Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadthalle Finsterwalde, Los 21 Stahlbau
SH-2020-17
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Los 21 Stahlbau.
1️⃣
Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadthalle Finsterwalde
Oscar-Kjellberg-Str. 9
03238 Finsterwalde
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 21 Stahlbau:
— Stahlfachwerkbinder, 8 St., Länge 21,65 m;
— Obergurtpfetten, 14 St., L 120 x 80 x 6;
— Stahlprofile T80, Länge 1 879 mm-3 358 mm, 238...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 21 Stahlbau:
— Stahlfachwerkbinder, 8 St., Länge 21,65 m;
— Obergurtpfetten, 14 St., L 120 x 80 x 6;
— Stahlprofile T80, Länge 1 879 mm-3 358 mm, 238 St.;
— Gitterroste 590 m;
— Dachträger HEA 160, Länge 6,82 m, 18 St.;
— Streckmetallkassette, Länge 660 x 1 700 mm, 35 St.;
— Trapezprofil 996 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-10 📅
Datum des Endes: 2021-03-26 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: 85012620
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-03
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-03
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt zum Eröffnungstermin durch die befugten Mitarbeiter der Vergabestelle.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“In den Rechnungen dürfen keinerlei Änderungen oder Streichungen vorgenommen werden. Rechnungen sind deshalb vorab als Entwurf inkl. Aufmaß zur Prüfung an...”
In den Rechnungen dürfen keinerlei Änderungen oder Streichungen vorgenommen werden. Rechnungen sind deshalb vorab als Entwurf inkl. Aufmaß zur Prüfung an deas Planungsbüro zu schicken. Danach ist die Rechnung fehlerfrei, addessiert an die Stadtverwaltung, zur Freigabe an das Planungsbüro zu versenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEVDV5A.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist bleibt nach § 134 Abs. 2 unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eintragung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Quelle: OJS 2020/S 084-198084 (2020-04-27)
Ergänzende Angaben (2020-06-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 084-198084
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-06-03 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-10 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-07-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-08-08 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-06-03 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-10 📅
Zeit: 11:00
Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund notwendiger Änderung im LV wird die Angebots-/Teilnahmefrist vom 3.6.2020 auf den 10.6.2020 und die Bindefrist vom 31.7.2020 auf den 8.8.2020 verschoben.”
Aufgrund notwendiger Änderung im LV wird die Angebots-/Teilnahmefrist vom 3.6.2020 auf den 10.6.2020 und die Bindefrist vom 31.7.2020 auf den 8.8.2020 verschoben.
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Quelle: OJS 2020/S 108-261149 (2020-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadthalle Finsterwalde, Los 21 Stahlbau
SH-2020-17-EP
Kurze Beschreibung: LOS 21 Stahlbau.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 358746.72 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 21 Stahlbau
— Stahlfachwerkbinder, 8 St., Länge 21,65 m;
— Obergurtpfetten, 14 St., L120 x 80 x 6;
— Stahlprofile T80, Länge 1 879 mm – 3 358 mm, 238...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 21 Stahlbau
— Stahlfachwerkbinder, 8 St., Länge 21,65 m;
— Obergurtpfetten, 14 St., L120 x 80 x 6;
— Stahlprofile T80, Länge 1 879 mm – 3 358 mm, 238 St.;
— Gitterroste 590 m;
— Dachträger HEA 160, Länge 6,82 m, 18 St.;
— Streckmetallkassette, Länge 660 x 1700 mm, 35 St.;
— Trapezprofil 996 m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 084-198084
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: SH-2020-17
Los-Identifikationsnummer: Los 21
Titel: Los 21 Stahlbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heppner Stahlbau GmbH
Postanschrift: Am Schwedenring 8
Postort: Steigra
Postleitzahl: 06268
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Elbe-Elster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 358746.72 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEVDTW9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016:
Abs. 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016:
Abs. 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist bleibt nach § 134 Abs. 2 unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eintragung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 164-397838 (2020-08-20)