Die Stadt Backnang plant den Bahnhof Backnang zu einer „Mobilitätsdrehschreibe" zu entwickeln. Hierbei soll ein Ersatz für die bestehende, 70 Jahre alte Personenüberführung geplant werden. Ziel ist die Herstellung einer barrierefreien, wirtschaftlichen und ästhetischen Verbindung zwischen der Siedlung Büttenfeld und dem Hausbahnsteig der Stadt und die Errichtung von zusätzlichen Zugängen für die Mittelbahnsteige. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen: — Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch des Bestandssteg nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 5, Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8); — Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 8; — Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Stadtbrücke nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 6; — Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2020/695
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Backnang plant den Bahnhof Backnang zu einer „Mobilitätsdrehschreibe" zu entwickeln. Hierbei soll ein Ersatz für die bestehende, 70 Jahre alte Personenüberführung geplant werden.
Ziel ist die Herstellung einer barrierefreien, wirtschaftlichen und ästhetischen Verbindung zwischen der Siedlung Büttenfeld und dem Hausbahnsteig der Stadt und die Errichtung von zusätzlichen Zugängen für die Mittelbahnsteige.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch des Bestandssteg nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 5, Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8);
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 8;
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Stadtbrücke nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 6;
— Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Stadt Backnang plant den Bahnhof Backnang zu einer „Mobilitätsdrehschreibe" zu entwickeln. Hierbei soll ein Ersatz für die bestehende, 70 Jahre alte Personenüberführung geplant werden.
Ziel ist die Herstellung einer barrierefreien, wirtschaftlichen und ästhetischen Verbindung zwischen der Siedlung Büttenfeld und dem Hausbahnsteig der Stadt und die Errichtung von zusätzlichen Zugängen für die Mittelbahnsteige.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch des Bestandssteg nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 5, Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8);
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 8;
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Stadtbrücke nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 6;
— Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-17 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 054-128858
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD0FE
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD0FE
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Backnang plant den Bahnhof Backnang zu einer „Mobilitätsdrehschreibe" zu entwickeln. Hierbei soll ein Ersatz für die bestehende, 70 Jahre alte Personenüberführung geplant werden.
Ziel ist die Herstellung einer barrierefreien, wirtschaftlichen und ästhetischen Verbindung zwischen der Siedlung Büttenfeld und dem Hausbahnsteig der Stadt und die Errichtung von zusätzlichen Zugängen für die Mittelbahnsteige.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch des Bestandssteg nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 5, Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8);
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 8;
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Stadtbrücke nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 6;
— Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Die neu zu planende Stadtbrücke Backnang soll einschließlich der transparenten Stahltreppen zu den Bahnsteigen als eine nicht überdeckte Stahlkonstruktion geplant und ausgeführt werden. Deren reiner Stahlüberbau mit einer lichten Breite von min. 4,70 m liegt auf den Bahnsteigen auf 3 schlanken Stützen und im oberen Bereich der südlichen Böschung am Stadtteil Büttenenfeld auf einem in den Hang gebauten Fundament gegründet auf.
Die neu zu planende Stadtbrücke Backnang soll einschließlich der transparenten Stahltreppen zu den Bahnsteigen als eine nicht überdeckte Stahlkonstruktion geplant und ausgeführt werden. Deren reiner Stahlüberbau mit einer lichten Breite von min. 4,70 m liegt auf den Bahnsteigen auf 3 schlanken Stützen und im oberen Bereich der südlichen Böschung am Stadtteil Büttenenfeld auf einem in den Hang gebauten Fundament gegründet auf.
Aufgrund des inhomogenen, wenig tragfähigen Baugrundes mit einem nach Nord-Osten absinkenden Gründungshorizont sind für die Gründung des Bauwerks Micropfähle bis auf den verwitterten Lettenkeuper, der in einer Tiefe beginnend ab etwa 3 bis 4 m angetroffen wird, einzuplanen und in der Kostenschätzung zu berücksichtigen.
