Stadt Bergen auf Rügen; Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, Fördergebiet „Grundschule Altstadt“; Leistungen der treuhänderischen Verwaltung gemäß §§ 157ff. BauGB
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der treuhänderischen Verwaltung und Begleitung des Fördergebietes „Grundschule Altstadt“ als Sanierungsträger gemäß §§ 157ff. BauGB im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für einen treuhänderischen Sanierungsträger. Der Auftrag umfasst im Einzelnen die in dem Sanierungsträgervertrag (Anlage 1), dort insbesondere unter § 2 genannten Leistungen. Den zu erbringenden Leistungen wird ein Wert von 70 000,00 EUR pro Quartal zugerechnet. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre, gerechnet ab dem Tag des Inkrafttretens des zu schließenden Vertrages. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Stadt spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich die Kündigung des Vertragsverhältnisses zum jeweiligen Laufzeitende erklärt. Es ist vorgesehen, dass Leistungen des Sanierungsträgers mittels der automatischen Laufzeitverlängerungen mindestens bis zum Jahr 2025 erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-16.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: 290/19
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der treuhänderischen Verwaltung und Begleitung des Fördergebietes „Grundschule Altstadt“ als Sanierungsträger gemäß §§ 157ff. BauGB im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für einen treuhänderischen Sanierungsträger.
Der Auftrag umfasst im Einzelnen die in dem Sanierungsträgervertrag (Anlage 1), dort insbesondere unter § 2 genannten Leistungen.
Den zu erbringenden Leistungen wird ein Wert von 70 000,00 EUR pro Quartal zugerechnet.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre, gerechnet ab dem Tag des Inkrafttretens des zu schließenden Vertrages. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Stadt spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich die Kündigung des Vertragsverhältnisses zum jeweiligen Laufzeitende erklärt.
Es ist vorgesehen, dass Leistungen des Sanierungsträgers mittels der automatischen Laufzeitverlängerungen mindestens bis zum Jahr 2025 erbracht werden.
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der treuhänderischen Verwaltung und Begleitung des Fördergebietes „Grundschule Altstadt“ als Sanierungsträger gemäß §§ 157ff. BauGB im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für einen treuhänderischen Sanierungsträger.
Der Auftrag umfasst im Einzelnen die in dem Sanierungsträgervertrag (Anlage 1), dort insbesondere unter § 2 genannten Leistungen.
Den zu erbringenden Leistungen wird ein Wert von 70 000,00 EUR pro Quartal zugerechnet.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre, gerechnet ab dem Tag des Inkrafttretens des zu schließenden Vertrages. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Stadt spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich die Kündigung des Vertragsverhältnisses zum jeweiligen Laufzeitende erklärt.
Es ist vorgesehen, dass Leistungen des Sanierungsträgers mittels der automatischen Laufzeitverlängerungen mindestens bis zum Jahr 2025 erbracht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Rügen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Schätzung des Auftragswertes erfolgte gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 2 VgV und geht von einem Auftragswert von ca. 70 000,00 EUR pro Quartal aus. Es handelt sich lediglich um eine Schätzung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der treuhänderischen Verwaltung und Begleitung des Fördergebietes „Grundschule Altstadt“ als Sanierungsträger gemäß §§ 157ff. BauGB im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für einen treuhänderischen Sanierungsträger.
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der treuhänderischen Verwaltung und Begleitung des Fördergebietes „Grundschule Altstadt“ als Sanierungsträger gemäß §§ 157ff. BauGB im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für einen treuhänderischen Sanierungsträger.
Der Auftrag umfasst im Einzelnen die in dem Sanierungsträgervertrag (Anlage 1), dort insbesondere unter § 2 genannten Leistungen.
Den zu erbringenden Leistungen wird ein Wert von 70 000,00 EUR pro Quartal zugerechnet.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre, gerechnet ab dem Tag des Inkrafttretens des zu schließenden Vertrages. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Stadt spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich die Kündigung des Vertragsverhältnisses zum jeweiligen Laufzeitende erklärt.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre, gerechnet ab dem Tag des Inkrafttretens des zu schließenden Vertrages. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Stadt spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich die Kündigung des Vertragsverhältnisses zum jeweiligen Laufzeitende erklärt.
Es ist vorgesehen, dass Leistungen des Sanierungsträgers mittels der automatischen Laufzeitverlängerungen mindestens bis zum Jahr 2025 erbracht werden.
