Die Stadt Lehrte beabsichtigt, die Realisierung eines Neubaus der IGS und Realschule Lehrte am Standort Südstraße 1-3 im Rahmen eines ÖPP-Modells. Im Schuljahr 2017/2018 besuchten insgesamt 592 Schüler*innen die Sekundarstufe I der IGS und 591 Schüler*innen die Sekundarstufe I der RS. Die Sekundarstufe II der IGS wird von 188 Schüler*innen besucht. Aufgrund der aktuell ausgeglichenen Schüler*innenzahlen wird im Raumprogramm eine 4 – Zügigkeit für jede Schulform betrachtet. Zukünftige Schwankungen und Umverteilungen können nicht ausgeschlossenen werden und müssen auch im räumlichen Entwurf Beachtung finden. Die unvorhersehbare Zügigkeit der Schulen soll mithilfe von Differenzierungsräumen (= Pufferräumen) ausgeglichen werden, die durch ihre räumliche Anordnung eine wechselnde Zugehörigkeit zu den Clustern ermöglichen und durch ihre Gestalt auch als Klassenraum umfunktioniert werden können. Die Planung, der Bau, die Bauzwischenfinanzierung, die Instandhaltung und der Betrieb (Haustechnik) für den Zeitraum von 20 Jahren nach Fertigstellung soll an den Auftragnehmer übertragen werden. Die Pflege und Reinigung des Gebäudes sowie der Außenanlagen, Hausmeisterdienste, der Winterdienst und die Energieversorgung verbleiben bei der Stadt Lehrte. Die langfristige Finanzierung nach Fertigstellung erfolgt durch die Stadt Lehrte über Kommunalkredite. Es ergeben sich nach der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Planung und Baukosten (Gesamtinvestitionskosten) bis zum Fertigstellungszeitpunkt in Höhe von rd. 86,5 Mio. EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JD7LA
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lehrte beabsichtigt, die Realisierung eines Neubaus der IGS und Realschule Lehrte am Standort Südstraße 1-3 im Rahmen eines ÖPP-Modells.
Im Schuljahr 2017/2018 besuchten insgesamt 592 Schüler*innen die Sekundarstufe I der IGS und 591 Schüler*innen die Sekundarstufe I der RS. Die Sekundarstufe II der IGS wird von 188 Schüler*innen besucht. Aufgrund der aktuell ausgeglichenen Schüler*innenzahlen wird im Raumprogramm eine 4 – Zügigkeit für jede Schulform betrachtet. Zukünftige Schwankungen und Umverteilungen können nicht ausgeschlossenen werden und müssen auch im räumlichen Entwurf Beachtung finden. Die unvorhersehbare Zügigkeit der Schulen soll mithilfe von Differenzierungsräumen (= Pufferräumen) ausgeglichen werden, die durch ihre räumliche Anordnung eine wechselnde Zugehörigkeit zu den Clustern ermöglichen und durch ihre Gestalt auch als Klassenraum umfunktioniert werden können.
Die Planung, der Bau, die Bauzwischenfinanzierung, die Instandhaltung und der Betrieb (Haustechnik) für den Zeitraum von 20 Jahren nach Fertigstellung soll an den Auftragnehmer übertragen werden. Die Pflege und Reinigung des Gebäudes sowie der Außenanlagen, Hausmeisterdienste, der Winterdienst und die Energieversorgung verbleiben bei der Stadt Lehrte. Die langfristige Finanzierung nach Fertigstellung erfolgt durch die Stadt Lehrte über Kommunalkredite. Es ergeben sich nach der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Planung und Baukosten (Gesamtinvestitionskosten) bis zum Fertigstellungszeitpunkt in Höhe von rd. 86,5 Mio. EUR.
Die Stadt Lehrte beabsichtigt, die Realisierung eines Neubaus der IGS und Realschule Lehrte am Standort Südstraße 1-3 im Rahmen eines ÖPP-Modells.
