Stadt Bamberg – Amt für Informationstechnik und Digitalisierung

Stadt Bamberg/Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle

Office-Lizenzen im Rahmen des Digitalpaktes Bayern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-13 Auftragsbekanntmachung
2021-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: FB6A-015/2020
Kurze Beschreibung: Office-Lizenzen im Rahmen des Digitalpaktes Bayern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bamberg/Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Postanschrift: Untere Sandstraße 34
Postleitzahl: 96049
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt.bamberg.de 📧
Telefon: +49 951871216 📞
Fax: +49 951871957 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0ce617c5-cd03-4d9a-9737-6617e3893258 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0ce617c5-cd03-4d9a-9737-6617e3893258 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 225-552553
ABl. S-Ausgabe: 225

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Office-Lizenzen im Rahmen des Digitalpaktes Bayern
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bamberg – Amt für Informationstechnik und Digitalisierung schreibt die Lieferung von 701 Office-Lizenzen für Bamberger Schulen aus.
Dauer: 2 Monate
Bezeichnung des Loses: Losbeschreibung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bamberg – Amt für Informationstechnik und Digitalisierung schreibt die Lieferung von 896 Office-Lizenzen für Bamberger Gymnasien namens und auf Rechnung des Zweckverbandes Gymnasien in Bamberg aus.
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0ce617c5-cd03-4d9a-9737-6617e3893258 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer-nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 9815312837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Mehr anzeigen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 225-552553 (2020-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 41 336 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 007-011005
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 225-552553
ABl. S-Ausgabe: 7

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bamberg - Amt für Informationstechnik und Digitalisierung schreibt die Lieferung von 701 Office-Lizenzen für Bamberger Schulen aus.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-29 📅
Name: Bechtle GmbH IT-Systemhaus Würzburg
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland 🇩🇪
Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 39 243 EUR 💰
Name: Comparex AG
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 093 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 007-011005 (2021-01-07)