Beschreibung der Beschaffung
Siehe oben II.1.4). Im Übrigen:
Entwicklungsziele/Gebietscharakteristik
Die grundsätzlichen strategischen Entwicklungsziele der städtebaulichen Erneuerung in Bergen auf Rügen wurden im Rahmen der Neuauflage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes in 2015 mit einer breit angelegten Bürgerbeteiligung evaluiert und neu definiert. In dem öffentlichen Beteiligungsprozess wurden die wichtigsten Handlungsfelder, Leitlinien und Strategien intensiv diskutiert, neu bewertet und den aktuellen Rahmenbedingungen und Lebenswirklichkeiten entsprechend angepasst und definiert.
Mit dem ISEK 2015 erfolgten insbesondere folgende wichtige strategische Zielfestlegungen für die weitere Stadtentwicklung in Bergen auf Rügen, die die Stadt in der Zukunft wie folgt definieren sollen:
— als Kommunikations- und Begegnungsort für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen,
— als aktiver Bildungsstandort der Insel Rügen,
— als Stadt mit bedarfsgerechter Mobilität,
— als gestärkter Wirtschaftsstandort und
— als Kultur- und Freizeitstandort.
Die Handlungsfelder wurden weiter mit diversen Maßnahmen- bündeln untersetzt, die letztlich in einer Vielzahl von Einzelvorhaben münden. Besondere Bedeutung kommt hier prioritären Vorhaben zu, die im Ergebnis des ISEK 2015 als Schlüsselprojekte benannt wurden. Beispielhaft sind hier zu nennen:
— Aufwertung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt,
— Nachnutzung von innerstädtischen Brachen,
— Qualifizierung der Bergener Schulstandorte und
— Aufwertung des Altstadtzentrums.
Einer Vielzahl von städtebaulichen Problemlagen konnte im Zuge der Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ erfolgreich begegnet werden. Neben der Stabilisierung der Wohnfunktion und dem bedarfsgerechten Angebot an öffentlichen Einrichtungen sind hier vor allem der baukulturelle Erhalt und die Neu- und Umgestaltung des öffentlichen Raumes zu nennen.
Diese städtebauliche Qualität konnte jedoch bislang nicht im gesamten Innenstadtbereich etabliert werden. Vor allem der Bereich um die Grundschule Altstadt weist erhebliche Defizite auf, die den zielgerichteten Einsatz von städtebaulichen und Förderinstrumenten erforderlich machen.
Insbesondere folgende Missstände, Defizite und Problemlagen sind im Quartiersbereich der Altstadtschule anzutreffen:
— maroder Straßenraum,
— erheblicher Sanierungsbedarf der Altstadtgrundschule,
— Erneuerungsbedarf Sportstätten, hier Neugestaltung Sportplatz und Neubau Sporthalle,
— Nachnutzung Brache ehemalige Polizei.
Zentrales Anliegen muss es insofern sein, den drohenden Funktionsverlusten in diesem Bereich entgegen zu wirken, die soziale und kulturelle Vitalität im Quartier zu bewahren und die Aufwertung des öffentlichen Raumes, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit, zu forcieren.
Abgeleitet aus den bestehenden Problemlagen in diesem Bereich beabsichtigt die Stadt Bergen auf Rügen die Ausweisung eines Fördergebietes „Grundschule Altstadt“, um eine zügige und einheitliche Durchführung aller notwendigen städtebaulichen Maßnahmen sicherzustellen. Die förderrechtliche Einordnung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist für die Programmsparte „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vorgesehen. Dieses Verfahren wurde auf einem Abstimmungstermin im Wirtschaftsministerium im September 2016 grundsätzlich zwischen der Stadt und dem Zuwendungsgeber als zielführend abgestimmt.
Als Gebietsbezug wird für die beantragte Gesamtmaßnahme ein Bereich von ca. 8,7 ha vorgeschlagen, der wie folgt begrenzt wird:
— im Norden durch das Erweiterungsgebiet „Innenstadt“,
— im Osten durch das Sanierungsgebiet „Innenstadt“,
— im Süden durch die anliegenden Grundstücke der Sundstraße,
— im Westen durch die Ringstraße.
Der Investitionsumfang für das geplante Fördergebiet „Grundschule Altstadt“ wird mit Stand April 2017 auf ca. 6,7 Mio. EUR prognostiziert. Zur Realisierung des Maßnahmenplanes wird der Einsatz von Fördermitteln des Bundes und des Landes aus dem Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren i. H. v. 5,0 Mio. EUR inklusive der regulären kommunalen Eigenanteile geschätzt. Komplettiert werden die Einnahmen durch zusätzliche Mittel der Stadt i. H. v. ca. 1,45 Mio. EUR und durch KAG-Beiträge von ca. 250 T EUR. Der Durchführungszeitraum der Gesamtmaßnahme „Grundschule Altstadt“ wird mit 8 Jahren avisiert. Insofern kann die Maßnahmendurchführung bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden.