Stadt Königs Wusterhausen, Errichtung Außensportanlage Grundschule Wilhelm-Busch, Objektplanung Freianlagen

Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet Vergabe/Recht

Aufgrund steigender Schülerzahlen plant die Stadt Königs Wusterhausen am Standort Heinrich-von-Kleist-Straße in Königs Wusterhausen die Errichtung einer neuen Außensportanlage für die Grundschule Wilhelm Busch. Für die Schule werden steigende Schülerzahlen bis zum Schuljahr 205/2026 für die Klassenstufen 1-6 prognostiziert. Insgesamt wird mit bis zu 26 Klassen bei einer Vierzügigkeit zzgl. Flexklassen an der Grundschule und damit mit einer durchgängig gleichzeitigen Benutzung der Sportanlage von 3 Klassen bzw. ca. 75 Kindern gerechnet. Die neu zu errichtende Außensportanlage soll auf einem der Grundschule benachbartem städtischen Grundstück entstehen. Im Bestand gibt es auf diesem Grundstück in der Heinrich-von- Kleist-Straße einen Sportplatz, welcher sich aber verweist darstellt.
Über die Vorgaben des Rahmenlehrplanes hinausgehend ist die Außensportanlage den konzeptionell geplanten Angeboten der „bewegten sportorientierten Grundschule" entsprechend auszulegen. Dazu zählt die Ermöglichung der Sportarten Brennball, Zweifelderball, Mini-Handball (WK V), Leichtathletik (WK IV), Basketball (WK IV), Fußball (WK IV) und Handball (WK IV) im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe der Schulen „Jugend trainiert für Olympia".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-09 Auftragsbekanntmachung
2021-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2020-092-TNW-V
Kurze Beschreibung:
Aufgrund steigender Schülerzahlen plant die Stadt Königs Wusterhausen am Standort Heinrich-von-Kleist-Straße in Königs Wusterhausen die Errichtung einer neuen Außensportanlage für die Grundschule Wilhelm Busch. Für die Schule werden steigende Schülerzahlen bis zum Schuljahr 205/2026 für die Klassenstufen 1-6 prognostiziert. Insgesamt wird mit bis zu 26 Klassen bei einer Vierzügigkeit zzgl. Flexklassen an der Grundschule und damit mit einer durchgängig gleichzeitigen Benutzung der Sportanlage von 3 Klassen bzw. ca. 75 Kindern gerechnet. Die neu zu errichtende Außensportanlage soll auf einem der Grundschule benachbartem städtischen Grundstück entstehen. Im Bestand gibt es auf diesem Grundstück in der Heinrich-von- Kleist-Straße einen Sportplatz, welcher sich aber verweist darstellt. Über die Vorgaben des Rahmenlehrplanes hinausgehend ist die Außensportanlage den konzeptionell geplanten Angeboten der „bewegten sportorientierten Grundschule" entsprechend auszulegen. Dazu zählt die Ermöglichung der Sportarten Brennball, Zweifelderball, Mini-Handball (WK V), Leichtathletik (WK IV), Basketball (WK IV), Fußball (WK IV) und Handball (WK IV) im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe der Schulen „Jugend trainiert für Olympia".