Die grundsätzlichen strategischen Entwicklungsziele der städtebaulichen Erneuerung in Bergen auf Rügen wurden im Rahmen der Neuauflage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes in 2015 mit einer breit angelegten Bürgerbeteiligung evaluiert und neu definiert. In dem öffentlichen Beteiligungsprozess wurden die wichtigsten Handlungsfelder, Leitlinien und Strategien intensiv diskutiert, neu bewertet und den aktuellen Rahmenbedingungen und Lebenswirklichkeiten entsprechend angepasst und definiert.
Die grundsätzlichen strategischen Entwicklungsziele der städtebaulichen Erneuerung in Bergen auf Rügen wurden im Rahmen der Neuauflage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes in 2015 mit einer breit angelegten Bürgerbeteiligung evaluiert und neu definiert. In dem öffentlichen Beteiligungsprozess wurden die wichtigsten Handlungsfelder, Leitlinien und Strategien intensiv diskutiert, neu bewertet und den aktuellen Rahmenbedingungen und Lebenswirklichkeiten entsprechend angepasst und definiert.
Mit dem ISEK 2015 erfolgten insbesondere folgende wichtige strategische Zielfestlegungen für die weitere Stadtentwicklung in Bergen auf Rügen, die die Stadt in der Zukunft wie folgt definieren sollen:
— als Kommunikations- und Begegnungsort für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen,
— als aktiver Bildungsstandort der Insel Rügen,
— als Stadt mit bedarfsgerechter Mobilität,
— als gestärkter Wirtschaftsstandort und
— als Kultur- und Freizeitstandort.
Die Handlungsfelder wurden weiter mit diversen Maßnahmen- bündeln untersetzt, die letztlich in einer Vielzahl von Einzelvorhaben münden. Besondere Bedeutung kommt hier prioritären Vorhaben zu, die im Ergebnis des ISEK 2015 als Schlüsselprojekte benannt wurden. Beispielhaft sind hier zu nennen:
Die Handlungsfelder wurden weiter mit diversen Maßnahmen- bündeln untersetzt, die letztlich in einer Vielzahl von Einzelvorhaben münden. Besondere Bedeutung kommt hier prioritären Vorhaben zu, die im Ergebnis des ISEK 2015 als Schlüsselprojekte benannt wurden. Beispielhaft sind hier zu nennen:
— Aufwertung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt,
— Nachnutzung von innerstädtischen Brachen,
— Qualifizierung der Bergener Schulstandorte und
— Aufwertung des Altstadtzentrums.
Einer Vielzahl von städtebaulichen Problemlagen konnte im Zuge der Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ erfolgreich begegnet werden. Neben der Stabilisierung der Wohnfunktion und dem bedarfsgerechten Angebot an öffentlichen Einrichtungen sind hier vor allem der baukulturelle Erhalt und die Neu- und Umgestaltung des öffentlichen Raumes zu nennen.
Einer Vielzahl von städtebaulichen Problemlagen konnte im Zuge der Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ erfolgreich begegnet werden. Neben der Stabilisierung der Wohnfunktion und dem bedarfsgerechten Angebot an öffentlichen Einrichtungen sind hier vor allem der baukulturelle Erhalt und die Neu- und Umgestaltung des öffentlichen Raumes zu nennen.
Diese städtebauliche Qualität konnte jedoch bislang nicht im gesamten Innenstadtbereich etabliert werden. Vor allem der Bereich um die Grundschule Altstadt weist erhebliche Defizite auf, die den zielgerichteten Einsatz von städtebaulichen und Förderinstrumenten erforderlich machen.
Diese städtebauliche Qualität konnte jedoch bislang nicht im gesamten Innenstadtbereich etabliert werden. Vor allem der Bereich um die Grundschule Altstadt weist erhebliche Defizite auf, die den zielgerichteten Einsatz von städtebaulichen und Förderinstrumenten erforderlich machen.
Insbesondere folgende Missstände, Defizite und Problemlagen sind im Quartiersbereich der Altstadtschule anzutreffen:
— maroder Straßenraum,
— erheblicher Sanierungsbedarf der Altstadtgrundschule,
— Erneuerungsbedarf Sportstätten, hier Neugestaltung Sportplatz und Neubau Sporthalle,
— Nachnutzung Brache ehemalige Polizei.
Zentrales Anliegen muss es insofern sein, den drohenden Funktionsverlusten in diesem Bereich entgegen zu wirken, die soziale und kulturelle Vitalität im Quartier zu bewahren und die Aufwertung des öffentlichen Raumes, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit, zu forcieren.
Zentrales Anliegen muss es insofern sein, den drohenden Funktionsverlusten in diesem Bereich entgegen zu wirken, die soziale und kulturelle Vitalität im Quartier zu bewahren und die Aufwertung des öffentlichen Raumes, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit, zu forcieren.
