Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstr. 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zw. der Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz/24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24h. Baulastträger der Staatsstr. ist der Freistaat Bayern, vertr. durch das Staatl. Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentl. Lebens. Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte + Dienstleister. Die Neuplanung soll das gesamte Städtebaul. Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet u. die Bereiche für Fußgänger sicherer u. weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Straßenbauliche Beschreibung:
Die derzeitige Ortsdurchfahrt, ausgebaut Mitte der 1960er Jahre, wurde überwiegend dem Kfz-Verkehr angepasst. So führt die Trasse, soweit durch den Gebäudebestand möglich, in weitgehend direkter Linienführung durch die Altstadt. Die Gehwege wurden dabei zugunsten der Straßenbreite an den Rand gerückt. An Engstellen betragen die Gehweg breiten nur zwischen 30 u. 90 cm. Diese entsprechen damit nicht den modernen Anforderungen an eine verkehrssichere u. barrierefreie Gestaltung. In Vorgesprächen mit dem Staatl. Bauamt wurde signalisiert, dass Reduzierungen der Fahrbahnbreite zugunsten der Gehwege in gewissem Umfang, nicht jedoch durchgehend, realisierbar sind. Der vorhandene Straßenbaukörper soll dabei grundsätzlich erhalten bleiben. Das Staatl. Bauamt beteiligt sich an den Kosten lediglich mit einer Erneuerung der Fahrbahndecke. Es gibt außerdem Bestrebungen der Stadt im Zuge der Maßnahme in den entsprechenden Bereichen ein Wärmenetz zu realisieren. Für die Straßenplanung sind demnach folgende Punkte maßgeblich zu berücksichtigen:
Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Barrierefreiheit, Ruhender Verkehr (Parkplätze), Bushaltestellen, Radverkehr, Smarte Geschwindigkeitssteuerung/Emission/Lärm, Querungen Fußgängerverkehr, Einsicht Ausfahrten Nebenstraßen, 30 km/h Zone.
Weitere Punkte im Städtebau sind zu lösen:
Umgestaltung der Treppenanlagen, Platzbereiche Marktplatz, Grünbereiche/Bäume, Berücksichtigung von Einkaufs-/Ladengeschäften und qualitätsvollen Auslagen/Zugriff, Aufenthaltsqualität erhöhen, Verkehr verlangsamen, aber fließend, 30 km/h Zone mit Begegnungsflächen im Sinne von „Shared space", gestalterische, farbliche Oberflächengestaltung ist zu überlegen.
Für die Infrastruktur sind zu berücksichtigen:
Fernwärmeversorgung Altstadt/Hauptstadt, Glasfaseranschlüsse an allen Gebäuden.
Städteplanerische Beschreibung:
Die Ortsdurchfahrt von Spalt mit den begleitenden giebelständigen Gebäuden mit steilem Satteldach bildet ein hochwertiges Ensemble mit geschlossener Straßenraumwand, Vor-u. Rücksprüngen, Versätzen u. Dreh- und Angelpunkten im Straßenraum. Allerdings verfügt die Ortsdurchfahrt von Spalt derzeit über sehr wenig Aufenthaltsqualität. Sowohl die straßenbegleitenden Gehwege und die Stellplätze als auch der Marktplatz sind nur Restflächen neben der Staatsstraße, die zudem wenig gestaltet u. teilweise in schlechtem baulichem u. optischem Zustand sind. Speziell der Marktplatz hat Potential zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, wird aber derzeit nur als Parkplatz genutzt. Der Marktplatz ist aber als Anfahrtsbereich für die umliegenden Geschäfte sehr bedeutend. Um Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit der Altstadt zu erhöhen, wäre es wünschenswert, dass Teile der öffentlichen Flächen auch von den anliegenden Geschäften, Ladenhandwerksbetrieben und Gaststätten genutzt werden können. Hierbei sollte auch über die Möglichkeit der Schaffung von barrierefreien Zugängen in Läden und Bewirtungsbetriebe nachgedacht werden. Das Thema „Grün" soll ebenfalls untersucht werden. Um Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen und die beiden Seiten der Ortsdurchfahrt besser zu verbinden, sollten an den passenden Stellen sichere Übergänge geschaffen werden. Die Straße darf zu keinem Zeitpunkt der Maßnahme komplett gesperrt werden. Eine Zufahrbarkeit bis zum Markplatz muss gewährleistet sein. Eine überschlägliche Kostenprognose sieht für die Sanierung der Hauptstraße (St 2223) ca. 525 000 EUR netto auf 2 500 m vor. Die Fahrbahnbegleitenden Nebenflächen sind bei 3 680 m mit 1 210 000 EUR veranschlagt. Das Wärmenetz wird überschläglich mit ca. 360 000 EUR netto beziffert, das Glasfasernetz mit ca. 100 000 EUR netto. Die Gesamtkosten für die Maßnahme liegen ca. bei 3,5 Mio. EUR brutto.
Beauftragt werden folgende Leistungsbilder:
Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1), Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9(§43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1) Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt: örtliche Bauüberwachung (Leistungsbilder IBW und VA), sowie das Überwachender Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder), Masterplan für den gesamten Altstadtbereich, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Mit den Arbeiten soll im Anschluss an das Verfahren begonnen werden. Die abschnittsweise Bauausführungsoll ab ca. 08.2021 über einen Zeitraum von 2 Jahren stattfinden. Die Maßnahme ist demnach bis ca. 08.2023 abzuschließen.
Verweis auf Schreiben des Staatl. Bauamts Nürnberg v. 30.4.2020 + Aktenvermerk v. 16.6.2020.