Stadt Braunschweig/Braunschweiger Verkehrs-GmbH – Teilprojekt Stadtbahn Volkmarode – Wendeanlage Gliesmarode

Stadt Braunschweig

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI);
— Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind dem beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, den beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung bis zur Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu überarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-21 Auftragsbekanntmachung
2020-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JD987
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der: — Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI); — Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI). Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind dem beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, den beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung bis zur Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu überarbeiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Braunschweig 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Braunschweig
Postanschrift: Bohlweg 30
Postleitzahl: 38100
Postort: Braunschweig
Kontakt
Internetadresse: http://www.braunschweig.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JD987/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JD987 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-23 📅
Datum des Beginns: 2020-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 080-188906
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD987.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI);
— Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind dem beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, den beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung bis zur Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu überarbeiten.
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Die Stadt Braunschweig und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH planen gemeinsam den Bau der Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode-Nord. Hierfür liegt der Grundsatzbeschluss „ÖPNV in einer wachsenden Großstadt Stadtbahnausbaukonzept für Braunschweig“ des Rates der Stadt Braunschweig vom 21.2.2017 sowie der Beschluss zur Vorzugsvariante der Streckenführung für die Strecke nach Volkmarode-Nord und die Wendeanlage in Gliesmarode vom 6.11.2018 vor.
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Die vorhandene Stadtbahnstrecke der Linie 3 erschließt im Osten des Stadtgebiets von Braunschweig die Wohnbebauung und die Einzelhandelsstandtorte entlang der Berliner Straße und endet momentan an der Wendeschleife Grenzweg. Sie soll entlang der Berliner Straße bis zu einer Wendeschleife im Bereich Ziegelwiese in Volkmarode-Nord verlängert werden. Die Linie 3 verkehrt derzeit im 15-min-Takt. Im Zuge des Stadtbahnausbaus in Braunschweig soll der Takt der Linie 3 im Bereich entlang der dichten Bebauung des nordöstlichen Ringgebiets und des Stadtteils Gliesmarode auf 7,5 Minuten verdichtet werden, um ein verbessertes ÖPNV-Angebot zu realisieren. Dazu soll eine Zwischenwendeanlage in Gliesmarode errichtet werden.
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Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde als Standort dieser Wendeanlage Gliesmarode der Kreuzungsbereich der Berliner Straße mit der Querumer Straße identifiziert. In einem weiteren Stadtbahnausbauprojekt in Braunschweig wurde in der Machbarkeitsuntersuchung eine Streckenführung über die Querumer Straße zur Erschließung des Stadtteils Querum untersucht. Die genannte mögliche Streckenführung zweigt im Kreuzungsbereich Berliner Straße/Querumer Straße von der Bestandstrecke nach Volkmarode ab. Im Rahmen der Planung der Wendeanlage Gliesmarode ist diese Streckenführungsoption als Abzweig mit einem späteren Anschluss einer Strecke nach Querum im genannten Kreuzungsbereich mit zu untersuchen bzw. sind die Wechselwirkungen zu identifizieren und die Auswirkungen darzustellen und abzuwägen besonders in Bezug auf die mögliche Lage der Wendeanlage Gliesmarode und ihrer baulichen und technischen Ausgestaltung sowie deren Einordnung in das städtebauliche Umfeld.
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Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass von einer unmittelbaren Bearbeitung nach Auftragserteilung in engen Fristen durch den Auftragnehmer auszugehen ist. Es ist geplant ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren mit der Streckenverlängerung Volkmarode-Nord durchzuführen. Der Start des Verfahrens ist für Frühjahr 2021 geplant. Die Baudurchführung ist in Abhängigkeit von der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für 2022 geplant. Die bauliche Umsetzung der Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode inkl. der Wendeanlage Gliesmarode soll im Jahr 2024 abgeschlossen sein.
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Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Kosten für die Verkehrsanlage (Straße und Gleisanlage) zur Errichtung der Wendeanlage Gliesmarode beläuft sich auf ca. 1,7 Mio. EUR netto.
Eine vorläufige Schätzung der Gesamtprojektkosten (Straße, Gleisanlagen, Technische Ausrüstung, Nebenkosten inkl. Planungskosten etc.) beläuft sich für die Wendeanlage Gliesmarode auf ca. 3,0 Mio. EUR netto.
Aktuelle Information über den Stand der einzelnen Stadtbahnausbauprojekte und deren Planungs- und Untersuchungsstand sind der Internetseite www.stadt-bahn-plus.de zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren zusätzlichen Leistungen bzw. Fachplanungsleistungen, soweit diese zur Umsetzung für das vorliegende Projekt erforderlich sind und der Auftragmehmer fachlich und zeitlich in der Lage ist, diese Planungsleistungen zu erbringen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Der Bewerber hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
— dass ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben kann;
— dass er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
— dass er bestätigt, dass er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
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1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden;
— mindestens 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
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2.2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2020) im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Personen, gegliedert nach den Planungsbereichen Objektplanung Verkehrsanlagen Straße und Schiene sowie Technische Ausrüstung Bahnstrom- und Energieversorgungsanlagen sowie Technische Ausrüstung Fernmelde- und informationstechnische Anlagen:
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a) Geschäftsführer*innen bzw. Inhaber*innen,
b) Architekten*innen bzw. Ingenieure*innen,
c) Technische Zeichner*innen,
d) Sonstige Mitarbeiter*innen.
3.2 Benennung der/des:
a) Gesamtprojektverantwortlichen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position),
b) stellvertretenden Gesamtprojektverantwortlichen (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in mind. vergleichbarer Position),
c) Projektverantwortlichen Objektplanung Verkehrsanlagen Straße und Schiene (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position),
d) Projektverantwortlichen Fachplanung Bahnstrom- und Energieversorgungsanlagen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position),
e) Projektverantwortlichen Fachplanung Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position).
Für den Auftragsfall mit:
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren in vergleichbarer Position.
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von jeweils mindestens eines und maximal 3 vergleichbarer Referenzprojekte innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2010) für:
a) Objektplanung Verkehrsanlagen Straße und Schiene,
b) Fachplanung Bahnstrom- und Energieversorgungsanlagen,
c) Fachplanung Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Für die unter 3.3 a) bis c) zu benennenden Referenzprojekte gelten als vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden Mindestanforderungen:
1. Es muss sich um einen Neubau handeln,
2. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 erbracht worden sein,
3. Es müssen Maßnahmen sein, bei denen ein Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt wurde.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Kurze Beschreibung des Projekts;
— Baukosten (brutto);
— Projektzeitraum (Beauftragung / Planfeststellungbeschluss / Baubeginn / Abnahme / Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. Inbetriebnahme);
— Angabe der erbrachten Planungsleistungen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
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3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
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Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
— Referenzen Objektplanung Verkehrsanlagen Straße und Schiene 50 %;
— Referenzen Fachplanung Bahnstrom- und Energieversorgung 25 %;
— Referenzen Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 25 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Braunschweiger Verkehrs-GmbH
Postanschrift: Am Hauptgüterbahnhof 28
Postleitzahl: 38126
Land: Braunschweig 🏙️
Kontakt
Internetadresse: https://www.bsvg.net 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JD987/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Postanschrift: Theaterstraße 16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 511220074-23 📞
Fax: +49 511220074-99 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: http://www.bbt-kanzlei.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD987.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306 📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 080-188906 (2020-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JDU9F
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der: — Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), — Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI). Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens die Leistungsbeschreibung fortzuschreiben.
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Gesamtwert des Auftrags: 451137.29 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 222-545554
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 080-188906
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDU9F