Aufgrund des inhomogenen, wenig tragfähigen Baugrundes mit einem nach Nord-Osten absinkenden Gründungshorizont sind für die Gründung des Bauwerks Micropfähle bis auf den verwitterten Lettenkeuper, der in einer Tiefe beginnend ab etwa 3 bis 4 m angetroffen wird, einzuplanen und in der Kostenschätzung zu berücksichtigen.
Zusätzlich soll der bestehende Überführungssteg zurückgebaut werden.
Mit der vergabegegenständlichen Planungsleistung werden sämtliche erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen zur Realisierung der Ersatzbrücke und der Beseitigung der Bestandsbrücke vergeben.
Die Stadt Backnang geht nach derzeitiger Planung für den Brückenneubau von Bauwerks-kosten in Höhe von rund 2,2 Mio. EUR brutto aus. Für den Abbruch des Bestandssteges, Herrichten und erschließen sowie bahnspezifische Leistungen sind insgesamt weitere 1,235 Mio. EUR veranschlagt.
Die Stadt Backnang geht nach derzeitiger Planung für den Brückenneubau von Bauwerks-kosten in Höhe von rund 2,2 Mio. EUR brutto aus. Für den Abbruch des Bestandssteges, Herrichten und erschließen sowie bahnspezifische Leistungen sind insgesamt weitere 1,235 Mio. EUR veranschlagt.
Das Vorhaben steht aufgrund bereits mit der Deutschen Bahn abgestimmter Sperrzeiten unter großem Terminzwang. Für die vergabegegenständlichen Planungsleistungen ist folgender Zeitplan angedacht:
— Einreichung erstes Angebot mit Lösungsvorschlag bis 5. Mai 2020;
— Bieterpräsentation und Verhandlung über Angebot und Lösungsvorschlag Mai 2020;
— Zuschlagserteilung der vergabegegenständlichen Planungsleistungen bis Anfang Juni 2020;
— Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu den vergabegegenständlichen Planungsleistungen (Leistungsphase 3) bis Ende Juni 2020;
— Vorlage der einreichungsfähigen, vollständigen Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) durch den Auftragnehmer bis Oktober 2020;
— Vorlage der veröffentlichungsfähigen, vollständigen Vergabeunterlagen einschließlich Leistungsverzeichnis (Leistungsphase 6) durch den Auftragnehmer bis Februar 2021;
— Baubeginn im Frühjahr 2021 (Teilabbruch Treppe Bestandssteg, Gründungsarbeiten).
— Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie.
Die besondere Herausforderung für die Realisierung des Neubaus der Stadtbrücke liegt in der notwendigen Koordination mit dem Rückbau des Bestandsstegs und den bereits von der Deutschen Bahn genehmigten Sperrpausen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung der Angebotsabgabe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Backnang
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Gültiger Präqualifikationsnachweis der Deutschen Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Berlin für Leistungen an Infrastrukturanlagen des DB-Konzerns in der Kategorie „Planung bauliche Anlagen" für Leistungen im Bereich Ingenieurbauwerke (Personenunter-/Überführungen),
1. Gültiger Präqualifikationsnachweis der Deutschen Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Berlin für Leistungen an Infrastrukturanlagen des DB-Konzerns in der Kategorie „Planung bauliche Anlagen" für Leistungen im Bereich Ingenieurbauwerke (Personenunter-/Überführungen),
2. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (2017, 2018, 2019),
3. Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Angaben zum Auftraggeber;
— Gegenstand und Umfang der Leistungserbringung;
— Zeitraum der Leistungserbringung mit Datum der Inbetriebnahme und Abnahme;
— Herstellkosten in Euro brutto in den Kostengruppen 300 und 400;
— erbrachte Leistungsphasen nach HOAI;
— kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild.
Mindeststandards:
(1) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Tragwerksplanungsleistungen für ein Brückenbauwerk mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens EUR 2 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mind. die Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2015) erfolgt sein.
(1) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Tragwerksplanungsleistungen für ein Brückenbauwerk mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens EUR 2 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mind. die Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2015) erfolgt sein.