Abgeleitet aus den bestehenden Problemlagen in diesem Bereich beabsichtigt die Stadt Bergen auf Rügen die Ausweisung eines Fördergebietes „Grundschule Altstadt“, um eine zügige und einheitliche Durchführung aller notwendigen städtebaulichen Maßnahmen sicherzustellen. Die förderrechtliche Einordnung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist für die Programmsparte „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vorgesehen. Dieses Verfahren wurde auf einem Abstimmungstermin im Wirtschaftsministerium im September 2016 grundsätzlich zwischen der Stadt und dem Zuwendungsgeber als zielführend abgestimmt.
Abgeleitet aus den bestehenden Problemlagen in diesem Bereich beabsichtigt die Stadt Bergen auf Rügen die Ausweisung eines Fördergebietes „Grundschule Altstadt“, um eine zügige und einheitliche Durchführung aller notwendigen städtebaulichen Maßnahmen sicherzustellen. Die förderrechtliche Einordnung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist für die Programmsparte „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vorgesehen. Dieses Verfahren wurde auf einem Abstimmungstermin im Wirtschaftsministerium im September 2016 grundsätzlich zwischen der Stadt und dem Zuwendungsgeber als zielführend abgestimmt.
Als Gebietsbezug wird für die beantragte Gesamtmaßnahme ein Bereich von ca. 8,7 ha vorgeschlagen, der wie folgt begrenzt wird:
— im Norden durch das Erweiterungsgebiet „Innenstadt“,
— im Osten durch das Sanierungsgebiet „Innenstadt“,
— im Süden durch die anliegenden Grundstücke der Sundstraße,
— im Westen durch die Ringstraße.
Der Investitionsumfang für das geplante Fördergebiet „Grundschule Altstadt“ wird mit Stand April 2017 auf ca. 6,7 Mio. EUR prognostiziert. Zur Realisierung des Maßnahmenplanes wird der Einsatz von Fördermitteln des Bundes und des Landes aus dem Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren i. H. v. 5,0 Mio. EUR inklusive der regulären kommunalen Eigenanteile geschätzt. Komplettiert werden die Einnahmen durch zusätzliche Mittel der Stadt i. H. v. ca. 1,45 Mio. EUR und durch KAG-Beiträge von ca. 250 T EUR. Der Durchführungszeitraum der Gesamtmaßnahme „Grundschule Altstadt“ wird mit 8 Jahren avisiert. Insofern kann die Maßnahmendurchführung bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden.
Der Investitionsumfang für das geplante Fördergebiet „Grundschule Altstadt“ wird mit Stand April 2017 auf ca. 6,7 Mio. EUR prognostiziert. Zur Realisierung des Maßnahmenplanes wird der Einsatz von Fördermitteln des Bundes und des Landes aus dem Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren i. H. v. 5,0 Mio. EUR inklusive der regulären kommunalen Eigenanteile geschätzt. Komplettiert werden die Einnahmen durch zusätzliche Mittel der Stadt i. H. v. ca. 1,45 Mio. EUR und durch KAG-Beiträge von ca. 250 T EUR. Der Durchführungszeitraum der Gesamtmaßnahme „Grundschule Altstadt“ wird mit 8 Jahren avisiert. Insofern kann die Maßnahmendurchführung bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1119999.84 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre, gerechnet ab dem Tag des Inkrafttretens des zu schließenden Vertrages. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Stadt spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich die Kündigung des Vertragsverhältnisses zum jeweiligen Laufzeitende erklärt.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre, gerechnet ab dem Tag des Inkrafttretens des zu schließenden Vertrages. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Stadt spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich die Kündigung des Vertragsverhältnisses zum jeweiligen Laufzeitende erklärt.
Es bestehen Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.
Zusätzliche Informationen:
Die Schätzung des Auftragswertes erfolgte gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 2 VgV und geht von einem Auftragswert von ca. 70 000,00 EUR pro Quartal aus. Es handelt sich lediglich um eine Schätzung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.1) Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre – bis zu 50 Punkte;
1.2) Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen – bis zu 50 Punkte;
1.3) Höhe der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung – bis zu 50 Punkte.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Bewerber:
1) Jeder Bewerber muss den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Mindestdeckungssumme für Personenschäden 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden 0,5 Mio. EUR beträgt und die mindestens über eine Dreifachdeckung verfügt;
2) Jeder Bewerber muss einen Gesamtumsatz von mindestens 0,5 Mio. EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen, wovon auf jedes Jahr mindestens 25 % entfallen müssen;
3) Jeder Bewerber darf weder als Bauunternehmen tätig noch von einem Bauunternehmen abhängig sein, § 17 AktG (analog);
4) Jeder Bewerber muss eine Erklärung abgeben, wonach er nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen;
5) Jeder Bewerber muss einen Nachweis der Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Wirtschaftsprüfer erbringen, der nicht mehr als ein Jahr zurückliegt;
6) Jeder Bewerber muss den Nachweis der erforderlichen geschäftlichen Zuverlässigkeit der zur Vertretung berufenen Personen sowie der leitenden Angestellten durch Vorlage ihrer Führungszeugnisse gemäß § 32 BZRG erbringen;
7) Jeder Bewerber muss eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung („Bescheinigung in Steuersachen“) vorlegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.1) Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren – bis zu 50 Punkte
2.2) Jährliches Mittel der Beschäftigten insgesamt unter Einschluss d. Inhaber in den letzten 3 Jahren (2016-2018) – bis zu 50 Punkte;
2.3) Maßnahmen der Qualitätssicherung – bis zu 50 Punkte.