Im Schuljahr 2017/2018 besuchten insgesamt 592 Schüler*innen die Sekundarstufe I der IGS und 591 Schüler*innen die Sekundarstufe I der RS. Die Sekundarstufe II der IGS wird von 188 Schüler*innen besucht. Aufgrund der aktuell ausgeglichenen Schüler*innenzahlen wird im Raumprogramm eine 4 – Zügigkeit für jede Schulform betrachtet. Zukünftige Schwankungen und Umverteilungen können nicht ausgeschlossenen werden und müssen auch im räumlichen Entwurf Beachtung finden. Die unvorhersehbare Zügigkeit der Schulen soll mithilfe von Differenzierungsräumen (= Pufferräumen) ausgeglichen werden, die durch ihre räumliche Anordnung eine wechselnde Zugehörigkeit zu den Clustern ermöglichen und durch ihre Gestalt auch als Klassenraum umfunktioniert werden können.
Die Planung, der Bau, die Bauzwischenfinanzierung, die Instandhaltung und der Betrieb (Haustechnik) für den Zeitraum von 20 Jahren nach Fertigstellung soll an den Auftragnehmer übertragen werden. Die Pflege und Reinigung des Gebäudes sowie der Außenanlagen, Hausmeisterdienste, der Winterdienst und die Energieversorgung verbleiben bei der Stadt Lehrte. Die langfristige Finanzierung nach Fertigstellung erfolgt durch die Stadt Lehrte über Kommunalkredite. Es ergeben sich nach der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Planung und Baukosten (Gesamtinvestitionskosten) bis zum Fertigstellungszeitpunkt in Höhe von rd. 86,5 Mio. EUR.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD7LA
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD7LA
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lehrte beabsichtigt, die Realisierung eines Neubaus der IGS und Realschule Lehrte am Standort Südstraße 1-3 im Rahmen eines ÖPP-Modells.
Im Schuljahr 2017/2018 besuchten insgesamt 592 Schüler*innen die Sekundarstufe I der IGS und 591 Schüler*innen die Sekundarstufe I der RS. Die Sekundarstufe II der IGS wird von 188 Schüler*innen besucht. Aufgrund der aktuell ausgeglichenen Schüler*innenzahlen wird im Raumprogramm eine 4 – Zügigkeit für jede Schulform betrachtet. Zukünftige Schwankungen und Umverteilungen können nicht ausgeschlossenen werden und müssen auch im räumlichen Entwurf Beachtung finden. Die unvorhersehbare Zügigkeit der Schulen soll mithilfe von Differenzierungsräumen (= Pufferräumen) ausgeglichen werden, die durch ihre räumliche Anordnung eine wechselnde Zugehörigkeit zu den Clustern ermöglichen und durch ihre Gestalt auch als Klassenraum umfunktioniert werden können.
Im Schuljahr 2017/2018 besuchten insgesamt 592 Schüler*innen die Sekundarstufe I der IGS und 591 Schüler*innen die Sekundarstufe I der RS. Die Sekundarstufe II der IGS wird von 188 Schüler*innen besucht. Aufgrund der aktuell ausgeglichenen Schüler*innenzahlen wird im Raumprogramm eine 4 – Zügigkeit für jede Schulform betrachtet. Zukünftige Schwankungen und Umverteilungen können nicht ausgeschlossenen werden und müssen auch im räumlichen Entwurf Beachtung finden. Die unvorhersehbare Zügigkeit der Schulen soll mithilfe von Differenzierungsräumen (= Pufferräumen) ausgeglichen werden, die durch ihre räumliche Anordnung eine wechselnde Zugehörigkeit zu den Clustern ermöglichen und durch ihre Gestalt auch als Klassenraum umfunktioniert werden können.
Die Planung, der Bau, die Bauzwischenfinanzierung, die Instandhaltung und der Betrieb (Haustechnik) für den Zeitraum von 20 Jahren nach Fertigstellung soll an den Auftragnehmer übertragen werden. Die Pflege und Reinigung des Gebäudes sowie der Außenanlagen, Hausmeisterdienste, der Winterdienst und die Energieversorgung verbleiben bei der Stadt Lehrte. Die langfristige Finanzierung nach Fertigstellung erfolgt durch die Stadt Lehrte über Kommunalkredite. Es ergeben sich nach der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Planung und Baukosten (Gesamtinvestitionskosten) bis zum Fertigstellungszeitpunkt in Höhe von rd. 86,5 Mio. EUR.
