Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische Leistungsfähigkeit
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n)
Für den Fall, dass die Behandlungskonzeption mehr als eine Anlage (auch Behandlung von Behandlungsfraktionen > 50 Massen-%, jedoch ohne MV-Schlacken und Rauchgasreinigungsrückstände) vorsieht, ist die Tabelle mehrfach vorhanden.
Angabe von
Genehmigte Kapazität in t/a
Jahresdurchsatz 2017 bis 2019
Fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum (Zeitraum ggf. geeignet differenzieren)
TL 2 Übernahmeerklärung für Behandlungsfraktionen > 50 Massen-% (jedoch ohne MV-Schlacken und Rauchgasreinigungsrückstände)
Für folgende, durch Dritte entsorgte Behandlungsfraktionen (Bezeichnung wie in Kap. 5.9.2, LU 1 der Vergabeunterlagen) sind Übernahmeerklärungen beigefügt; jeweils mit Angabe der Fraktion als Anlage zum Angebot.
TL 3 Genehmigungsauszug
Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen Abfälle zugelassen ist/sind. Beigefügt als Anlage zum Angebot.
TL 4 Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten
Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen. Beigefügt als Anlage zum Angebot.
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil vorzulegen.
BL 1 Qualitätssicherung Behandler
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Behandeln" oder „Verwerten" der AVV 20 03 01. Beigefügt als Anlage zum Angebot.
Ggf. Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS. Beigefügt als Anlage zum Angebot.
BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz)
Der Bieter hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (Behandlung von Restabfällen) anzugeben. Es steht ihm frei, weitere Referenzen (ggf. auf gesonderter Anlage) anzugeben; mit Angabe:
— des Auftraggebers;
— der Tätigkeit;
— des Umfangs (t/a oder EUR/a netto);
— des Zeitraums;
— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).