, Ingolstadt. Die Einwohnerzahl der Stadt Neuburg ist von 28 055 im Jahr 2011 auf 30 050 im Jahr 2016 angewachsen. Die neuesten Bevölkerungsprognosen lassen eine weitere deutliche Erhöhung in den nächsten Jahren erwarten. Der Fahrzeugbestand im Landkreis ist von 85 500 im Jahre 2011 (davon 3 400 Lkw über 3,5 t) auf 97 000 (davon 4 100 Lkw) im Jahr 2016 angewachsen. Dies bedeutet einen Anstieg von 13,5 % innerhalb von 5 Jahren. Im Stadtgebiet ist die Elisenbrücke im Stadtzentrum die einzige vorhandene Querungsmöglichkeit der Donau und damit die einzige Nord-Süd-Verbindung. Die Elisenbrücke weist nach neuesten Erhebungen eine Verkehrsbelastung von über 20 000 Fahrzeugen auf. Daher ist ein Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet unabdingbar. Die Ortsumfahrung soll als Staatsstraße in Sonderbaulast durch die Stadt Neuburg an der Donau errichtet werden. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern liegt bereits vor. Die Gesamtlänge der Trasse beträgt ca. 3 km. Als planungsrechtliche Grundlage für die Ortsumfahrung wird ein Planfeststellungsverfahren angestrebt.
Die Stadt Neuburg an der Donau ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Neuburg Schrobenhausen, Planungsregion 10, Ingolstadt. Die Einwohnerzahl der Stadt Neuburg ist von 28 055 im Jahr 2011 auf 30 050 im Jahr 2016 angewachsen. Die neuesten Bevölkerungsprognosen lassen eine weitere deutliche Erhöhung in den nächsten Jahren erwarten. Der Fahrzeugbestand im Landkreis ist von 85 500 im Jahre 2011 (davon 3 400 Lkw über 3,5 t) auf 97 000 (davon 4 100 Lkw) im Jahr 2016 angewachsen. Dies bedeutet einen Anstieg von 13,5 % innerhalb von 5 Jahren. Im Stadtgebiet ist die Elisenbrücke im Stadtzentrum die einzige vorhandene Querungsmöglichkeit der Donau und damit die einzige Nord-Süd-Verbindung. Die Elisenbrücke weist nach neuesten Erhebungen eine Verkehrsbelastung von über 20 000 Fahrzeugen auf. Daher ist ein Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet unabdingbar. Die Ortsumfahrung soll als Staatsstraße in Sonderbaulast durch die Stadt Neuburg an der Donau errichtet werden. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern liegt bereits vor. Die Gesamtlänge der Trasse beträgt ca. 3 km. Als planungsrechtliche Grundlage für die Ortsumfahrung wird ein Planfeststellungsverfahren angestrebt.
Im Rahmen des gegenständlichen VGV-F-Verfahrens sollen Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1 — 8 nach §§ 47 ff. HOAI vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Leistungen:
— Lph. 1, Lph. 2 (anteilig): Grundlagenermittlung und Vorplanung,
— Lph. 6 und Lph. 7: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph. 8 Bauoberleitung, Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung, Erstellung der Verkehrszeichenpläne für die Verkehrsführung während der Bauausführung.
Die Stadt Neuburg hat die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen bereits im Jahr 2019 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV europaweit ausgeschrieben und vergeben. Im Rahmen dieser Beauftragung wurden bereits Teile der Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet. Im Ergebnis liegen die Lage- und Höhenpläne der Verkehrsanlagen für sieben Planfälle bereits vor und bilden die Grundlage für die im Rahmen des gegenständlichen VgV-F-Verfahrens zu vergebenden Planungsleistungen. Der Planfall IV soll nach dem aktuellen Planungsstand voraussichtlich nicht weiter untersucht werden, da er die Planungsziele nicht erfüllt.
Die Stadt Neuburg hat die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen bereits im Jahr 2019 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV europaweit ausgeschrieben und vergeben. Im Rahmen dieser Beauftragung wurden bereits Teile der Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet. Im Ergebnis liegen die Lage- und Höhenpläne der Verkehrsanlagen für sieben Planfälle bereits vor und bilden die Grundlage für die im Rahmen des gegenständlichen VgV-F-Verfahrens zu vergebenden Planungsleistungen. Der Planfall IV soll nach dem aktuellen Planungsstand voraussichtlich nicht weiter untersucht werden, da er die Planungsziele nicht erfüllt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 593 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsstufen separat zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Neuburg an der Donau Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erforderliche Nachweise und Erklärungen gemäß Auftragsunterlagen.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis,
— der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner),
— des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6)) aufgelistet. ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Mindeststandards:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den Jahren 2013 - 2020 abgeschlossene Dienstleistungen aufzulisten. Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 7 Jahre erhöht.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis),
— Beträge (anrechenbare Kosten, Honorarzone),
— Daten (Erbringungszeitraum pro Leistungsphase),
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Die Punktvergabe auf die Unterkriterien kann im Detail der Wertungsmatrix der Eignungskriterien entnommen werden.
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzen, deren Abschluss der vom Unternehmen erbrachten Leistungen (pro Lph.) in den Jahren 2013 - 2020 erfolgte. Gewertet wird die jeweilige Leistungsphase.
Ergänzend zu 4.3.1.1 des Bewerberbogens: Die Referenz kann sich aus max. 2 Referenzprojekten zusammensetzen.