Die Planung, der Bau, die Bauzwischenfinanzierung, die Instandhaltung und der Betrieb (Haustechnik) für den Zeitraum von 20 Jahren nach Fertigstellung soll an den Auftragnehmer übertragen werden. Die Pflege und Reinigung des Gebäudes sowie der Außenanlagen, Hausmeisterdienste, der Winterdienst und die Energieversorgung verbleiben bei der Stadt Lehrte. Die langfristige Finanzierung nach Fertigstellung erfolgt durch die Stadt Lehrte über Kommunalkredite. Es ergeben sich nach der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Planung und Baukosten (Gesamtinvestitionskosten) bis zum Fertigstellungszeitpunkt in Höhe von rd. 86,5 Mio. EUR.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe an einen Totalunternehmer sollen zur Unterstützung der Auftraggeber umfassende Beratungsleistungen an ein Beraterteam vergeben werden. Es handelt sich hierbei um folgende Leistungen:
— Gesamtkoordination,
— Verfahrensabwicklung,
— Vergabemanagement,
— Technische Beratung,
— Wirtschaftliche Beratung,
— Planungs- und baubegleitendes Controlling,
— Mitwirken an der Erarbeitung eines Vertragsentwurfs.
Neben der Koordination, Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sind insbesondere Gegenstand des Auftrags die Erarbeitung outputorientierten/funktionalen Bauleistungsbeschreibungen, die Begleitung der Verhandlungen sowie die wirtschaftliche und bautechnische Angebotsauswertung sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens das planungs- und baubegleitende Controlling der vertragsgerechten Leistungserfüllung.
Neben der Koordination, Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sind insbesondere Gegenstand des Auftrags die Erarbeitung outputorientierten/funktionalen Bauleistungsbeschreibungen, die Begleitung der Verhandlungen sowie die wirtschaftliche und bautechnische Angebotsauswertung sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens das planungs- und baubegleitende Controlling der vertragsgerechten Leistungserfüllung.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung vor, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Lehrte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Teilnahmewettbewerb werden anhand der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Im Teilnahmewettbewerb werden anhand der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
1. Persönliche Lage des Bewerbers.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2015) für die Gesamtkoordination/Verfahrensabwicklung/Vergabemanagement (Projektsteuerung).
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2015) für die fachliche Beratung für die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Objektplanung).
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2015) für die technische Beratung für die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Fachplanung Technische Ausrüstung).
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2015) für die technische Beratung für die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Fachplanung Technische Ausrüstung).
3.4 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2015) für das planungs- und baubaugleitende Controlling (Bauüberwachung) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei denen
— die Beratungsleistungen auf Auftraggeberseite erbracht wurden,
— die Bruttogesamtbaukosten (KG 200-700 gemäß DIN 276) des Bauvorhabens größer/gleich 8 Mio. EUR waren und
— nach dem 1.1.2015 eine Abnahme und Übergabe der Einrichtung an die Nutzer erfolgt ist.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu den Nutzungen,
— Bruttogesamtbaukosten (KG 200-700 gemäß DIN 276),
— Projektzeitraum (Beauftragung/Beginn des Vergabeverfahrens/Ende des Vergabeverfahrens/Baubeginn/Bauabnahme/Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. Inbetriebnahme),
— Angabe der in dem Projekt erbrachten Leistungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Projektsteuerung = 15 %
Objektplanung = 30 %
Fachplanung Technische Ausrüstung = 30 %
Bauüberwachung = 25 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 Referenzen berücksichtigt, die die höchste Punktzahl erzielt haben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 Referenzen berücksichtigt, die die höchste Punktzahl erzielt haben.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD7LA
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 247-612719 (2020-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JR5E1
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-30 📅
Name: rheform – Immobilien Management GmbH
Postanschrift: Brandenburgische Straße 32
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.