Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Zur Erreichung dieses Zieles wird durch die Stadt Cottbus als Schulträger ein Technischer Medienentwicklungsplan erarbeitet, der die grundlegende Ausstattung der Schulen mit Datennetzen und bestimmten Lernmitteln beschreibt. Planungsgegenstand ist das Ertüchtigen der Datennetze der nachfolgend genannten Schulen unter Berücksichtigung des Medienentwicklungsplanes und der vorhandenen Infrastruktur. Hierbei sind das Wiederherstellen der baulichen Gegebenheiten und teilweise auch denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Die Realisierung wird unter laufendem Betrieb der Schulen stattfinden. Entsprechende bauliche Abläufe sind, in Abstimmung mit den städtischen/schulischen Arbeitsabläufen, in der Planung zu berücksichtigen Die Realisierung der Bauleistungen ist abschnittsweise geplant. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens werden Fördermittel verwendet, welche eine Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB- Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise. Die Leistung ist in 6 Lose geteilt, Teilnahmeanträge können für alle Lose eingereicht werden. Eine Teilnahme- oder Auftragslimitierung erfolgt nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VHV 73-2020
Kurze Beschreibung:
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet.
Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Zur Erreichung dieses Zieles wird durch die Stadt Cottbus als Schulträger ein Technischer Medienentwicklungsplan erarbeitet, der die grundlegende Ausstattung der Schulen mit Datennetzen und bestimmten Lernmitteln beschreibt.
Planungsgegenstand ist das Ertüchtigen der Datennetze der nachfolgend genannten Schulen unter Berücksichtigung des Medienentwicklungsplanes und der vorhandenen Infrastruktur. Hierbei sind das Wiederherstellen der baulichen Gegebenheiten und teilweise auch denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.
Die Realisierung wird unter laufendem Betrieb der Schulen stattfinden. Entsprechende bauliche Abläufe sind, in Abstimmung mit den städtischen/schulischen Arbeitsabläufen, in der Planung zu berücksichtigen
Die Realisierung der Bauleistungen ist abschnittsweise geplant.
Zur Realisierung dieses Bauvorhabens werden Fördermittel verwendet, welche eine Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB- Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise.
Die Leistung ist in 6 Lose geteilt, Teilnahmeanträge können für alle Lose eingereicht werden. Eine Teilnahme- oder Auftragslimitierung erfolgt nicht.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet.
Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Zur Erreichung dieses Zieles wird durch die Stadt Cottbus als Schulträger ein Technischer Medienentwicklungsplan erarbeitet, der die grundlegende Ausstattung der Schulen mit Datennetzen und bestimmten Lernmitteln beschreibt.
Planungsgegenstand ist das Ertüchtigen der Datennetze der nachfolgend genannten Schulen unter Berücksichtigung des Medienentwicklungsplanes und der vorhandenen Infrastruktur. Hierbei sind das Wiederherstellen der baulichen Gegebenheiten und teilweise auch denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.
Die Realisierung wird unter laufendem Betrieb der Schulen stattfinden. Entsprechende bauliche Abläufe sind, in Abstimmung mit den städtischen/schulischen Arbeitsabläufen, in der Planung zu berücksichtigen
Die Realisierung der Bauleistungen ist abschnittsweise geplant.
Zur Realisierung dieses Bauvorhabens werden Fördermittel verwendet, welche eine Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB- Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise.
Die Leistung ist in 6 Lose geteilt, Teilnahmeanträge können für alle Lose eingereicht werden. Eine Teilnahme- oder Auftragslimitierung erfolgt nicht.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-21 📅
Datum des Beginns: 2020-08-10 📅
Datum des Endes: 2024-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 078-184291
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Dieses Verfahren findet in 2 Stufen statt.
In der 1. Stufe – dem Teilnahmewettbewerb – können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag (Bewerbung) unter Beifügung der unter Pkt. 5 Angebotsaufforderung genannten Unterlagen einreichen.
Anschließend – in der Stufe 2 – der Angebotsphase – werden geeignete Unternehmen aufgefordert ein Angebot einzureichen.
Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur die elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen werden auf 50 Seiten, einseitig, incl. Anschreiben begrenzt. Beim Darstellen von mehreren Seiten auf einer A4 Seite müssen die einzelnen Seiten/Inhalte noch lesbar dargestellt sein. Die Beschränkung der Seitenanzahl gilt auch dann, wenn fehlende Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Diese Seiten werden zu den bisherigen eingereichten Seiten dazugezählt. Das nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 VGV durchgeführt.
Bei Teilnahmeanträgen welche die maximale Seitenzahlen von 50 DIN A4 Seiten bereits erreicht haben werden fehlende Seiten/Angaben nicht nachgefordert und nicht berücksichtigt. Das DIN A4 Format und die Seitenanzahl darf nicht überschritten werden. Bewerbungen mit einer darüberhinausgehenden Seitenanzahl werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis 8.5.2020 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik „Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYD3K
In der 1. Stufe – dem Teilnahmewettbewerb – können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag (Bewerbung) unter Beifügung der unter Pkt. 5 Angebotsaufforderung genannten Unterlagen einreichen.
Anschließend – in der Stufe 2 – der Angebotsphase – werden geeignete Unternehmen aufgefordert ein Angebot einzureichen.
Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur die elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen werden auf 50 Seiten, einseitig, incl. Anschreiben begrenzt. Beim Darstellen von mehreren Seiten auf einer A4 Seite müssen die einzelnen Seiten/Inhalte noch lesbar dargestellt sein. Die Beschränkung der Seitenanzahl gilt auch dann, wenn fehlende Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Diese Seiten werden zu den bisherigen eingereichten Seiten dazugezählt. Das nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 VGV durchgeführt.
Bei Teilnahmeanträgen welche die maximale Seitenzahlen von 50 DIN A4 Seiten bereits erreicht haben werden fehlende Seiten/Angaben nicht nachgefordert und nicht berücksichtigt. Das DIN A4 Format und die Seitenanzahl darf nicht überschritten werden. Bewerbungen mit einer darüberhinausgehenden Seitenanzahl werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis 8.5.2020 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik „Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYD3K
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet.
Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Zur Erreichung dieses Zieles wird durch die Stadt Cottbus als Schulträger ein Technischer Medienentwicklungsplan erarbeitet, der die grundlegende Ausstattung der Schulen mit Datennetzen und bestimmten Lernmitteln beschreibt.
Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Zur Erreichung dieses Zieles wird durch die Stadt Cottbus als Schulträger ein Technischer Medienentwicklungsplan erarbeitet, der die grundlegende Ausstattung der Schulen mit Datennetzen und bestimmten Lernmitteln beschreibt.
Planungsgegenstand ist das Ertüchtigen der Datennetze der nachfolgend genannten Schulen unter Berücksichtigung des Medienentwicklungsplanes und der vorhandenen Infrastruktur. Hierbei sind das Wiederherstellen der baulichen Gegebenheiten und teilweise auch denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.
Planungsgegenstand ist das Ertüchtigen der Datennetze der nachfolgend genannten Schulen unter Berücksichtigung des Medienentwicklungsplanes und der vorhandenen Infrastruktur. Hierbei sind das Wiederherstellen der baulichen Gegebenheiten und teilweise auch denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.
Die Realisierung wird unter laufendem Betrieb der Schulen stattfinden. Entsprechende bauliche Abläufe sind, in Abstimmung mit den städtischen/schulischen Arbeitsabläufen, in der Planung zu berücksichtigen
Die Realisierung der Bauleistungen ist abschnittsweise geplant.
Zur Realisierung dieses Bauvorhabens werden Fördermittel verwendet, welche eine Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB- Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise.
Die Leistung ist in 6 Lose geteilt, Teilnahmeanträge können für alle Lose eingereicht werden. Eine Teilnahme- oder Auftragslimitierung erfolgt nicht.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Bezeichnung des Loses: Los 1 Fachplanung Datennetze DigitalPakt Schulen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, je Los ein Ingenieurbüro mit folgenden Leistungsbilder/Anlagengruppen zu beauftragen:
— Fachplanung Technische Ausrüstung:
Anlagengruppen 4+5 – HOAI, Teil 4 Abschnitt 2
In den Leistungsphasen 1-9 (HOAI).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag umfasst zunächst die LP 1 bis 3.
Zuschlagskriterien:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Wertungskriterien sind.
In der beigefügten Matrix aufgeführt (Anlage).
Beschreibung der Optionen:
Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der LP 5 bis 9 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu erbringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der LP 5 bis 9 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu erbringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Fachplanung Datennetze DigitalPakt Schulen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Wertungskriterien sind in der beigefügten Matrix aufgeführt (Anlage).
