Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtbahn Rotteckring- Ausgleichsmaßnahme Möslepark
2020-12
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦
Kurze Beschreibung: Ausgleichsmaßnahme Möslepark.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Möslepark sind im Zusammenhang mit dem Projekts "Umbau und Stadtbahn Rotteckring" umfangreiche naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Möslepark sind im Zusammenhang mit dem Projekts "Umbau und Stadtbahn Rotteckring" umfangreiche naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Es handelt sich um Maßnahmen des naturnahen Gewässerbaus (Renaturierungen) und um den Einbau dauerhafter Amphibienschutzeinrichtungen. Diese Maßnahmen haben die Schwerpunkte:
— Pflanzung von Bäumen und Stauden sowie Anlage von Vegetationsflächen;
— naturnahe Gestaltung von Grabenläufen;
— Öffnung und naturnahe Verlegung verrohrter Bachabschnitte;
— Erweiterung von Laichgewässern und Bachläufen im Parkbereich.
— Bau von dauerhaften Amphibienschutzeinrichtungen zur schadlosen Straßenquerung Die auszuführenden Leistungen sind untergliedert in: Maßnahmen des naturnahen Gewässerbaus (Renaturierung);
— Maßnahme M2 Baumpflanzungen;
— Maßnahme M3 Naturnahe Umgestaltung Graben 2;
— Maßnahme M4 Naturnahe Bachoffenlegung Graben 3;
— Maßnahme M5a Tümpelerweiterung (Vertiefung);
— Maßnahme M5b Naturnahe Bachanlage (Ablauf Waldsee, Graben 2);
— Maßnahme M6 Naturnahe Bachanlage Kleiner Wiedenbach;
— Maßnahme M7: Strukturverbesserungen Graben 3;
— Maßnahmen M8, M9, M10: Errichtung von Amphibienschutzeinrichtungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Kautionen und Garantien
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-22
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0721/9268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 0721/9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 100-242442 (2020-05-19)