Beschreibung der Beschaffung
Das Neue Rathaus der Stadt Göttingen, wurde in den 1970/80er Jahren in 3 Bauabschnitten errichtet und wird in den kommenden Jahren bauabschnittsweise saniert. Begonnen wurde mit dem sogenannten 3. Bauabschnitt, dem Gebäudekomplex entlang der Rheinhäuser Landstraße. In Abhängigkeit zu dieser Maßnahme folgt im nächsten Schritt, die Sanierung und Instandsetzung der Tiefgarage des 3. Bauabschnittes, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Die Tiefgarage des 3. Bauabschnittes wurde ca. 1978 errichtet und umfasst 3 Geschosse: das Sockelgeschoss (Ebene-1) und 2 Untergeschosse (Ebene -2, -3). Das Sockelgeschoss ist die Einfahrtsebene und steht ständig als öffentliche Parkfläche zur Verfügung. Die beiden Untergeschosse werden von der Stadt Göttingen werktags als Mitarbeiterparkflächen bewirtschaftet, an den Wochenenden stehen diese ebenfalls als öffentliche Parkfläche zur Verfügung. Zum besseren Verständnis, wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage „A“ bezeichnet.
Das Neue Rathaus beherbergt eine zweite Tiefgarage, die sich im sogenannten 1.Bauabschnitt, unter dem Turm befindet. Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, den Auftrag um die Sanierung und Instandsetzung dieser zweiten Tiefgarage zu erweitern. Zum besseren Verständnis, wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage „B“ bezeichnet.
Nähere Informationen zur Instandsetzungsmaßnahme Tiefgarage „A“
Um den Umfang der Maßnahme bewerten zu können, wurde ein Sanierungsgutachten für die Tiefgarage „A“ als Vorleistung zu dieser Ausschreibung erstellt. Aufgrund des Gutachtens und der vorh. Schadensbilder an der Bausubstanz, hat sich die Auftraggeberin für eine umfassende Instandsetzungsmaßnahme entschieden. Es liegen starke Schädigungen an den Hauptträgern sowie an einem Großteil der Stützen vor. Die Standsicherheit mehrerer Bauteile ist fraglich bzw. zeitnah fraglich und macht auch eine Prüfung der Standsicherheit, zwingend notwendig.
Zur technischen Ausrüstung der Tiefgarage zählen z. B.: Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung an Aus- / Eingängen, Rolltore und Schrankenanlagen mit Kontaktschleifen und / oder Lichtschranken, Löschwasser- / Sprinkleranlage. Die Demontage der technischen Ausrüstung und sonstiger Einbauten ist bei der Planung mit zu betrachten.
Es sind Planungsleistungen zu folgenden Kostengruppen erforderlich:
Bauwerk – Baukonstruktion (KG 300)
— 320 Gründung, Unterbau,
— 330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen,
— 340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen,
— 350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen,
— 370 Infrastrukturanlagen,
— 380 Baukonstruktive Einbauten.
Bauwerk – Technische Ausrüstung (KG 400)
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— 430 Raumlufttechnische Anlagen,
— 440 Elektrische Anlagen,
— 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen,
— 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen.
Kostenrahmen / Kostenschätzung zur Tiefgarage „A“
— KG 300: ca. 2 980 000,00 EUR brutto,
— KG 400: ca. 950 000,00 EUR brutto,
Davon anteilig
— KG 410, 430, 470: ca. 570 000,00 EUR brutto,
— KG 440, 450: ca. 380 000,00 EUR brutto.
Die Instandsetzungsmaßnahme der Tiefgarage „A“ ist nach Einschätzung der Auftraggeberin für die Objektplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung in die Honorarzone II einzuordnen.
Zeitschiene / Grobterminplan zur Tiefgarage „A“
Mit der Planungsleistung ist direkt nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Planungsphase ca. 6 Monate und die Ausführungsphase ca. 10 Monaten in Anspruch nehmen wird.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlage geht die Auftraggeberin davon aus, dass die Büroräume oberhalb der Tiefgarage „A“ ab September 2021 wieder belegt sind. Aus diesem Grund, soll die Ausführungsphase zum Beginn des 3.Quartal 2021 anlaufen um ein Zeitfenster für lärmintensive Arbeiten zu bieten.
Die Inbetriebnahme der Tiefgarage „A“ soll im 2.Quartal 2022 erfolgen können.
Nähere Informationen zur Instandsetzungsmaßnahme Tiefgarage „B“
Für die Tiefgarage „B“ liegt derzeit noch kein Sanierungsgutachten vor. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einen gleichwertigen Umfang haben werden.
Aufgrund der Gebäudeklasse, ist die Instandsetzungsmaßnahme der Tiefgarage „B“ nach Einschätzung der Auftraggeberin für die Objektplanung in die Honorarzone III. Sowohl die Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung ist in die Honorarzone III einzuordnen.
Die Vergabe der Planungsleistungen für die Tiefgarage „B“ erfolgt optional.
Hinweise und Abhängigkeiten (Tiefgarage „A“ und „B“)
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf folgenden Punkte hin, die im Angebot zu berücksichtigen sind:
1. Es stehen nur geringe Flächen für Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Baustelleneinrichtung im öffentlichen Bereich (Fußwege, Straßen) ist nicht möglich.
2. Die Arbeiten werden im laufenden Gebäudebetrieb stattfinden, die Obergeschosse des Gebäudes sind in der Bauphase mit Büronutzung belegt. Lärmintensive Arbeiten sind Arbeitnehmerverträglich durchzuführen.