Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Außerdem soll ein Wärme- und Glasfasernetz verlegt werden. Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstraße 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz/24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24h. Baulastträger der Staatsstraße ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens — Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte und Dienstleister. Die Neuplanung soll das gesamte städtebauliche Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet und die Bereiche für Fußgänger sicherer und weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden. Beauftragt werden folgende Leistungsbilder: — Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1); — Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1); — Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 (§43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1). Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt: — örtlichen Bauüberwachung (Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), sowie; — das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder); — Masterplan für den gesamten Altstadtbereich; — Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 262/19
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Außerdem soll ein Wärme- und Glasfasernetz verlegt werden.
Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstraße 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz/24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24h. Baulastträger der Staatsstraße ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens — Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte und Dienstleister.
Die Neuplanung soll das gesamte städtebauliche Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet und die Bereiche für Fußgänger sicherer und weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Beauftragt werden folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1);
— Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1);
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 (§43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1).
Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— örtlichen Bauüberwachung (Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), sowie;
— das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder);
— Masterplan für den gesamten Altstadtbereich;
— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Außerdem soll ein Wärme- und Glasfasernetz verlegt werden.
Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstraße 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz/24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24h. Baulastträger der Staatsstraße ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens — Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte und Dienstleister.
Die Neuplanung soll das gesamte städtebauliche Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet und die Bereiche für Fußgänger sicherer und weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Beauftragt werden folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1);
— Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1);
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 (§43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1).
Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— örtlichen Bauüberwachung (Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), sowie;
— das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder);
— Masterplan für den gesamten Altstadtbereich;
— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-18 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 117-284163
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 08/2023.
Eine ca. Kostensprognose, Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 08/2023.
Eine ca. Kostensprognose, Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Außerdem soll ein Wärme- und Glasfasernetz verlegt werden.
Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstraße 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz/24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24h. Baulastträger der Staatsstraße ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens — Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte und Dienstleister.
Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstraße 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz/24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24h. Baulastträger der Staatsstraße ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens — Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte und Dienstleister.
Die Neuplanung soll das gesamte städtebauliche Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet und die Bereiche für Fußgänger sicherer und weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Die Neuplanung soll das gesamte städtebauliche Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet und die Bereiche für Fußgänger sicherer und weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Beauftragt werden folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1);
— Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1);
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 (§43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1).
Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— örtlichen Bauüberwachung (Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), sowie;
— das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder);
— Masterplan für den gesamten Altstadtbereich;
— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstr. 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zw. der Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz/24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24h. Baulastträger der Staatsstr. ist der Freistaat Bayern, vertr. durch das Staatl. Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentl. Lebens. Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte + Dienstleister. Die Neuplanung soll das gesamte Städtebaul. Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet u. die Bereiche für Fußgänger sicherer u. weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstr. 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zw. der Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz/24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24h. Baulastträger der Staatsstr. ist der Freistaat Bayern, vertr. durch das Staatl. Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentl. Lebens. Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte + Dienstleister. Die Neuplanung soll das gesamte Städtebaul. Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet u. die Bereiche für Fußgänger sicherer u. weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Straßenbauliche Beschreibung:
Die derzeitige Ortsdurchfahrt, ausgebaut Mitte der 1960er Jahre, wurde überwiegend dem Kfz-Verkehr angepasst. So führt die Trasse, soweit durch den Gebäudebestand möglich, in weitgehend direkter Linienführung durch die Altstadt. Die Gehwege wurden dabei zugunsten der Straßenbreite an den Rand gerückt. An Engstellen betragen die Gehweg breiten nur zwischen 30 u. 90 cm. Diese entsprechen damit nicht den modernen Anforderungen an eine verkehrssichere u. barrierefreie Gestaltung. In Vorgesprächen mit dem Staatl. Bauamt wurde signalisiert, dass Reduzierungen der Fahrbahnbreite zugunsten der Gehwege in gewissem Umfang, nicht jedoch durchgehend, realisierbar sind. Der vorhandene Straßenbaukörper soll dabei grundsätzlich erhalten bleiben. Das Staatl. Bauamt beteiligt sich an den Kosten lediglich mit einer Erneuerung der Fahrbahndecke. Es gibt außerdem Bestrebungen der Stadt im Zuge der Maßnahme in den entsprechenden Bereichen ein Wärmenetz zu realisieren. Für die Straßenplanung sind demnach folgende Punkte maßgeblich zu berücksichtigen:
Die derzeitige Ortsdurchfahrt, ausgebaut Mitte der 1960er Jahre, wurde überwiegend dem Kfz-Verkehr angepasst. So führt die Trasse, soweit durch den Gebäudebestand möglich, in weitgehend direkter Linienführung durch die Altstadt. Die Gehwege wurden dabei zugunsten der Straßenbreite an den Rand gerückt. An Engstellen betragen die Gehweg breiten nur zwischen 30 u. 90 cm. Diese entsprechen damit nicht den modernen Anforderungen an eine verkehrssichere u. barrierefreie Gestaltung. In Vorgesprächen mit dem Staatl. Bauamt wurde signalisiert, dass Reduzierungen der Fahrbahnbreite zugunsten der Gehwege in gewissem Umfang, nicht jedoch durchgehend, realisierbar sind. Der vorhandene Straßenbaukörper soll dabei grundsätzlich erhalten bleiben. Das Staatl. Bauamt beteiligt sich an den Kosten lediglich mit einer Erneuerung der Fahrbahndecke. Es gibt außerdem Bestrebungen der Stadt im Zuge der Maßnahme in den entsprechenden Bereichen ein Wärmenetz zu realisieren. Für die Straßenplanung sind demnach folgende Punkte maßgeblich zu berücksichtigen:
Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Barrierefreiheit, Ruhender Verkehr (Parkplätze), Bushaltestellen, Radverkehr, Smarte Geschwindigkeitssteuerung/Emission/Lärm, Querungen Fußgängerverkehr, Einsicht Ausfahrten Nebenstraßen, 30 km/h Zone.
Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Barrierefreiheit, Ruhender Verkehr (Parkplätze), Bushaltestellen, Radverkehr, Smarte Geschwindigkeitssteuerung/Emission/Lärm, Querungen Fußgängerverkehr, Einsicht Ausfahrten Nebenstraßen, 30 km/h Zone.
Weitere Punkte im Städtebau sind zu lösen:
Umgestaltung der Treppenanlagen, Platzbereiche Marktplatz, Grünbereiche/Bäume, Berücksichtigung von Einkaufs-/Ladengeschäften und qualitätsvollen Auslagen/Zugriff, Aufenthaltsqualität erhöhen, Verkehr verlangsamen, aber fließend, 30 km/h Zone mit Begegnungsflächen im Sinne von „Shared space", gestalterische, farbliche Oberflächengestaltung ist zu überlegen.
Umgestaltung der Treppenanlagen, Platzbereiche Marktplatz, Grünbereiche/Bäume, Berücksichtigung von Einkaufs-/Ladengeschäften und qualitätsvollen Auslagen/Zugriff, Aufenthaltsqualität erhöhen, Verkehr verlangsamen, aber fließend, 30 km/h Zone mit Begegnungsflächen im Sinne von „Shared space", gestalterische, farbliche Oberflächengestaltung ist zu überlegen.
Für die Infrastruktur sind zu berücksichtigen:
Fernwärmeversorgung Altstadt/Hauptstadt, Glasfaseranschlüsse an allen Gebäuden.
Städteplanerische Beschreibung:
Die Ortsdurchfahrt von Spalt mit den begleitenden giebelständigen Gebäuden mit steilem Satteldach bildet ein hochwertiges Ensemble mit geschlossener Straßenraumwand, Vor-u. Rücksprüngen, Versätzen u. Dreh- und Angelpunkten im Straßenraum. Allerdings verfügt die Ortsdurchfahrt von Spalt derzeit über sehr wenig Aufenthaltsqualität. Sowohl die straßenbegleitenden Gehwege und die Stellplätze als auch der Marktplatz sind nur Restflächen neben der Staatsstraße, die zudem wenig gestaltet u. teilweise in schlechtem baulichem u. optischem Zustand sind. Speziell der Marktplatz hat Potential zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, wird aber derzeit nur als Parkplatz genutzt. Der Marktplatz ist aber als Anfahrtsbereich für die umliegenden Geschäfte sehr bedeutend. Um Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit der Altstadt zu erhöhen, wäre es wünschenswert, dass Teile der öffentlichen Flächen auch von den anliegenden Geschäften, Ladenhandwerksbetrieben und Gaststätten genutzt werden können. Hierbei sollte auch über die Möglichkeit der Schaffung von barrierefreien Zugängen in Läden und Bewirtungsbetriebe nachgedacht werden. Das Thema „Grün" soll ebenfalls untersucht werden. Um Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen und die beiden Seiten der Ortsdurchfahrt besser zu verbinden, sollten an den passenden Stellen sichere Übergänge geschaffen werden. Die Straße darf zu keinem Zeitpunkt der Maßnahme komplett gesperrt werden. Eine Zufahrbarkeit bis zum Markplatz muss gewährleistet sein. Eine überschlägliche Kostenprognose sieht für die Sanierung der Hauptstraße (St 2223) ca. 525 000 EUR netto auf 2 500 m
Die Ortsdurchfahrt von Spalt mit den begleitenden giebelständigen Gebäuden mit steilem Satteldach bildet ein hochwertiges Ensemble mit geschlossener Straßenraumwand, Vor-u. Rücksprüngen, Versätzen u. Dreh- und Angelpunkten im Straßenraum. Allerdings verfügt die Ortsdurchfahrt von Spalt derzeit über sehr wenig Aufenthaltsqualität. Sowohl die straßenbegleitenden Gehwege und die Stellplätze als auch der Marktplatz sind nur Restflächen neben der Staatsstraße, die zudem wenig gestaltet u. teilweise in schlechtem baulichem u. optischem Zustand sind. Speziell der Marktplatz hat Potential zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, wird aber derzeit nur als Parkplatz genutzt. Der Marktplatz ist aber als Anfahrtsbereich für die umliegenden Geschäfte sehr bedeutend. Um Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit der Altstadt zu erhöhen, wäre es wünschenswert, dass Teile der öffentlichen Flächen auch von den anliegenden Geschäften, Ladenhandwerksbetrieben und Gaststätten genutzt werden können. Hierbei sollte auch über die Möglichkeit der Schaffung von barrierefreien Zugängen in Läden und Bewirtungsbetriebe nachgedacht werden. Das Thema „Grün" soll ebenfalls untersucht werden. Um Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen und die beiden Seiten der Ortsdurchfahrt besser zu verbinden, sollten an den passenden Stellen sichere Übergänge geschaffen werden. Die Straße darf zu keinem Zeitpunkt der Maßnahme komplett gesperrt werden. Eine Zufahrbarkeit bis zum Markplatz muss gewährleistet sein. Eine überschlägliche Kostenprognose sieht für die Sanierung der Hauptstraße (St 2223) ca. 525 000 EUR netto auf 2 500 m
Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1), Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9(§43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1) Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt: örtliche Bauüberwachung (Leistungsbilder IBW und VA), sowie das Überwachender Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder), Masterplan für den gesamten Altstadtbereich, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1), Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9(§43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1) Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt: örtliche Bauüberwachung (Leistungsbilder IBW und VA), sowie das Überwachender Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder), Masterplan für den gesamten Altstadtbereich, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Mit den Arbeiten soll im Anschluss an das Verfahren begonnen werden. Die abschnittsweise Bauausführungsoll ab ca. 08.2021 über einen Zeitraum von 2 Jahren stattfinden. Die Maßnahme ist demnach bis ca. 08.2023 abzuschließen.
Verweis auf Schreiben des Staatl. Bauamts Nürnberg v. 30.4.2020 + Aktenvermerk v. 16.6.2020.
Beschreibung der Optionen:
— Verkehrsanlagen:
—— Stufe 1: Leistungsphasen 1-4;
—— Stufe 2: Leistungsphasen 5-9.
— Freianlagen:
— Ingenieurbauwerke:
Zusätzliche Informationen:
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 08/2023.
Eine ca. Kostensprognose, Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
91174 Spalt
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)).
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)).
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei den Leistungsbildern Freianlagen/Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Hinweis: Bei Nachweis von zu geringen Deckungssummen erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft oder Zusage einer Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft oder Zusage einer Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Hinweis: zu geringe Deckungssummen führen zum Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung).
B) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Verkehrsanlagen/Freianlagen/Ingenieurbauwerke (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre ([Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Verkehrsanlagen/Freianlagen/Ingenieurbauwerke (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre ([Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a) Auftraggeber,
b) Art der Aufgabenstellung: Freianlagen in Stadt- und Ortslagen, oder Innerörtliche Straßen und Plätze, oder Plätze, Verkehrsflächen, oder Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung, Sanierungen, Umbauten, Neubauten, Bauen im lfd. Betrieb,
c) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 in den Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke (Angabe in Prozentpunkten),
d) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 300-700) von ca. 3,5 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen.