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet Vergabe/Recht
Postanschrift: Schlossstraße 3
Postleitzahl: 15711
Postort: Königs Wusterhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.koenigs-wusterhausen.de 🌏
E-Mail: vergabe@stadt-kw.de 📧
Fax: +49 3375273-218 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHWRDWT/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHWRDWT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 200-485273
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
a) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. III.2.2) einreichen. Zusätzlich ist eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Bildung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. b) Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen vorzulegen. Ferner ist durch den Dritten/anderen Unternehmen eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Des Weiteren ist die dafür vorgesehene Kapazität im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Gleichfalls ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft die Leistungsfähigkeit des Dritten/anderen Unternehmens zur Verfügung steht — Verpflichtungserklärung Dritter/anderer Unternehmen. Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten/anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit der Verpflichtungserklärung eine Haftungserklärung zur gemeinsamen Haftung bei Auftragsausführung abzugeben. c) Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Teilleistungen und der Name (inkl. Kontaktdaten) des Unterauftragnehmers im Antrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Durch den Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ist diesbezügliche die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Die Hinweise der Vergabeunterlagen sind hierbei zu beachten. d) Die zur Verfügung stehenden Formblätter sind zu verwenden. e) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. f) Auskünfte erteilt die Vergabestelle der Stadt Königs Wusterhausen. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Anfragen über die Kommunikationsfunktion des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VPCenter, erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass die Bewerber über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bewerber fragen unverzüglich informiert werden. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWRDWT
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund steigender Schülerzahlen plant die Stadt Königs Wusterhausen am Standort Heinrich-von-Kleist-Straße in Königs Wusterhausen die Errichtung einer neuen Außensportanlage für die Grundschule Wilhelm Busch. Für die Schule werden steigende Schülerzahlen bis zum Schuljahr 205/2026 für die Klassenstufen 1-6 prognostiziert. Insgesamt wird mit bis zu 26 Klassen bei einer Vierzügigkeit zzgl. Flexklassen an der Grundschule und damit mit einer durchgängig gleichzeitigen Benutzung der Sportanlage von 3 Klassen bzw. ca. 75 Kindern gerechnet. Die neu zu errichtende Außensportanlage soll auf einem der Grundschule benachbartem städtischen Grundstück entstehen. Im Bestand gibt es auf diesem Grundstück in der Heinrich-von- Kleist-Straße einen Sportplatz, welcher sich aber verweist darstellt.
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Über die Vorgaben des Rahmenlehrplanes hinausgehend ist die Außensportanlage den konzeptionell geplanten Angeboten der „bewegten sportorientierten Grundschule" entsprechend auszulegen. Dazu zählt die Ermöglichung der Sportarten Brennball, Zweifelderball, Mini-Handball (WK V), Leichtathletik (WK IV), Basketball (WK IV), Fußball (WK IV) und Handball (WK IV) im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe der Schulen „Jugend trainiert für Olympia".
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Die Aufgabe umfasst Planungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2) §§ 38-40 nach HOAI 2013:
— Objektplanung Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2013;
— Besondere Leistung:
a) Variantenvergleich mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Herstellung einer Beleuchtungsanlage für den Trainingsbetrieb, Herstellung des Spielfeldbelages als Sportrasen oder Kunststoff-rasen unter Berücksichtigung des Unterbaus und der Umweltverträglichkeit, Schaffung eines Funktionsgebäudes mit Umkleide-, Sanitär- und Lagerräumen sowie Aufenthalts- und Erste-Hilfe-Raum.
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Dauer: 21 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmt werden. Die Laufzeit wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält weitere Planungsleistungen optional zu vergeben. Ein besteht kein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Planungsleistungen.
Weitere Planungsleistungen sind:
— Objektplanung Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2013;
— besondere Leistungen zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Heinrich-von-Kleist-Straße Ecke
Am Nottekanal
15711 Königs Wusterhausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Nachweis zur Berechtigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV gemäß Vorgaben des EU-Staates in dem der Bewerber ansässig ist.
Nachweis zur Berechtigung zur Tragung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" oder gleichwertigen Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
a) Nachweis einer bestehender Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Versicherung muss für die Dauer der Vertragslaufzeit des zu vergebenen Vertrages bestehen bleiben,
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b) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
c) Erklärung zur Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren,
d) Nachweis einer Bauvorlagenberechtigung.
Mindeststandards:
Zu a)
Deckungssumme für Personenschäden (je Versicherungsfall): 1 500 000,00 EUR
Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden (je Versicherungsfall): 1 000000,00 EUR
Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die entsprechende Zusicherung der Versicherung des Bewerbers/Mitglied der Bewerbergemeinschaft, im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung an die geforderte Deckungssumme anzupassen, als Nachweis ausreichend.
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Zu b)
Es erfolgt eine Bewertung des Gesamtjahresumsatzes anhand einer Bewertungsmatrix (Formular T3.0). Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu c)
Es erfolgt eine Bewertung der Beschäftigtenzahl anhand einer Bewertungsmatrix (Formular T3.0). Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Drei Referenzen für Freianlagenplanung für Außensportanlagen innerhalb der letzten sieben Geschäftsjahre, bei dem die Leistungsphasen 3 bis 8 im Sinne der HOAI 2013 vollständig erbracht wurden.