(2) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Realisierung eines Brückenbauwerks mit anrechenbaren Her-stellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens 2 Mio. EUR brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mind. die Leistungsphasen 1-8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2015) erfolgt sein.
(2) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Realisierung eines Brückenbauwerks mit anrechenbaren Her-stellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens 2 Mio. EUR brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mind. die Leistungsphasen 1-8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2015) erfolgt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
(3)Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der als priorisiert gekennzeichneten Referenz „Objektplanung Ingenieurbauwerke" beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern mit Blick auf die zu erbringen Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(3)Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der als priorisiert gekennzeichneten Referenz „Objektplanung Ingenieurbauwerke" beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern mit Blick auf die zu erbringen Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Referenz wird dabei anhand folgender Kriterien bewertet:
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD0FE
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2020/S 054-128858 (2020-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Backnang plant den Bahnhof Backnang zu einer „Mobilitätsdrehschreibe“ zu entwickeln. Hierbei soll ein Ersatz für die bestehende, 70 Jahre alte Personenüberführung geplant werden.
Ziel ist die Herstellung einer barrierefreien, wirtschaftlichen und ästhetischen Verbindung zwischen der Siedlung Büttenfeld und dem Hausbahnsteig der Stadt und die Errichtung von zusätzlichen Zugängen für die Mittelbahnsteige.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch des Bestandssteg nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungs-phasen 1 bis 5, Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8);
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 8;
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Stadtbrücke nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 6;
— Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Stadt Backnang plant den Bahnhof Backnang zu einer „Mobilitätsdrehschreibe“ zu entwickeln. Hierbei soll ein Ersatz für die bestehende, 70 Jahre alte Personenüberführung geplant werden.
Ziel ist die Herstellung einer barrierefreien, wirtschaftlichen und ästhetischen Verbindung zwischen der Siedlung Büttenfeld und dem Hausbahnsteig der Stadt und die Errichtung von zusätzlichen Zugängen für die Mittelbahnsteige.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch des Bestandssteg nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungs-phasen 1 bis 5, Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8);
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 8;
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Stadtbrücke nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 6;
— Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7. und V.2.4. handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDNAS
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Backnang plant den Bahnhof Backnang zu einer „Mobilitätsdrehschreibe“ zu entwickeln. Hierbei soll ein Ersatz für die bestehende, 70 Jahre alte Personenüberführung geplant werden.
— Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch des Bestandssteg nach § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungs-phasen 1 bis 5, Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8);
Die Stadt Backnang geht nach derzeitiger Planung für den Brückenneubau von Bauwerks-kosten in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro brutto aus. Für den Abbruch des Bestandssteges, Herrichten und erschließen sowie bahnspezifische Leistungen sind insgesamt weitere 1,235 Mio. Euro veranschlagt.
Die Stadt Backnang geht nach derzeitiger Planung für den Brückenneubau von Bauwerks-kosten in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro brutto aus. Für den Abbruch des Bestandssteges, Herrichten und erschließen sowie bahnspezifische Leistungen sind insgesamt weitere 1,235 Mio. Euro veranschlagt.
— Einreichung erstes Angebot mit Lösungsvorschlag bis 05. Mai 2020;
— Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die besondere Herausforderung für die Realisierung des Neubaus der Stadtbrücke liegt in der notwendigen Koordination mit dem Rückbau des Bestandsstegs und den bereits von der Deutschen Bahn genehmigten Sperrpausen.
— Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die besondere Herausforderung für die Realisierung des Neubaus der Stadtbrücke liegt in der notwendigen Koordination mit dem Rückbau des Bestandsstegs und den bereits von der Deutschen Bahn genehmigten Sperrpausen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Lösungsvorschlag (inkl. planerischer Darstellung u. Visualisierung)
Personalkonzept inkl. Kompetenz der Planungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-22 📅
Name: schlaich bergermann partner – sbp gmbh
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7. und V.2.4. handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDNAS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.