Stadtentwässerung Celle – Beschaffung eines neuen kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs mit Wasseraufbereitungsanlage und einem Gesamtbehältervolumen von 9 000 – 11 000 l
Die Stadtentwässerung Celle ist ein Eigenbetrieb der Stadt Celle, also ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb). Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Celle. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung beinhaltet die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung aller öffentlichen Abwasseranlagen wie Kläranlage, Pumpwerke, Druckrohrleitungen, Freigefällekanäle und Sonderbauwerke und den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenabläufe und der Stadtbrunnen. Zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigt die Stadtentwässerung ein neues kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitungsanlage und einem Gesamtbehältervolumen von 9 000 – 11 000 l. Der Aufbau und das Fahrgestell werden gemeinsam und nicht in Losen vergeben. Weitere Details zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-16.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Industrielle Maschinen
Referenznummer: CXP4Y6JDGU0
Kurze Beschreibung:
Die Stadtentwässerung Celle ist ein Eigenbetrieb der Stadt Celle, also ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb).
Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Celle. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung beinhaltet die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung aller öffentlichen Abwasseranlagen wie Kläranlage, Pumpwerke, Druckrohrleitungen, Freigefällekanäle und Sonderbauwerke und den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenabläufe und der Stadtbrunnen.
Zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigt die Stadtentwässerung ein neues kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitungsanlage und einem Gesamtbehältervolumen von 9 000 – 11 000 l.
Der Aufbau und das Fahrgestell werden gemeinsam und nicht in Losen vergeben. Weitere Details zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Die Stadtentwässerung Celle ist ein Eigenbetrieb der Stadt Celle, also ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb).
Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Celle. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung beinhaltet die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung aller öffentlichen Abwasseranlagen wie Kläranlage, Pumpwerke, Druckrohrleitungen, Freigefällekanäle und Sonderbauwerke und den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenabläufe und der Stadtbrunnen.
Zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigt die Stadtentwässerung ein neues kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitungsanlage und einem Gesamtbehältervolumen von 9 000 – 11 000 l.
Der Aufbau und das Fahrgestell werden gemeinsam und nicht in Losen vergeben. Weitere Details zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Industrielle Maschinen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasserpumpen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Celle
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDGU0
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDGU0
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtentwässerung Celle ist ein Eigenbetrieb der Stadt Celle, also ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb).
Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Celle. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung beinhaltet die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung aller öffentlichen Abwasseranlagen wie Kläranlage, Pumpwerke, Druckrohrleitungen, Freigefällekanäle und Sonderbauwerke und den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenabläufe und der Stadtbrunnen.
Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Celle. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung beinhaltet die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung aller öffentlichen Abwasseranlagen wie Kläranlage, Pumpwerke, Druckrohrleitungen, Freigefällekanäle und Sonderbauwerke und den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenabläufe und der Stadtbrunnen.
Zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigt die Stadtentwässerung ein neues kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitungsanlage und einem Gesamtbehältervolumen von 9 000 – 11 000 l.
Der Aufbau und das Fahrgestell werden gemeinsam und nicht in Losen vergeben. Weitere Details zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitungsanlage und einem Gesamtbehältervolumen von 9 000 – 11 000 l.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Celle
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2017), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Lieferung von Hochdruckspül- und Saugfahrzeugen mit Wasseraufbereitung).
2.1 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2017), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Lieferung von Hochdruckspül- und Saugfahrzeugen mit Wasseraufbereitung).
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDGU0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 227-556321 (2020-11-16)