Anerkannt werden realisierte oder im Bau befindliche Referenzobjekte, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden und die Mindesthöhe der Bruttobaukosten erfüllt werden.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen:
Bruttobaukosten nach DIN 276 (KG 500) der Referenzprojekte in Höhe von mind. 450 000,00 EUR. Die Referenzprojekte waren mindestens der Honorarzone III zugeordnet. Die Referenzprojekte sind nicht älter als die letzten 7 Geschäftsjahre (ab 2013). Die Leistungsphasen 3 bis 8 wurden vollständig erbracht bzw. vollständig beauftragt.
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Weitere Bewertung:
Es erfolgt eine Bewertung der Nutzungsart, Typ der Sportanlage, Bauart der Freispielfläche sowie Projektförderung anhand einer Bewertungsmatrix (Formular T3.0). Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
b) Erklärung, dass die Bestimmungen nach § 128 Abs. 1 GWB eingehalten werden.
c) Eigenerklärung, dass gemäß § 73 Abs. 3 VgV die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und erreichen die gleiche Punktzahl und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losverfahren getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.koenigs-wusterhausen.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHWRDWT/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. III.2.2) einreichen.
Zusätzlich ist eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Bildung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen vorzulegen.
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Ferner ist durch den Dritten/anderen Unternehmen eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Des Weiteren ist die dafür vorgesehene Kapazität im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Gleichfalls ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft die Leistungsfähigkeit des Dritten/anderen Unternehmens zur Verfügung steht — Verpflichtungserklärung Dritter/anderer Unternehmen.
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Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten/anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit der Verpflichtungserklärung eine Haftungserklärung zur gemeinsamen Haftung bei Auftragsausführung abzugeben.
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c) Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Teilleistungen und der Name (inkl. Kontaktdaten) des Unterauftragnehmers im Antrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Durch den Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ist diesbezügliche die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Die Hinweise der Vergabeunterlagen sind hierbei zu beachten.
d) Die zur Verfügung stehenden Formblätter sind zu verwenden.
e) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.
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f) Auskünfte erteilt die Vergabestelle der Stadt Königs Wusterhausen. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Anfragen über die Kommunikationsfunktion des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VPCenter, erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass die Bewerber über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bewerber fragen unverzüglich informiert werden.
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Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWRDWT

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318660 📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de 📧
Fax: +49 3318661533 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nach-prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
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§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet Vergabe/Recht
Postanschrift: Schlossstraße 3
Postort: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Telefon: +49 3375273-278 📞
E-Mail: vergabe@stadt-kw.de 📧
Fax: +49 3375273-218 📠
Internetadresse: www.koenigs-wusterhausen.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 200-485273 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund steigender Schülerzahlen plant die Stadt Königs Wusterhausen am Standort Heinrich-von-Kleist-Straße in Königs Wusterhausen die Errichtung einer neuen Außensportanlage für die Grundschule Wilhelm Busch. Für die Schule werden steigende Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2025/2026 für die Klassenstufen 1-6 prognostiziert. Insgesamt wird mit bis zu 26 Klassen bei einer Vierzügigkeit zzgl. Flexklassen an der Grundschule und damit mit einer durchgängig gleichzeitigen Benutzung der Sportanlage von 3 Klassen bzw. ca. 75 Kindern gerechnet. Die neu zu errichtende Außensportanlage soll auf einem der Grundschule benachbartem städtischen Grundstück entstehen. Im Bestand gibt es auf diesem Grundstück in der Heinrich-von- Kleist-Straße einen Sportplatz, welcher sich aber verweist darstellt. Über die Vorgaben des Rahmenlehrplanes hinausgehend ist die Außensportanlage den konzeptionell geplanten Angeboten der „bewegten sportorientierten Grundschule“ entsprechend auszulegen. Dazu zählt die Ermöglichung der Sportarten Brennball, Zweifelderball, Mini-Handball (WK V), Leichtathletik (WK IV), Basketball (WK IV), Fußball (WK IV) und Handball (WK IV) im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“.
