Städtebauliche Gesamtmaßnahme
Stadt Itzehoe
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Itzehoe im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-31.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-07-31 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-08-17 | Ergänzende Angaben |
| 2021-02-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: ASO_Innenstadt_001
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinburg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Itzehoe
Postanschrift: Reichenstraße 23
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Kontakt
Internetadresse: https://www.itzehoe.de 🌏
E-Mail: tanja.boerner@itzehoe.de 📧
Telefon: +49 4821603340 📞
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D440410369 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bi-medien.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 150-367816
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Vgl. die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 380 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Vgl. II.1.4 und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen.
Dauer: 180 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.
Zusätzliche Informationen: Vgl. die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25524 Itzehoe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-24 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt / Stadtplanungsabteilung
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D440410369 🌏
Telefon: +49 4821603342 📞
E-Mail: janine.gehl@itzehoe.de 📧
Land: Steinburg 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 150-367816 (2020-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: ASO_Innenstadt_001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Itzehoe im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinburg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Itzehoe
Postanschrift: Reichenstraße 23
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Kontakt
Internetadresse: https://www.itzehoe.de 🌏
E-Mail: tanja.boerner@itzehoe.de 📧
Telefon: +49 4821603340 📞
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D440410369 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bi-medien.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 150-367816
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Vgl. die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 380 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Vgl. II.1.4 und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen.
Dauer: 180 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Erläuterung: Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren
Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung aufgrund des IEK, die über- oder
Unterschritten werden kann.
Zusätzliche Informationen: Vgl. die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25524 Itzehoe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— PL 1: Unternehmensprofil/-organisation;
— PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 StGB;
— PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge;
— PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht;
— PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG;
— PL 5: Keine Insolvenz o. Ä.;
— PL 6: Keine schweren Verfehlungen;
— PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen;
— PL 8: Voraussetzungen Sanierungsträger nach § 158 BauGB.
Bedingungen: EK-I. Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung, EK-IV Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— WL1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR);
— WL 2: Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht (soweit offenlegungspflichtig, sonst andere aussagekräftige Informationen);
— WL 3: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre);
— WL 4: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen als Sanierungsträger (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre).
Kriterien: EK-V Haftpflichtversicherung; EK-VI Hinreichende finanzielle Stabilität; EK-VII Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VIII
Hinreichende Größenordnung Umsätze mit geförderten vergleichbaren Sanierungsträgerleistungen.
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt
V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen..
Zu EK-V: Deckung von 1,5 Mio EUR muss mind für Auftragsfall zugesagt sein.
EK-VII jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel mit 760 000 EUR doppelt so hoch sind wie der Auftragswert, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
EK-VIII jedenfalls bei spezifischen Umsätzen von im Mittel 168 000 EUR (also doppelt so hoch wie die erwartete jährliche Trägervergütung) in den letzten 3 Jahren, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— TL 1: Referenzliste Sanierungsträgerleistungen (3 Jahre);
— TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre);
— TL 3: Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe.
Kriterien: EK-IX Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-X Personalstärke; EK-XI Hinreichende Selbstausführung (kritische Aufgaben), ggf. ordnungsgemäße
Eignungsleihe.
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt
V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen..
Zu EK-XI: Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iS § 48 Abs. 5 VgV).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Voraussetzungen für Aufgabenübertragung als Sanierungsträger gem. § 158 BauGB, u.a. darf Unternehmen kein Bauunternehmen sein oder von
Einem solchen abhängig sein.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden
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Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
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Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iS § 48 Abs. 5 VgV).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-IX auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %);
— AK 2: Größe der jährlichen Umsätze mit Städtebaufördermitteln (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu WL4 (30 %);
— AK 3: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu WL3(20 %).
Konkretisierende Festlegungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Teil A, Abschnitt V.6).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-24 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt / Stadtplanungsabteilung
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D440410369 🌏
Telefon: +49 4821603342 📞
E-Mail: janine.gehl@itzehoe.de 📧
Land: Steinburg 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die
Öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Teilnahmeantrag (Bewerbung) nur in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D440410369 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Bewerbung.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den
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Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche
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Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
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Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ergänzende Angaben (2020-08-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-394515
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 150-367816
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Quelle: OJS 2020/S 162-394515 (2020-08-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-394515
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 150-367816
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Die in der o. g. Bekanntmachung unter IV.2.2) und IV.2.3) genannten Daten waren in der ursprünglichen EU-Bekanntmachung auf eines redaktionellen/technischen Fehlers falsch wiedergegeben. In den Vergabeunterlagen selbst (und der nationalen Bekanntmachung) waren die korrekten Daten genannt, die mit dieser Berichtigung veröffentlicht werden.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-080313
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Vgl. II.1.4).
Zusätzliche Informationen:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektverständnis und Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Organisation Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Vertragsmanagement
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-18 📅
Name: BIG Städtebau GmbH
Postanschrift: Eckernförder Str. 212
Postort: Kronshagen
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland 🇩🇪
Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 032-080313 (2021-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-080313
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7: Die Wertangabe ist eine Schätzung, da die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf der Basis von Unternehmensstundensätzen erfolgt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Vgl. II.1.4).
Zusätzliche Informationen:
Zu II.1.7: Die Wertangabe ist eine Schätzung, da die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf der Basis von Unternehmensstundensätzen erfolgt.
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektverständnis und Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Organisation Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Vertragsmanagement
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-18 📅
Name: BIG Städtebau GmbH
Postanschrift: Eckernförder Str. 212
Postort: Kronshagen
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland 🇩🇪
Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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