Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Generalplanungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9,
— Objektplanung für Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9,
— Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6,
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für:
—— Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen),
—— Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
—— Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen),
—— Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen),
—— Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
—— Anlagengruppe 6 (Förderanlagen),
—— Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen),
—— Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation).
1. Einleitung:
Neubau einer Feuerwache als Stützpunktfeuerwache für Stadthagen, unter Berücksichtigung der Technischen Vorschriften und des Wirtschaftlichkeitsaspekts.
1.1. Allgemeines:
Nach der Fusion der freiwilligen Ortfeuerwehren Reinsen, Obernwöhren und Krebshagen-Hörkamp-Langenbruch als Stützpunktfeuerwehr soll ein gemeinsamer neuer Standort gebaut werden. Ein möglicher Standort für die spätere Feuerwache ist in Obernwöhren „Am Bückeberg“. Das ausgewählte Grundstück befindet sich noch nicht im Eigentum der Stadt Stadthagen. Bestandteil der Planung ist die Überprüfung der Eignung des Grundstückes (Topografie, Bodenverhältnisse, etc.) als Baugrundstück. Die artenschutzrechtliche Untersuchung zur Brutvogelfauna und der Biotypenerfassung hat ergeben, dass der Standort artenschutzrechtlich unbedenklich einzustufen ist.
Nachfolgende Punkte sind bei diesem Grundstück noch zu prüfen/zu bearbeiten:
— Immissionsuntersuchung, nicht im Auftrag enthalten,
— Machbarkeit der Zufahrt zu dem Grundstück (Schleppkurve, Lärm, Lichtsignalanlage),
— B-Plan erstellen, nicht im Auftrag enthalten,
— Änderung des Flächennutzungsplans, nicht im Auftrag enthalten.
1.2. Auszug aus dem Lageplan:
2. Konzept und Rahmenbedingung:
Feuerwehrhäuser sind definiert als bauliche Anlagen zur Unterbringung von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungen. Ergänzend sind Räumlichkeiten für die Mitglieder, sanitäre Anlagen und Schulungsräume erforderlich. Die wirtschaftliche Komponente ist bei der Planung zu beachten.
2.1. Relevante Vorschriften und Regeln:
— DGUV Information 205-008 Sicherheit im Feuerwehrhaus,
— Arbeitsstättenrichtlinie,
— Bauordnung,
— DIN 14092.
3. Benutzer/Zielgruppe:
Das Gebäude soll für 82 aktive Mitglieder und einen Jugendbereich ausgelegt werden.
3.1. Anforderung an das Gebäude:
82 aktive Mitglieder, davon 71 männlich und 11 weiblich. Für die Jugendfeuerwehr sind zusätzlich 20 Spinde männlich, 10 Spinde weiblich mit einzuplanen.
— Fahrzeughalle für mind. 5 Fahrzeuge und einen Anhänger,
—— HLF 10 9 Sitzplätze,
—— TSFW 6 Sitzplätze,
—— TLF 3000 3 Sitzplätze,
—— MTW 9 Sitzplätze,
—— MTW 9 Sitzplätze Anhänger,
— Werkstatt und Lagerbereich,
— Umkleidebereich für Frauen und Männer,
— Haustechnikraum (HAR-Technik und Lüftungstechnik),
— Besprechungsraum,
— Büroräumlichkeiten,
— Schulungsräumlichkeiten mit Stuhllager,
— Küche,
— Raum für die Jugendfeuerwehr,
— Toilettenanlagen,
— Behinderten-WC,
— Möglichkeit, die Fahrzeughalle zu erweitern, falls weitere Fahrzeuge dazu kommen.
3.1.1. Angaben zur Technischen Ausrüstung:
— Schallschutz, auf Grundlage der Immissionsuntersuchung,
— Lüftung gemäß den Vorschriften und Regeln.
3.1.2. Energetische Vorgaben:
— GEG gemäß den Vorgaben von Nichtwohngebäuden,
— Ggf. PV-Anlage.
3.1.3. Anforderung an den Außenbereich:
Der Außenbereich ist nach den geltenden Regeln/Vorschriften zu planen.
— Gefahrloses Aus- und Einfahren der Fahrzeuge, Kreuzen von Wegen ist zu vermeiden,
— Mindestens 40 Kraftfahrzeugplätze,
— Fahrradplätze,
— Beleuchtung der Außenanlage,
— Übungshof.
Die Gesamtkosten werden auf rund 3,5 Mio. EUR (brutto) geschätzt.