Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Cottbus – OV 193-2020 – Energetische Sanierung Theodor-Fontane-Schule – Umbau Haus A und B – Los A 10 Kunststoff-Baulemente (Fenster) Haus A
OV 193-2020”
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Fenstern📦
Kurze Beschreibung: Los A 10 – Kunststoff-Bauelemente – Fenster (Haus A).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fenster📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theodor-Fontane-Schule Haus A
Kahrener Straße 16
03042 Cottbus
Beschreibung der Beschaffung:
“Gerüstarbeiten:
Fassadengerüste, einschl. Vorhaltung
= ca. 910,0 m2
Abbrucharbeiten:
Raffstore-Anlagen abbrechen und entsorgen
= ca. 560,0...”
Beschreibung der Beschaffung
Gerüstarbeiten:
Fassadengerüste, einschl. Vorhaltung
= ca. 910,0 m2
Abbrucharbeiten:
Raffstore-Anlagen abbrechen und entsorgen
= ca. 560,0 m2
Kunststoff-Fenster ausbauen und entsorgen
= ca. 640,0 m2
Trockenbauarbeiten
Metallständerwände als Wandpfeiler, h= 1,80 m, in verschiedenen Einzellängen = ca. 40,0 m
Kunststoff-Bauelemente
Fensterbänder = ca. 390,0 m2
Einzelfenster = ca. 90,0 m2
Abschluss Fenstermontage: 29.1.2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-19 📅
Datum des Endes: 2021-06-18 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: u. a. RENplus 2014-2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Formblatt 216 – Verzeichnis im Vergabeverfahren einzureichende Unterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 105-252688
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-31
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-31
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nicht öffentlich – da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ Sämtliche Kommunikation erfolgt über den...”
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
Rückfragen sind bis zum 20.8.2020 möglich.
Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik „Kommunikation“ auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Absenkung des Umsatzsteuersatzes:
Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote wird unabhängig von deren Inhalt bei der Angebotswertung der bis 31.12.2020 geltende Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt nach dem bei der Leistungserbringung geltenden Steuerrecht.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYDQT.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB („Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch“) in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Cottbus, Büro des Oberbürgermeisters
Postanschrift: Neumarkt 5
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: petra.romberg@cottbus.de📧
Quelle: OJS 2020/S 152-369518 (2020-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Cottbus — OV 193-2020 — Energetische Sanierung Theodor-Fontane-Schule — Umbau Haus A und B — Los A 10 Kunststoffbaulemente (Fenster) Haus A
OV 193-2020”
Kurze Beschreibung: Los A 10 - Kunststoffbauelemente — Fenster (Haus A).
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 231638.75 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theodor-Fontane-Schule
Haus A Kahrener Straße 16
03042 Cottbus
Beschreibung der Beschaffung:
“Gerüstarbeiten:
Fassadengerüste, einschl. Vorhaltung
= ca. 910,0 m
Abbrucharbeiten:
Raffstore-Anlagen abbrechen und entsorgen
= ca. 560,0...”
Beschreibung der Beschaffung
Gerüstarbeiten:
Fassadengerüste, einschl. Vorhaltung
= ca. 910,0 m
Abbrucharbeiten:
Raffstore-Anlagen abbrechen und entsorgen
= ca. 560,0 m
Kunststoff-Fenster ausbauen und entsorgen
= ca. 640,0 m
Trockenbauarbeiten
Metallständerwände als Wandpfeiler, h= 1,80 m, in verschiedenen Einzellängen = ca. 40,0 m
Kunststoff-Bauelemente
Fensterbänder = ca. 390,0 m
Einzelfenster = ca. 90,0 m
Abschluss Fenstermontage: 29.1.2021.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: u. a. RENplus 2014 — 2020
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 152-369518
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Bauelemente Steffen Marko
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bauelemente Steffen Marko
Postanschrift: Ringstraße 14
Postort: Döbern
Postleitzahl: 03159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 356006683📞
E-Mail: info@bauelemente-marko.de📧
Fax: +49 3560023696 📠
Region: Spree-Neiße🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 324789.91 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 231638.75 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYDV9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB („Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch“) in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 225-552333 (2020-11-13)