Stadt Cottbus – OV 220-2020 – Straßen- und Wegeunterhaltung einschließlich Straßenentwässerungsanlagen und Unterhaltung städtischer Anlagen im Stadtgebiet Cottbus ab 2021
Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die betriebliche und bauliche Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet inklusive der zugehörigen Entwässerungseinrichtungen, Verkehrszeichen sowie weiterer verkehrslenkender Einrichtungen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind hauptsächlich örtlich Punktuelle oder kleinflächige Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und im begrenzten Umfang großflächige Instandsetzungsmaßnahmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Cottbus – OV 220-2020 – Straßen- und Wegeunterhaltung einschließlich Straßenentwässerungsanlagen und Unterhaltung städtischer Anlagen im Stadtgebiet...”
Titel
Stadt Cottbus – OV 220-2020 – Straßen- und Wegeunterhaltung einschließlich Straßenentwässerungsanlagen und Unterhaltung städtischer Anlagen im Stadtgebiet Cottbus ab 2021
OV 220-2020
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Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen📦
Kurze Beschreibung:
“Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die betriebliche und bauliche Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet inklusive der...”
Kurze Beschreibung
Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die betriebliche und bauliche Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet inklusive der zugehörigen Entwässerungseinrichtungen, Verkehrszeichen sowie weiterer verkehrslenkender Einrichtungen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind hauptsächlich örtlich Punktuelle oder kleinflächige Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und im begrenzten Umfang großflächige Instandsetzungsmaßnahmen.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere folgende Teilleistungen:
— Betriebliche und bauliche Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen. Hierzu zählen Fahrbahnen, Geh und Radwege, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Gräben, Entwässerungseinrichtungen, Böschungen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Straßenzubehör und städtische Anlagen;
— Betriebliche und bauliche Unterhaltung von Ingenieurbauwerken und anderen Bauwerken nach DIN 1076 (z. B. Brücken)
— Realisierung von Sofortleistungen zur Sicherung des Gemeingebrauchs;
— Realisierung von Leistungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, Beseitigung von Verunreinigungen über das übliche Maß hinaus, u. a. Ölspurbeseitigung;
— Beseitigung von Verkehrsbehinderungen (Beseitigung von Sicht und Lichtraumprofileinschränkungen, Verkehrshindernisse usw.);
— Einlagerung und Bewirtschaftung von Straßenbaustoffen, Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattungen sowie Brückenausstattungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung des Leistungszeitraumes bis maximal 31.12.2026
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— siehe HVA B Stb-B Formblatt 109 Vorzulegende Unterlagen;
— Gewerbeanmeldung/ggf. Ummeldung;
— Handelsregisterauszug.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-08
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-08
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nicht öffentlich – da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den...”
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis zum 30.9.2020 möglich.
Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik „Kommunikation“ auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYD77
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB („Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch“) in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Cottbus – Büro des Oberbürgermeisters
Postanschrift: Neumarkt 5
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: judith.steiniger@cottbus.de📧
Quelle: OJS 2020/S 173-417267 (2020-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 355/612-2922📞
Fax: +49 355/61213-2922 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Cottbus - OV 220-2020 - Straßen- und Wegeunterhaltung einschließlich Straßenentwässerungsanlagen und Unterhaltung städtischer Anlagen im Stadtgebiet...”
Titel
Stadt Cottbus - OV 220-2020 - Straßen- und Wegeunterhaltung einschließlich Straßenentwässerungsanlagen und Unterhaltung städtischer Anlagen im Stadtgebiet Cottbus ab 2021
OV 220-2020
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Kurze Beschreibung:
“Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die betriebliche und bauliche Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet inklusive der...”
Kurze Beschreibung
Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die betriebliche und bauliche Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet inklusive der zugehörigen Entwässerungseinrichtungen, Verkehrszeichen sowie weiterer verkehrslenkender Einrichtungen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind hauptsächlich örtlich
punktuelle oder kleinflächige Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und im begrenzten Umfang großflächige Instandsetzungsmaßnahmen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Cottbus 03046 Cottbus
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Leistungsumfang gehören insbesondere folgende Teilleistungen:
- Betriebliche und bauliche Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen. Hierzu zählen...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere folgende Teilleistungen:
- Betriebliche und bauliche Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen. Hierzu zählen Fahrbahnen, Geh und Radwege, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Gräben, Entwässerungseinrichtungen, Böschungen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Straßenzubehör und städtische Anlagen
- Betriebliche und bauliche Unterhaltung von Ingenieurbauwerken und anderen Bauwerken nach DIN 1076 (z.B. Brücken)
- Realisierung von Sofortleistungen zur Sicherung des Gemeingebrauchs
- Realisierung von Leistungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, Beseitigung von Verunreinigungen über das übliche Maß hinaus, u.a. Ölspurbeseitigung
- Beseitigung von Verkehrsbehinderungen (Beseitigung von Sicht und Lichtraumprofileinschränkungen, Verkehrshindernisse usw.)
- Einlagerung und Bewirtschaftung von Straßenbaustoffen, Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattungen sowie Brückenausstattungen
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 173-417267
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYR6J
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Cottbus - Büro des Oberbürgermeisters
Quelle: OJS 2021/S 159-419491 (2021-08-13)