Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste ausschließlich von der ausführenden Betriebsstätte bezogen auf die ausgeschriebene Leistung: Es können nur Bieter berücksichtigt werden, deren ausführende Betriebsstätte Leistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, erbracht hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Tätigkeiten, den Leistungsumfang und den Wertumfang.
— Eigenerklärung, dass mindestens 2 Bestattungsfahrzeuge verfügbar sind und so im Bedarfsfall eine zeitgleiche Leistungserbringung an unterschiedlichen Einsatzorten gewährleistet wird.
Alternativ kann auch die Verpflichtungserklärung eines anderen Unternehmens vorgelegt werden, dass dieses Unternehmen dem jeweiligen Bieter mindestens 2 Bestattungsfahrzeuge zur Verfügung stellt, sodass im Bedarfsfalle eine zeitgleich Leistungserbringung an unterschiedlichen Einsatzorten gewährleistet wird oder ein solches Bestattungsfahrzeug dem jeweiligen Bieter zu einem bei dem jeweiligen Bieter bereits existierenden Bestattungsfahrzeug für die zuvor beschriebene Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird.
— Eigenerklärung, dass eine Leichen-Kühlanlage verfügbar ist. Alternativ kann auch die Verpflichtungserklärung eines anderen Unternehmens vorgelegt werden, dass dieses Unternehmen dem jeweiligen Bieter eine Leichen-Kühlanlage zur Verfügung stellt, oder eine solche Leichen-Kühlanlage dem jeweiligen Bieter zu einem bei dem jeweiligen Bieter bereits existierenden Leichen-Kühlanlage für die zuvor beschriebene Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird,
— Eigenerklärung, ob das Unternehmen über einen Leichenaufbewahrungsraum verfügt. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. an Nachauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt, einschl. Angabe des Wertumfangs; Verpflichtungserklärung(en) der anderen Unternehmen,
— Eigenerklärung, dass im Falle von akuten Gefahrensituationen (zum Beispiel umgestürzte Bäume, Unwetterwarnungen, Straftaten wie Einbrüche, Vandalismus etc.) oder dringlichen Bestattungsleistungen(zum Beispiel aus Gründen des Infektionsschutzes oder bei anderen besonderen Gefahrenlagen) die Handlungsfähigkeit innerhalb von längstens 30 Minuten nach Benachrichtigung durch die Stadt Lauingen zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Sonn- und Feiertagen, gewährleistet ist,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen über mindestens 4 fachlich geeignete und qualifizierte Mitarbeiter/-innen. Davon sind mindestens 2 Personen Bestattermeister/-in oder geprüfte/-r Bestatter/-in bzw. Bestattungsfachkraft mit mindestens zweijähriger Berufspraxis oder mindestens 6 Jahre als Selbständige oder Angestellte in einem Unternehmen praktisch tätig, welches ausschließlich oder in größerem Umfang Bestattungstätigkeiten durchführt.
Für die zuvor geforderte berufliche Leistungsfähigkeit können die Bieter auch die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird, dass dem jeweiligen Bieter durch ein anderes Unternehmen die für den Auftrag zuvor genannte Anzahl von fachlich geeigneten und qualifizierten Mitarbeitern tatsächlich zur Verfügung gestellt werden und sich das andere Unternehmen verpflichtet, die Bestattungsleistungen durch die zuvor genannte Anzahl von fachlich geeigneten und qualifizierten Mitarbeitern zu erbringen.
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen die erforderlichen Dienstleistungen unter Beachtung der Europäischen Norm DIN EN 15017 erbringt. Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei seinen Dienstleistungen – speziell in Verbindung mit Krematorien – im Rahmen der ethischen Grundsätze der International Cremation Federation ICF („Code of Ethics") handelt.