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI),
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens die Leistungsbeschreibung fortzuschreiben.
Die Stadt Braunschweig und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH planen gemeinsam den Bau der Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode-Nord. Hierfür liegt der Grundsatzbeschluss „ÖPNV in einer wachsenden Großstadt Stadtbahnausbaukonzept für Braunschweig“ des Rates der Stadt Braunschweig vom 21.02.2017 sowie der Beschluss zur Vorzugsvariante der Streckenführung für die Strecke nach Volkmarode-Nord und die Wendeanlage in Gliesmarode vom 6.11.2018 vor.
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Die vorhandene Stadtbahnstrecke der Linie 3 erschließt im Osten des Stadtgebiets von Braunschweig die Wohnbebauung und die Einzelhandelsstandtorte entlang der Berliner Straße und endet momentan an der Wendeschleife Grenzweg. Sie soll entlang der Berliner Heerstraße bis zu einer Wendeschleife im Bereich Ziegelwiese in Volkmarode-Nord verlängert werden. Die Linie 3 verkehrt derzeit im 15-min-Takt. Im Zuge des Stadtbahnausbaus in Braunschweig soll der Takt der Linie 3 im Bereich entlang der dichten Bebauung des nordöstlichen Ringgebiets und des Stadtteils Gliesmarode auf 7,5 Minuten verdichtet werden, um ein verbessertes ÖPNV-Angebot zu realisieren. Dazu soll eine Zwischenwendeanlage in Gliesmarode errichtet werden.
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Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass von einer unmittelbaren Bearbeitung nach Auftragserteilung in engen Fristen durch den Auftragnehmer auszugehen ist. Es ist geplant ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren mit der Streckenverlängerung Volkmarode-Nord durchzuführen. Der Start des Verfahrens ist für Mitte 2021 geplant. Die Baudurchführung ist in Abhängigkeit von der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für 2022 geplant. Die bauliche Umsetzung der Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode inkl. der Wendeanlage Gliesmarode soll im Jahr 2024 abgeschlossen sein.
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Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Kosten für die Verkehrsanlage (Straße und Schiene) zur Errichtung der Wendeanlage Gliesmarode beläuft sich auf ca. 1,7 Mio. EUR netto. Eine vorläufige Schätzung der Gesamtprojektkosten (Straße, Schiene, Technische Ausrüstung, Nebenkosten inkl. Planungskosten etc.) beläuft sich für die Wendeanlage Gliesmarode auf ca. 3,0 Mio. EUR netto.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens die Leistungsbeschreibung fortzuschreiben.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Projekteinschätzung und Herangehensweise
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot unter Verwendung der Preisbildungstabelle
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-29 📅
Name: BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner Beratende Ingenieure mbB
Postanschrift: Döhrbruch 103
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland 🇩🇪
Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 451137.29 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 222-545554 (2020-11-09)