Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Riedstadt planen in Zusammenarbeit der Stadt und HessenMobil die grundhafte Kanal- und Straßensanierung der Ortsdurchfahrt Leeheim. Die anzufragende Leistung umfasst die Planung von Ingenieurbauwerken nach HOAI § 43 der Kanalisation gemäß vorliegender hydraulischer Überrechnung einschließlich aller Anschlussleitungen im öffentlichen Raum, die Planung der Verkehrsanlagen nach HOAI § 47, die Erstellung eines QM-Planes, die örtliche Bauüberwachung, die Überflutungsprüfung, die Trassenkoordination mit Versorgern und einen Kostenaufteilungsschlüssel.
Es wird nach HOAI 2013 folgendes Leistungspaket avisiert:
Ingenieurbauwerke:
Lph 1 mit 2 %, Lph 2 mit 20 %, Lph 3 mit 25 %, Lph 4 mit 5 %, Lph 5 mit 15 %, Lph 6 mit 13 %, Lph 7 mit 2 %, Lph 8 mit 15 %, Lph 9 mit 1 %.
Verkehrsanlagen:
Lph 1 mit 2 %, Lph 2 mit 20 %, Lph 3 mit 25 %, Lph 4 mit 8 %, Lph 5 mit 15 %, Lph 6 mit 10 %, Lph 7 mit 2 %, Lph 8 mit 15 %, Lph 9 mit 1 %.
Es wird die Honorarzone III und der Mittelsatz der Honorarermittlung festgelegt.
Zusätzlich wird der Umbauzuschlag auf 30 % festgesetzt, da es sich hier um eine Planung in einem anspruchsvollen Bestand mit enger Bebauung und vielen Zwangspunkten handelt.
Die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung wird festgesetzt auf 3,8 % der anrechenbaren Baukosten. Hierfür muss von Seiten des Bieters gewährleistet werden, dass die Bauleitung an mindestens drei Arbeitstagen für mindestens zwei Stunden vor Ort auf der Baustelle anwesend ist und die Bauausführung kontrolliert ggf. kann auch die tägliche Anwesenheit notwendig sein. Diese Besuche sind in einem Baustellentagebuch zu protokollieren und vom AG gegen zu zeichnen.
Nach derzeitigem Kostenanschlag belaufen sich die Baukosten für die Ingenieurbauwerke auf 7,5 Mio. EUR für die Verkehrsplanung auf 5,4 Mio. EUR.
Die hier angesetzten Prozente der Honorarermittlung sind als festgelegt zu betrachten. Dies dient der Sicherstellung einer sinnvollen und nachhaltigen Planung.
Verhandelbar sind nur die Angebote der weiteren besonderen Leistungen und der Nebenkosten.
Weitere besondere Leistungen:
Überflutungsprüfung: hier ist ein Konzept zur Erläuterung der Arbeiten vorzulegen.
Trassenkoordination: dies muss die Abstimmung mit mindesten vier Versorgern beinhalten, sowie die Übernahme der beigestellten LV's der Versorger in ein Gesamt-LV sowie die Einarbeitung aller Leitungen nach Bauausführung in die Bestandsdokumentation.
Kostenaufteilungsschlüssel: hier ist ein Vorschlag zu erarbeiten wie Planungs- und Baukosten auf die einzelnen Beteiligten Verteilt werden kann. Darüber hinaus sind separat die Umlagefähigen Kosten der Baumaßnahme zu ermitteln, die über die wiederkehrenden Straßenbeiträge der Stadt Riedstadt aus dem Gehwegebau abgerechnet werden müssen.
QM-PLan: In diesem Plan, der der Ausschreibung der Bauleistung beigelegt wird, sind die Qualitätsanforderungen an den Kanalbau und den Straßenbau basierend auf einem noch zu erstellenden Bodengutachten zu definieren und die Eigen- und Fremdüberwachung der Baustelle festzulegen.
SiGeKo: die Arbeiten im Zuge der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoodination sind ebenfalls als besondere Leistung anzubieten.