Bezeichnung des Loses: Los 3 Fachplanung Datennetze DigitalPakt Schulen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 4 Fachplanung Datennetze DigitalPakt Schulen
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 5 Fachplanung Datennetze DigitalPakt Schulen
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 6 Fachplanung Datennetze DigitalPakt Schulen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, je Los ein Ingenieurbüro mit folgenden Leistungsbilder/ Anlagengruppen zu beauftragen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schulobjekte im Stadtgebiet
Cottbus 03046
Cottbus Anschriften je Los sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Schulobjekte im Stadtgebiet Cottbus 03046 Cottbus Anschriften je Los sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben zum Geschäftssitz des Bewerbers zum Leistungsausführungsort mit Angaben zur personellen Besetzung;
— Auskunft über wirtschaftliche Verbindungen jeder Art mit Unternehmen;
— Auskunft und Nachweis über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Nachunternehmern gemäß VgV §47 Abs. 3;
— Eigenerklärung des Auftragnehmers und aller Nachunternehmer gemäß VgV §42 in Verbindung GWB §122, 123, 124;
— Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes in Steuersachen oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
— Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem brandenburgischen Vergabegesetz für Bewerber und Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis über finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß VgV §45 Abs. 4 Nr. 2/4 und Abs. 5 je Leistungsbild/Anlagengruppe und aller von Ihm beauftragten Nachunternehmer;
— Jährlicher Mindestumsatz der TGA (Anlagengruppen 4, 5, 6, 7) nach VgV § 45;
Abs. 2 von 200 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über fachliche Eignung des Dienstleistungserbringers gemäß VgV §46 Abs. 3 Nr. 1/2/3/6/8/9/10;
— Nachweis der besonderen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Angaben von in den letzten 5 Jahren ausgeführten Projekten vergleichbarer Aufgabenstellungen, dazu Fotos, Angabe von vergleichbaren Referenzobjekten, Angaben des Rechnungswertes, des Ausführungszeitraumes sowie Angabe öffentlicher/ privater Auftraggeber. Darstellung der ausgeführten Leistungen anhand von Referenzobjekten;
— Nachweis der besonderen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Angaben von in den letzten 5 Jahren ausgeführten Projekten vergleichbarer Aufgabenstellungen, dazu Fotos, Angabe von vergleichbaren Referenzobjekten, Angaben des Rechnungswertes, des Ausführungszeitraumes sowie Angabe öffentlicher/ privater Auftraggeber. Darstellung der ausgeführten Leistungen anhand von Referenzobjekten;
— Angaben von Bauvorhaben mit verschiedenen Fördermittelgebern;
— Da im Rahmen der Errichtung der Datennetze auch bauliche Veränderungen in den einzelnen Schulen vorgenommen werden müssen, ist auch hierfür eine Eignung bzw. der Nachweis der Eignungsleihe vorzulegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Ingenieure
Bezugnahme auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: VgV § 75 Abs. 2
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
In der 1. Stufe – dem Teilnahmewettbewerb – können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag (Bewerbung) unter Beifügung der unter Pkt. 5 Angebotsaufforderung genannten Unterlagen einreichen.
Anschließend – in der Stufe 2 – der Angebotsphase – werden geeignete Unternehmen aufgefordert ein Angebot einzureichen.
Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur die elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur die elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen werden auf 50 Seiten, einseitig, incl. Anschreiben begrenzt. Beim Darstellen von mehreren Seiten auf einer A4 Seite müssen die einzelnen Seiten/Inhalte noch lesbar dargestellt sein. Die Beschränkung der Seitenanzahl gilt auch dann, wenn fehlende Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Diese Seiten werden zu den bisherigen eingereichten Seiten dazugezählt. Das nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 VGV durchgeführt.
Die Bewerbungsunterlagen werden auf 50 Seiten, einseitig, incl. Anschreiben begrenzt. Beim Darstellen von mehreren Seiten auf einer A4 Seite müssen die einzelnen Seiten/Inhalte noch lesbar dargestellt sein. Die Beschränkung der Seitenanzahl gilt auch dann, wenn fehlende Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Diese Seiten werden zu den bisherigen eingereichten Seiten dazugezählt. Das nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 VGV durchgeführt.
Bei Teilnahmeanträgen welche die maximale Seitenzahlen von 50 DIN A4 Seiten bereits erreicht haben werden fehlende Seiten/Angaben nicht nachgefordert und nicht berücksichtigt. Das DIN A4 Format und die Seitenanzahl darf nicht überschritten werden. Bewerbungen mit einer darüberhinausgehenden Seitenanzahl werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
Bei Teilnahmeanträgen welche die maximale Seitenzahlen von 50 DIN A4 Seiten bereits erreicht haben werden fehlende Seiten/Angaben nicht nachgefordert und nicht berücksichtigt. Das DIN A4 Format und die Seitenanzahl darf nicht überschritten werden. Bewerbungen mit einer darüberhinausgehenden Seitenanzahl werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis 8.5.2020 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik „Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis 8.5.2020 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik „Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYD3K
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Kommunalaufsichtsbehörde beim Ministerium des Inneren/Referat III/4
Postanschrift: Henning-von-Treskow-Str. 9-13
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331/8662202 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) vom 17.02.2016 Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) vom 17.02.2016 Anwendung.
(Auszug aus dem § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Cottbus, Büro des Oberbürgermeisters
Postanschrift: Neumarkt 5
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
E-Mail: mario.gerth@cottbus.de📧
Quelle: OJS 2020/S 078-184291 (2020-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 818 875 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-30 📅
Name: IB Werner, Sauer & Co. GmbH
Postanschrift: Sandower Hauptstraße 20
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03042
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 355-75638-0📞
E-Mail: r.weber@ibwus.de📧
Land: Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://www.ibwus.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 123654.05 EUR 💰
Name: Ingenieurbüro Thomas Wallstein GmbH
Postanschrift: Bonnaskenstr. 4a
Postleitzahl: 03044
Telefon: +49 3552891360📞
E-Mail: info@ib-wallstein.de📧
Gesamtwert des Auftrags: 136667.50 EUR 💰
Name: Kügler Ingenieure
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Str. 79
Postleitzahl: 03046
Telefon: +49 3553801011📞
E-Mail: stiller@kuegler-ingenieure.de📧
Internetadresse: http://www.kuegler-ingenieure.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 138532.27 EUR 💰
118584.17 EUR 💰
142260.84 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Fax: +49 331-8661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) vom 17.2.2016 Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) vom 17.2.2016 Anwendung.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,