Mindeststandards:
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei den Leistungsbildern Freianlagen/Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke: 10 %,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität/Personalstärke: 10 %,
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Verkehrsanlagen/Freianlagen/Ingenieurbauwerke (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80 %. Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Verkehrsanlagen/Freianlagen/Ingenieurbauwerke (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80 %. Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:;
— Freianlagen in Stadt- und Ortslagen (sehr gut vergleichbar) oder
— Innerörtliche Straßen und Plätze (sehr gut vergleichbar) oder
— Plätze, Verkehrsflächen (sehr gut vergleichbar) oder
— Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung (sehr gut vergleichbar);
— Sanierungen, Umbauten, Neubauten (alle sehr gut vergleichbar);
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 der Leistungsbilder;
— Objektplanung Verkehrsanlagen (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind) oder
— Objektplanung Freianlagen (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind) oder
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
Hinweis:
Da bei der Maßnahme das Leistungsbild Verkehrsanlagen überwiegt, werden entsprechende Referenzen stärker gewichtet (Verkehrsanlagen 50 %, Freianlagen 30 %, Ingenieurbauwerke 20 %).
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 300-700) von ca. 3,5 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 300-700) von ca. 3,5 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Es gilt die HOAI (mit Ausnahme des § 7) in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen" gem. HAV-KOM.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge" (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen" handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge" (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen" handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYD9N7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 117-284163 (2020-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Außerdem soll ein Wärme- und Glasfasernetz verlegt werden.
Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstraße 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz / 24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24 h. Baulastträger der Staatsstraße ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens – Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte und Dienstleister.
Die Neuplanung soll das gesamte städtebauliche Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet und die Bereiche für Fußgänger sicherer und weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Beauftragt werden folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1);
— Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1);
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 (§ 43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1).
Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— örtlichen Bauüberwachung (Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), sowie
— das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder);
— Masterplan für den gesamten Altstadtbereich;
— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Außerdem soll ein Wärme- und Glasfasernetz verlegt werden.
Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstraße 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz / 24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24 h. Baulastträger der Staatsstraße ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens – Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte und Dienstleister.
Die Neuplanung soll das gesamte städtebauliche Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet und die Bereiche für Fußgänger sicherer und weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Beauftragt werden folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1);
— Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1);
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 (§ 43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1).
Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— örtlichen Bauüberwachung (Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), sowie
— das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder);
— Masterplan für den gesamten Altstadtbereich;
— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstraße 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz / 24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24 h. Baulastträger der Staatsstraße ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens – Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte und Dienstleister.
Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstraße 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz / 24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz/24 h. Baulastträger der Staatsstraße ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens – Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte und Dienstleister.
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 (§ 43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1).
— örtlichen Bauüberwachung (Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), sowie
Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstr. 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zw. der Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz / 24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz / 24h. Baulastträger der Staatsstr. ist der Freistaat Bayern, vertr. durch das Staatl. Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentl. Lebens. Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte + Dienstleister. Die Neuplanung soll das gesamte städtebaul. Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet u. die Bereiche für Fußgänger sicherer u. weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Die Stadt Spalt plant die Neugestaltung der Hauptstraße (Staatsstraße 2223) mit Nebenflächen in der Stadt Spalt. Nach Anordnung ist der Bereich jetzt als 30 km/h Zone ausgewiesen. Die Altstadt steht unter Ensembleschutz mit überwiegend denkmalgeschütztem Baubestand. Mitten durch die Stadt verläuft die Staatsstr. 2223, die eine wichtige Ost-West-Verbindung zw. der Bundesstraße 2 und 446 darstellt. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt liegt bei einem DTV-Wert von ca. 7 000 Kfz / 24h. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei etwa 450 Kfz / 24h. Baulastträger der Staatsstr. ist der Freistaat Bayern, vertr. durch das Staatl. Bauamt Nürnberg. An der Hautstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentl. Lebens. Banken, Ärzte, Gasthäuser, Geschäfte + Dienstleister. Die Neuplanung soll das gesamte städtebaul. Umfeld gestalterisch aufwerten. Fließender und ruhender Verkehr sollen neu geordnet u. die Bereiche für Fußgänger sicherer u. weitergehend barrierefrei gestaltet werden. Mit Wirkung zum 11.3.2020 ist die Hauptstraße eine 30 km/h Zone geworden.