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Gesamtwert des Auftrags: 158076.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 118-310959
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 200-485273
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
a) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. III.2.2) einreichen. Zusätzlich ist eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Bildung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. b) Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen vorzulegen. Ferner ist durch den Dritten/anderen Unternehmen eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Des Weiteren ist die dafür vorgesehene Kapazität im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Gleichfalls ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die Leistungsfähigkeit des Dritten/anderen Unternehmens zur Verfügung steht — Verpflichtungserklärung Dritter/anderer Unternehmen. Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten/anderen Unternehmensim Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit der Verpflichtungserklärung eine Haftungserklärung zur gemeinsamen Haftung bei Auftragsausführung abzugeben. c) Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Teilleistungen und der Name (inkl. Kontaktdaten) des Unterauftragnehmers im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Durch den Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ist diesbezügliche die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Die Hinweise der Vergabeunterlagen sind hierbei zu beachten. d) Die zur Verfügung stehenden Formblätter sind zu verwenden. e) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. f) Auskünfte erteilt die Vergabestelle der Stadt Königs Wusterhausen. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Anfragen über die Kommunikationsfunktion des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VPCenter, erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass die Bewerber über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bewerber fragen unverzüglich informiert werden. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist allen Unternehmen in gleicher Weise zuerteilen. Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWR995
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund steigender Schülerzahlen plant die Stadt Königs Wusterhausen am Standort Heinrich-von-Kleist-Straße in Königs Wusterhausen die Errichtung einer neuen Außensportanlage für die Grundschule Wilhelm Busch. Für die Schule werden steigende Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2025/2026 für die Klassenstufen 1-6 prognostiziert. Insgesamt wird mit bis zu 26 Klassen bei einer Vierzügigkeit zzgl. Flexklassen an der Grundschule und damit mit einer durchgängig gleichzeitigen Benutzung der Sportanlage von 3 Klassen bzw. ca. 75 Kindern gerechnet. Die neu zu errichtende Außensportanlage soll auf einem der Grundschule benachbartem städtischen Grundstück entstehen. Im Bestand gibt es auf diesem Grundstück in der Heinrich-von- Kleist-Straße einen Sportplatz, welcher sich aber verweist darstellt.
Mehr anzeigen
Über die Vorgaben des Rahmenlehrplanes hinausgehend ist die Außensportanlage den konzeptionell geplanten Angeboten der „bewegten sportorientierten Grundschule“ entsprechend auszulegen. Dazu zählt die Ermöglichung der Sportarten Brennball, Zweifelderball, Mini-Handball (WK V), Leichtathletik (WK IV), Basketball (WK IV), Fußball (WK IV) und Handball (WK IV) im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“.
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Die Aufgabe umfasst Planungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2) §§ 38-40 nach HOAI 2013.
— Objektplanung Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2013,
— Besondere Leistung: a) Variantenvergleich mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Herstellung einer Beleuchtungsan-lage für den Trainingsbetrieb, Herstellung des Spielfeldbelages als Sportrasen oder Kunststoff-rasen unter Berücksichtigung des Unterbaus und der Umweltverträglichkeit, Schaffung eines Funktionsgebäudes mit Umkleide-, Sanitär- und Lagerräumen sowie Aufenthalts- und Erste-Hilfe-Raum.
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Beschreibung der Optionen:
— Objektplanung Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2013,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heinrich-von-Kleist-Straße Ecke Am Nottekanal

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-11 📅
Name: Ahner Landschaftsarchitektur
Postanschrift: Schlossstraße 7
Postort: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ahner-la.de 📧
Land: Dahme-Spreewald 🏙️
Internetadresse: http://ahner-la.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 158076.30 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
b) Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Des Weiteren ist die dafür vorgesehene Kapazität im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Gleichfalls ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die Leistungsfähigkeit des Dritten/anderen Unternehmens zur Verfügung steht — Verpflichtungserklärung Dritter/anderer Unternehmen.
Mehr anzeigen
Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten/anderen Unternehmensim Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit der Verpflichtungserklärung eine Haftungserklärung zur gemeinsamen Haftung bei Auftragsausführung abzugeben.
Mehr anzeigen
c) Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Teilleistungen und der Name (inkl. Kontaktdaten) des Unterauftragnehmers im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Durch den Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ist diesbezügliche die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen.
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Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Die Hinweise der Vergabeunterlagen sind hierbei zu beachten.
Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist allen Unternehmen in gleicher Weise zuerteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWR995

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]“
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
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§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 118-310959 (2021-06-16)