3) Referenzen
3.1) Referenz 1 – Referenz für vergleichbare Trägerleistung der vom Büro realisierten oder in Bearbeitung befindlichen Leistungen der letzten 6 Jahre einschließlich des laufenden Jahres – bis zu 100 Punkte;
3.2) Referenz 2 – Referenz für vergleichbare Trägerleistung der vom Büro realisierten oder in Bearbeitung befindlichen Leistungen der letzten 6 Jahre einschließlich des laufenden Jahres – bis zu 100 Punkte;
3.3) Referenz 3 – Referenz für vergleichbare Trägerleistung der vom Büro realisierten oder in Bearbeitung befindlichen Leistungen der letzten 6 Jahre einschließlich des laufenden Jahres – bis zu 100 Punkte
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Referenzen:
1) Jede Referenz muss im Hinblick auf zumindest eine der Kriterien
a) Anrechenbare Kosten;
b) Komplexität der Aufgabenstellung oder
c) Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung eine vergleichbare Größenordnung mit der zu bewältigenden Aufgabe erkennen lassen.
2) Jede Referenz muss sich auf Maßnahmen beziehen, die einen Gesamtwert von mindestens 250 000,00 EUR im Sinne des § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV aufweisen;
3) Zwei Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die der Bewerber als Sanierungsträger erbracht hat;
4) Eine Referenz muss sich auf Leistungen beziehen, die der Bewerber als treuhänderischer Sanierungsträger erbracht hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Die Eignungsprüfung erfolgt vor dem Hintergrund der zwingenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 158 BauGB.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Die Eignungsprüfung erfolgt vor dem Hintergrund der zwingenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 158 BauGB.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt:
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung);
2) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Trägermaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Trägermaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die in der aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungsmatrix genannten Bewertungskriterien anwenden (vgl. Seite 7 der Ausschreibungsunterlagen).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.a) Grundlegendes Verständnis der Aufgabenstellung und ihrer besonderen Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1x 0 bis 50 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.b) Grundlegende Herangehensweise an die Aufgabenstellung (Methodik)
2.a) Methoden der Organisation des eingesetzten Projektteams bzw. mit der Sanierung befassten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3x 0 bis 50 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.b) Berufliche Qualifikation des eingesetzten Projektteams bzw. mit der Sanierung befassten Personals, insbesondere Erfahrungshorizont
3.a) Methoden des Vertragsmanagements, insbesondere zur Sicherstellung der Qualität des Vertragsmanagements
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4x 0 bis 50 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.b) Umsetzung der Erfahrungen des Büros auf die hiesige Aufgabenstellung – Darstellung der grundlegenden Gestaltungsansätze für dieses Vorhaben
3.c) Umgang mit besonderen Anforderungen – Erläuterungen dazu, welche besonderen Anforderungen und Schwierigkeiten kennzeichnend für den vorliegenden Auftrag sind und wie diese bestmöglich zu bewältigen sind
3.d) Erläuterung von Maßnahmen, um den planerischen und sonstigen Vorgaben der Stadt optimal gerecht zu werden
4. Honorarkriterien (siehe Kostenkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6x 0 bis 50 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5. Qualitativer Gesamteindruck der Präsentation – Inhalt, Struktur, Herangehensweise
Kostenkriterium (Name): 4.a) Unternehmensstundensatz für Projektleiter und Hauptsachbearbeiter
Kostenkriterium (Gewichtung): 3x 0 bis 50 Punkte
Kostenkriterium (Name): 4.b) Unternehmensstundensatz für sonstige Mitarbeiter
Kostenkriterium (Gewichtung): 2x 0 bis 50 Punkte
Kostenkriterium (Name): 4.c) Honorarsatz gemäß Leistungsbildern der HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 1x 0 bis 50 Punkte
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Teilnahmeunterlagen zulässig, die unter der bei Punkt I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden können.
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind. Spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.