Die derzeitige Ortsdurchfahrt, ausgebaut Mitte der 1960er Jahre, wurde überwiegend dem Kfz-Verkehr angepasst. So führt die Trasse, soweit durch den Gebäudebestand möglich, in weitgehend direkter Linienführung durch die Altstadt. Die Gehwege wurden dabei zugunsten der Straßenbreite an den Rand gerückt. An Engstellen betragen die Gehwegbreiten nur zwischen 30 u. 90 cm. Diese entsprechen damit nicht den modernen Anforderungen an eine verkehrssichere u. barrierefreie Gestaltung. In Vorgesprächen mit dem Staatl. Bauamt wurde signalisiert, dass Reduzierungen der Fahrbahnbreite zugunsten der Gehwege in gewissem Umfang, nicht jedoch durchgehend, realisierbar sind. Der vorhandene Straßenbaukörper soll dabei grundsätzlich erhalten bleiben. Das Staatl. Bauamt beteiligt sich an den Kosten lediglich mit einer Erneuerung der Fahrbahndecke. Es gibt außerdem Bestrebungen der Stadt im Zuge der Maßnahme in den entsprechenden Bereichen ein Wärmenetz zu realisieren. Für die Straßenplanung sind demnach folgende Punkte maßgeblich zu berücksichtigen:
Die derzeitige Ortsdurchfahrt, ausgebaut Mitte der 1960er Jahre, wurde überwiegend dem Kfz-Verkehr angepasst. So führt die Trasse, soweit durch den Gebäudebestand möglich, in weitgehend direkter Linienführung durch die Altstadt. Die Gehwege wurden dabei zugunsten der Straßenbreite an den Rand gerückt. An Engstellen betragen die Gehwegbreiten nur zwischen 30 u. 90 cm. Diese entsprechen damit nicht den modernen Anforderungen an eine verkehrssichere u. barrierefreie Gestaltung. In Vorgesprächen mit dem Staatl. Bauamt wurde signalisiert, dass Reduzierungen der Fahrbahnbreite zugunsten der Gehwege in gewissem Umfang, nicht jedoch durchgehend, realisierbar sind. Der vorhandene Straßenbaukörper soll dabei grundsätzlich erhalten bleiben. Das Staatl. Bauamt beteiligt sich an den Kosten lediglich mit einer Erneuerung der Fahrbahndecke. Es gibt außerdem Bestrebungen der Stadt im Zuge der Maßnahme in den entsprechenden Bereichen ein Wärmenetz zu realisieren. Für die Straßenplanung sind demnach folgende Punkte maßgeblich zu berücksichtigen:
Umgestaltung der Treppenanlagen, Platzbereiche Marktplatz, Grünbereiche/Bäume, Berücksichtigung von Einkaufs-/Ladengeschäften und qualitätsvollen Auslagen/Zugriff, Aufenthaltsqualität erhöhen,Verkehr verlangsamen, aber fließend, 30 km/h Zone mit Begegnungsflächen im Sinne von „Shared space“, gestalterische, farbliche Oberflächengestaltung ist zu überlegen
Umgestaltung der Treppenanlagen, Platzbereiche Marktplatz, Grünbereiche/Bäume, Berücksichtigung von Einkaufs-/Ladengeschäften und qualitätsvollen Auslagen/Zugriff, Aufenthaltsqualität erhöhen,Verkehr verlangsamen, aber fließend, 30 km/h Zone mit Begegnungsflächen im Sinne von „Shared space“, gestalterische, farbliche Oberflächengestaltung ist zu überlegen
Die Ortsdurchfahrt von Spalt mit den begleitenden giebelständigen Gebäuden mit steilem Satteldach bildet ein hochwertiges Ensemble mit geschlossener Straßenraumwand, Vor-u. Rücksprüngen, Versätzen u. Dreh-und Angelpunkten im Straßenraum. Allerdings verfügt die Ortsdurchfahrt von Spalt derzeit über sehr wenig Aufenthaltsqualität. Sowohl die Straßenbegleitenden Gehwege und die Stellplätze als auch der Marktplatz sind nur Restflächen neben der Staatsstraße, die zudem wenig gestaltet u. teilweise in schlechtem baulichem u. optischem Zustand sind. Speziell der Marktplatz hat Potential zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, wird aber derzeit nur als Parkplatz genutzt. Der Marktplatz ist aber als Anfahrtsbereich für die umliegenden Geschäfte sehr bedeutend. Um Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit der Altstadt zu erhöhen, wäre es wünschenswert, dass Teile der öffentlichen Flächen auch von den anliegenden Geschäften, Ladenhandwerksbetrieben und Gaststätten genutzt werden können. Hierbei sollte auch über die Möglichkeit der Schaffung von barrierefreien Zugängen in Läden und Bewirtungsbetriebe nachgedacht werden. Das Thema „Grün“ soll ebenfalls untersucht werden. Um Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen und die beiden Seiten der Ortsdurchfahrt besser zu verbinden, sollten an den passenden Stellen sichere Übergänge geschaffen werden. Die Straße darf zu keinem Zeitpunkt der Maßnahme komplett gesperrt werden. Eine Zufahrbarkeit bis zum Markplatz muss gewährleistet sein. Eine überschlägliche Kostenprognose sieht für die Sanierung der Hauptstraße (St 2223) ca. 525 000 EUR netto auf 2 500 m