Werden mehr als 2 Referenzprojekte des Unternehmens pro Referenz aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen eingereicht, werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Ergänzend zu 4.3.1.2 des Bewerberbogens: Die Referenz kann sich aus max. 2 Referenzprojekten zusammensetzen werden mehr als 2 Referenzprojekte des Unternehmens pro Referenz aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen eingereicht, werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Ergänzend zu 4.3.1.2 des Bewerberbogens: Die Referenz kann sich aus max. 2 Referenzprojekten zusammensetzen werden mehr als 2 Referenzprojekte des Unternehmens pro Referenz aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen eingereicht, werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Mindeststandards:
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den Jahren 2013 - 2020 abgeschlossene Dienstleistungen aufzulisten. Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 7 Jahre erhöht.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis),
— Beträge (anrechenbare Kosten, Honorarzone),
— Daten (Erbringungszeitraum pro Leistungsphase),
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Die Punktvergabe auf die Unterkriterien kann im Detail der Wertungsmatrix der Eignungskriterien entnommen werden.
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzen, deren Abschluss der vom Unternehmen erbrachten Leistungen (pro Lph.) in den Jahren 2013 - 2020 erfolgte. Gewertet wird die jeweilige Leistungsphase.
Ergänzend zu 4.3.1.1 des Bewerberbogens: Die Referenz kann sich aus max. 2 Referenzprojekten zusammensetzen.
Werden mehr als 2 Referenzprojekte des Unternehmens pro Referenz aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen eingereicht, werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Ergänzend zu 4.3.1.2 des Bewerberbogens: Die Referenz kann sich aus max. 2 Referenzprojekten zusammensetzen werden mehr als 2 Referenzprojekte des Unternehmens pro Referenz aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen eingereicht, werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Ergänzend zu 4.3.1.2 des Bewerberbogens: Die Referenz kann sich aus max. 2 Referenzprojekten zusammensetzen werden mehr als 2 Referenzprojekte des Unternehmens pro Referenz aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen eingereicht, werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: BauKaG, siehe III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Kriterien, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Der durchschnittliche („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wichtung: 10 %)
(Objektplanung Verkehrsanlagen) in den letzten drei Geschäftsjahren
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Wichtung 90 %):
— 2 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen §§ 47 ff. HOAI (Wichtung jeweils: 45 %).
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Formblättern zum Teilnahmeantrag unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-02 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Organisationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planungsphase
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Baudurchführungsphase
Preis (Gewichtung): Siehe III.16.1 VHF
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6)) und Nachweisen; sämtliche Vergabe/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
E-Mail: vergabestelle@neuburg-donau.de📧
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Neuburg an der Donau
Postanschrift: Amalienstraße A 54
Postort: Neuburg an der Donau
Postleitzahl: 86633
Telefon: +49 843155385📞
Fax: +49 843155588 📠
Quelle: OJS 2020/S 193-466706 (2020-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit 2 Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich.
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
— Stadt Neuburg an der Donau St 2035 — Ortsumfahrung ND 2. Donaubrücke,
— Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 nach §§ 47 ff. HOAI.
Geplant ist der Neubau einer Ortsumfahrung im Osten der Stadt Neuburg an der Donau beginnend von der Kreuzung Münchener Straße mit der Bundesstraße B 16 (Kreisverkehr) bis zur Staatsstraße St 2214 westlich von Joshofen. Im Zuge der Ortsumfahrung ist die Bahnstrecke 5381 Ingolstadt – Neuoffingen zu kreuzen sowie eine Querung der Donau erforderlich. Darüber hinaus sind Kreuzungen mit 2 Gemeindestraßen (Sudetenlandstraße und Grünauer Straße) und einem Feldweg (Wiesenweg) erforderlich.
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
— Stadt Neuburg an der Donau St 2035 — Ortsumfahrung ND 2. Donaubrücke,
— Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 nach §§ 47 ff. HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Stadt Neuburg an der Donau St 2035 — Ortsumfahrung ND 2. Donaubrücke,
— Objektplanung Verkehrsanlagen: LPH 1 nach §§ 47 ff. HOAI.
Im Rahmen des gegenständlichen VGV-F-Verfahrens sollen Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-8 nach §§ 47 ff. HOAI vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Leistungen:
Die Stadt Neuburg hat die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen bereits im Jahr 2019 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV europaweit ausgeschrieben und vergeben. Im Rahmen dieser Beauftragung wurden bereits Teile der Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet. Im Ergebnis liegen die Lage- und Höhenpläne der Verkehrsanlagen für 7 Planfälle bereits vor und bilden die Grundlage für die im Rahmen des gegenständlichen VgV-F-Verfahrens zu vergebenden Planungsleistungen. Der Planfall IV soll nach dem aktuellen Planungsstand voraussichtlich nicht weiter untersucht werden, da er die Planungsziele nicht erfüllt.
Die Stadt Neuburg hat die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen bereits im Jahr 2019 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV europaweit ausgeschrieben und vergeben. Im Rahmen dieser Beauftragung wurden bereits Teile der Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet. Im Ergebnis liegen die Lage- und Höhenpläne der Verkehrsanlagen für 7 Planfälle bereits vor und bilden die Grundlage für die im Rahmen des gegenständlichen VgV-F-Verfahrens zu vergebenden Planungsleistungen. Der Planfall IV soll nach dem aktuellen Planungsstand voraussichtlich nicht weiter untersucht werden, da er die Planungsziele nicht erfüllt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-25 📅
Name: Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB
Postanschrift: Blütenweg 5
Postort: Aichach
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland 🇩🇪 Aichach-Friedberg
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5