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Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (3 Mindestreferenzen), der Angabe über die Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten gemäß Ziffer III.1.3 (1) der Auftragsbekanntmachung sowie des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2 (1) der Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
— Referenzen: 60 % (je geforderter Mindestreferenz 20 %),
— Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung: 25 %,
— durchschnittlicher Jahresumsatz: 15 %.
Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die 3 Mindestreferenzen herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
a) Referenzen
Die Mindestreferenzen werden jeweils wie folgt bewertet:
(1) Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“ (50 %):
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 25 Mio. EUR netto: 5 Punkte;
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 20 Mio. EUR netto bis 25 Mio. EUR netto: 3 Punkte;
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 15 Mio. EUR netto bis 20 Mio. EUR netto: 1 Punkte;
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) bis 15 Mio. EUR netto: 0 Punkte.
(2) Kriterium „Handlungsbereiche nach AHO“ (50 %):
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte;
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte;
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte;
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte;
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt.
b) Umsatz
Der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
Über 5,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 5 Punkte;
Bis 5,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 4 Punkte;
Bis 4,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 3 Punkte;
Bis 3,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 2 Punkte;
Bis 2,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 1 Punkt.
c) Mitarbeiter im Bereich der Projektsteuerung
Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
Über 10 Mitarbeiter: 5 Punkte;
Über 5 Mitarbeiter: 3 Punkte;
Bis zu 5 Mitarbeiter: 0 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.