Die Ortsdurchfahrt von Spalt mit den begleitenden giebelständigen Gebäuden mit steilem Satteldach bildet ein hochwertiges Ensemble mit geschlossener Straßenraumwand, Vor-u. Rücksprüngen, Versätzen u. Dreh-und Angelpunkten im Straßenraum. Allerdings verfügt die Ortsdurchfahrt von Spalt derzeit über sehr wenig Aufenthaltsqualität. Sowohl die Straßenbegleitenden Gehwege und die Stellplätze als auch der Marktplatz sind nur Restflächen neben der Staatsstraße, die zudem wenig gestaltet u. teilweise in schlechtem baulichem u. optischem Zustand sind. Speziell der Marktplatz hat Potential zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, wird aber derzeit nur als Parkplatz genutzt. Der Marktplatz ist aber als Anfahrtsbereich für die umliegenden Geschäfte sehr bedeutend. Um Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit der Altstadt zu erhöhen, wäre es wünschenswert, dass Teile der öffentlichen Flächen auch von den anliegenden Geschäften, Ladenhandwerksbetrieben und Gaststätten genutzt werden können. Hierbei sollte auch über die Möglichkeit der Schaffung von barrierefreien Zugängen in Läden und Bewirtungsbetriebe nachgedacht werden. Das Thema „Grün“ soll ebenfalls untersucht werden. Um Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen und die beiden Seiten der Ortsdurchfahrt besser zu verbinden, sollten an den passenden Stellen sichere Übergänge geschaffen werden. Die Straße darf zu keinem Zeitpunkt der Maßnahme komplett gesperrt werden. Eine Zufahrbarkeit bis zum Markplatz muss gewährleistet sein. Eine überschlägliche Kostenprognose sieht für die Sanierung der Hauptstraße (St 2223) ca. 525 000 EUR netto auf 2 500 m
Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1), Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9(§43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1) Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt: örtliche Bauüberwachung (Leistungsbilder IBW und VA), sowie das Überwachender Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder), Masterplan für den gesamten Altstadtbereich, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 2, Grundleistungen der Leistungsphasen1-9 (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11.1), Objektsplanung Verkehrsanlagen (§ 45 Nr. 1 HOAI) gemäß Teil 3Abschnitt 4, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anl. 13.1), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Abs. 1 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Grundleistungen Leistungsphasen 1-9(§43 Abs. i. V. m. Anl. 12.1) Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen beauftragt: örtliche Bauüberwachung (Leistungsbilder IBW und VA), sowie das Überwachender Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (alle Leistungsbilder), Masterplan für den gesamten Altstadtbereich, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Mit den Arbeiten soll im Anschluss an das Verfahren begonnen werden. Die abschnittsweise Bauausführung soll ab ca. 08.2021 über einen Zeitraum von 2 Jahren stattfinden. Die Maßnahme ist demnach bis ca. 08.2023 abzuschließen.
Es wird ausdrücklich auf die „sonstigen Unterlagen“ der Vergabeunterlagen verwiesen.
Beschreibung der Optionen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 -4
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.0 Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.0 Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.0 Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4.0 Eindruck der Kompetenz des Teams (ins. PL und BL)
Preis (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-10 📅
Name: Steinbacher-Consult
Postanschrift: Richard-Wagner-Straße 6
Postort: Neusäß
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland 🇩🇪 Augsburg, Landkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.