Stadt Braunschweig – Stadtumbaugebiet „Bahnstadt“

Stadt Braunschweig

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB
Der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Stadtumbaugebiet „Bahnstadt“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-07 Auftragsbekanntmachung
2020-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: CXP4Y6JDLTG
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB Der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Stadtumbaugebiet „Bahnstadt“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Braunschweig
Postanschrift: Platz der Deutschen Einheit 1
Postleitzahl: 38100
Postort: Braunschweig
Kontakt
Internetadresse: https://www.braunschweig.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JDLTG/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JDLTG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-08 📅
Datum des Beginns: 2020-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 090-214967
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDLTG
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB
Der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Stadtumbaugebiet
„Bahnstadt“.
„Bahnstadt".
Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 31.12.2023 und verlängert sich um 2 Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, für das Stadtumbaugebiet „Bahnstadt“ die Sanierungsträgerleistungen zu vergeben.
In dem von der Stadt Braunschweig verfassten Zukunftsbild „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030“ (ISEK 2030) ist eines der Leitziele: „Die Stadt kompakt weiterbauen“. Es ist beabsichtigt eine intensivere Nutzung bestehender Flächen und die Erschließung der Potenziale bislang ungenutzter Flächen im Siedlungsgefüge der Stadt zu erzielen. Das soll durch die konsequente Umnutzung von Brachflächen sowie die Nutzung weiterer Verdichtungspotenziale erreicht werden. Die Weiterentwicklung der Stadt soll dabei in Abwägung mit den hohen Freiraumqualitäten Braunschweigs geschehen und die Lebensqualität alter wie neuer Bewohnerinnen und Bewohner im Blick haben. Ziel ist es Wohn- und Arbeitsstätten sowie andere urbane Nutzungen in ihren verschiedenen Ausformungen möglichst kleinräumig zu mischen.
Mehr anzeigen
Das von Brachflächen und aufgelassenen Bahnanlagen geprägte Areal der „Bahnstadt“ hat mit der Nähe zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt genau diese städtebaulichen Entwicklungspotenziale, die für das Erreichen der Ziele des o. g. Leitzieles von Bedeutung sind. Brachflächen und untergenutzte Gewerbe- und Industrieareale bieten oftmals weitgreifende Möglichkeiten, das innerstädtische Nutzungsangebot zu verbessern und Grundstücke, die derzeit noch Barrieren darstellen, in das Stadtgefüge zu integrieren. Mit den großräumigen Flächenfreisetzungen bieten sich auch Chancen, den innerörtlichen Freiflächenanteil zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen. Neben dauerhaften baulichen Nachnutzungsperspektiven müssen auch temporäre Nutzungen und die Aufwertung von Brachflächen im Sinne des Naturschutzes in Erwägung gezogen werden.
Mehr anzeigen
Zentrales Ziel ist es, durch geeignete, aufeinander abgestimmte, städtebauliche Maßnahmen zukunftsfähige Strukturen in dem von erheblichen Funktionsverlusten betroffenen Gebiet langfristig wiederherzustellen. Im Rahmen der Planung werden deshalb neben der Beteiligung entsprechender externer Planungsbüros, Gutachter und Sonderfachleute auch Ideenworkshops mit den Betroffenen und Beteiligten durchgeführt.
Mehr anzeigen
Mit Schreiben vom 6.8.2019 wurde die Maßnahme für 2019 in das Programm „Stadtumbau“ aufgenommen und Städtebauförderungsmittel in Höhe von 1 380 000,00 EUR festgesetzt (incl. Eigenanteil der Stadt in Höhe von 460 000,00 EUR).
Die Festlegung des Fördergebietes gemäß § 171 b BauGB für das Stadtumbaugebiet „Bahnstadt“ wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 12.2.2019 beschlossen (Vorlagen-Nr. 18-09776).
Die Eckdaten des Fördergebietes lauten wie folgt:
— Lage des Fördergebietes: Bahnhofsnähe;
— Gebietsgröße: 82 ha;
— Einwohnerzahl: 1 788;
— Durchführungszeitraum: 2019-2034;
— Gesamtkosten: 21 Mio. EUR.
Die für den Stadtumbau veranschlagten Kosten in Höhe von 21 Mio. EUR werden zu gleichen Teilen von Bund, Land und der Stadt Braunschweig getragen und auf einen Sanierungszeitraum von 15 Jahren verteilt.
Weitere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschafts-erklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB,
1.9. Erklärung des Vorliegens der Voraussetzungen nach § 158 BauGB für die Beauftragung als Sanierungsträger.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden;
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.
Mehr anzeigen
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) jahresdurchschnittlich und aktuell (2020) im auftragsrelevanten Bereich (Sanierungsträgerleistungen) beschäftigten Personen (Mindestanforderung), gegliedert nach:
a) Geschäftsführer/innen,
b) Projektleiter/innen mit Qualifikation Diplom/Master,
c) Kaufmännische Sachbearbeiter/innen,
d) Technische Sachbearbeiter/innen,
e) Juristische Sachbearbeiter/innen,
f) Sonstige Mitarbeiter/innen.
3.2 Benennung der/des Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit:
a) Nachweis der beruflichen Qualifikation,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.
3.3. Erfahrungsnachweis des Bieters (Unternehmen) in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten für Sanierungsträgerleistungen innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2017), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Sanierungsträgerleistungen im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung) vergleichbar ist und welches seit mindestens 4 Jahren durch den Bieter bearbeitet wird.
Mehr anzeigen
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Benennung des Städtebauförderungsprogramms;
— Fördermittelbehörde;
— Beschreibung der Maßnahme:
—— Lage des Fördergebiets;
—— Größe/Umfang in ha;
—— Einwohnerzahl im Maßnahmengebiet;
—— Gebietstyp:
— Beschreibung Sanierungsziele;
— Leistungszeitraum (Beginn/(voraussichtlicher) Abschluss);
— Auflistung der bisher erbrachten Leistungen des Bewerbers;
— Gesamtkosten brutto gemäß Fördermittelbescheid;
— Auftragswert pro Jahr.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): 3. Vergütung einschließlich Nebenkostenpauschale
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Stadtplanung und Umweltschutz
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JDLTG/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Postanschrift: Theaterstraße 16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 511220074-51 📞
Fax: +49 511220074-99 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: https://www.bbt-kanzlei.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDLTG

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306 📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 090-214967 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4YgJD32D
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB Der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Stadtumbaugebiet „Bahnstadt".
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-532279
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 090-214967
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD32D

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, für das Stadtumbaugebiet „Bahnstadt" die Sanierungsträgerleistungen zu vergeben.
In dem von der Stadt Braunschweig verfassten Zukunftsbild „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030" (ISEK 2030) ist eines der Leitziele: „Die Stadt kompakt weiterbauen". Es ist beabsichtigt eine intensivere Nutzung bestehender Flächen und die Erschließung der Potenziale bislang ungenutzter Flächen im Siedlungsgefüge der Stadt zu erzielen. Das soll durch die konsequente Umnutzung von Brachflächen sowie die Nutzung weiterer Verdichtungspotenziale erreicht werden. Die Weiterentwicklung der Stadt soll dabei in Abwägung mit den hohen Freiraumqualitäten Braunschweigs geschehen und die Lebensqualität alter wie neuer Bewohnerinnen und Bewohner im Blick haben. Ziel ist es Wohn- und Arbeitsstätten sowie andere urbane Nutzungen in ihren verschiedenen Ausformungen möglichst kleinräumig zu mischen.
Mehr anzeigen
Das von Brachflächen und aufgelassenen Bahnanlagen geprägte Areal der „Bahnstadt" hat mit der Nähe zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt genau diese städtebaulichen Entwicklungspotenziale, die für das Erreichen der Ziele des o. g. Leitzieles von Bedeutung sind. Brachflächen und untergenutzte Gewerbe- und Industrieareale bieten oftmals weitgreifende Möglichkeiten, das innerstädtische Nutzungsangebot zu verbessern und Grundstücke, die derzeit noch Barrieren darstellen, in das Stadtgefüge zu integrieren. Mit den großräumigen Flächenfreisetzungen bieten sich auch Chancen, den innerörtlichen Freiflächenanteil zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen. Neben dauerhaften baulichen Nachnutzungsperspektiven müssen auch temporäre Nutzungen und die Aufwertung von Brachflächen im Sinne des Naturschutzes in Erwägung gezogen werden.
Mehr anzeigen
Mit Schreiben vom 06.08.2019 wurde die Maßnahme für 2019 in das Programm „Stadtumbau" aufgenommen und Städtebauförderungsmittel in Höhe von 1 380 000,00 EUR festgesetzt (incl. Eigenanteil der Stadt in Höhe von 460 000,00 EUR).
Die Festlegung des Fördergebietes gemäß § 171 b BauGB für das Stadtumbaugebiet „Bahnstadt" wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 12.2.2019 beschlossen (Vorlagen-Nr. 18-09776).
Lage des Fördergebietes: Bahnhofsnähe
Gebietsgröße: 82 ha
Einwohnerzahl: 1 788
Durchführungszeitraum: 2019 - 2034
Gesamtkosten: 21 Mio. EUR

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-29 📅
Name: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Schillerstraße 29/30
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 217-532279 (2020-11-03)