Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadthalle Finsterwalde, Los 39 Bühnenbeleuchtung
SH-2020-19
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Stadthalle Finsterwalde — Los 39 Bühnenbeleuchtung.
1️⃣
Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadthalle Finsterwalde
Oscar-Kjellberg- Straße 9
03238 Finsterwalde
Beschreibung der Beschaffung:
“Stadthalle Finsterwalde — Los 39 Bühnenbeleuchtung
Installation einer szenischen Beleuchtungsanlage im Rahmen des Umbaus des Industriedenkmals Schaefersche...”
Beschreibung der Beschaffung
Stadthalle Finsterwalde — Los 39 Bühnenbeleuchtung
Installation einer szenischen Beleuchtungsanlage im Rahmen des Umbaus des Industriedenkmals Schaefersche Tuchfabrik zur Kultur-, Kunst- und Sängerstadthalle in Finsterwalde.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst im Wesentlichen: Haupt- und Havarielichtstellpult, Dimmeranlage, Elektro-Unterverteilung, LED-Bühnenscheinwerfer, kleine Beleuchtungsanlage für die Shedhalle, Installation eines Beleuchtungsnetzwerkes mit 1 Gestellschrank, 19"; Patchfeldern, Daten-Wandler und -Booster, Versatzkästen; ca. 13 000 m Leitungen; Kabeltrag- und -verlegesysteme.
Zwischenfristen:
Beginn der Werk- und Montageplanung 4 Kalenderwochen nach Auftragserteilung
BA 2 Funktionsbauwerk:
— Elektroinstallation 7.12.20-2.2.21.
BA 3 Saal:
— Rohinstallationen Bühnenbeleuchtung und Elektro 7.12.20-2.3.21;
— Feininstallationen Elektro 28.6.2-20.8.21.
BA 4 Eingangsbereich Stadthalle:
— Rohinstallationen Elektro 7.12.20-5.1.21;
— Feininstallationen Elektro 31.5.21-18.6.21.
BA 5 Shedhalle:
— Rohinstallationen Elektro 7.12.20-2.2.21;
— Feininstallationen Elektro 5.5.21-3.6.21.
BA 7 Versorgungstrakt:
— Rohinstallationen Elektro 26.10.20-11.12.20;
— Feininstallationen Elektro 22.2.21-12.3.21.
Meilenstein Übergabe Gebäude:
— Test- und Nacharbeitsphase 3.1.22-25.2.22.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-07 📅
Datum des Endes: 2022-02-25 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß Vergabeunterlagen
Zusätzliche Eignungskriterien
3 Referenzen zu vergleichbaren Bauvorhaben:
— in einem Gebäude für kulturelle und musische Zwecke z....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß Vergabeunterlagen
Zusätzliche Eignungskriterien
3 Referenzen zu vergleichbaren Bauvorhaben:
— in einem Gebäude für kulturelle und musische Zwecke z. B. Sakralbauten, Ausstellungsgebäude, Bibliotheksgebäude, Veranstaltungsgebäude sowie öffentliche Repräsentationsbauten, wie Parlamentsgebäude oder Botschaften;
— im Bereich Bühnenbeleuchtung mit Installation der Dimmeranlage.
Eine der Referenzen:
— mit einem Auftragsumfang von mindestens 300 000 EUR (netto).
Zwei der Referenzen:
— mit einem Auftragsumfang von 100 000 EUR (netto).
Fertigstellung der Referenzprojekte nach dem 31.12.2015 (innerhalb der letzten 5 Jahre)
Die Referenzen sind auf einem gesonderten Blatt zu benennen jeweils mit Angabe von Ort, Datum der Fertigstellung/Abnahme, Auftragsvolumen, Leistungsumfang und Ansprechpartner.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-06
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-06
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt zum Eröffnungstermin durch die befugten Mitarbeiter der Vergabestelle.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“In den Rechnungen dürfen keinerlei Änderungen oder Streichungen vorgenommen werden. Rechnungen sind deshalb vorab als Entwurf inklusive Aufmaß zur Prüfung...”
In den Rechnungen dürfen keinerlei Änderungen oder Streichungen vorgenommen werden. Rechnungen sind deshalb vorab als Entwurf inklusive Aufmaß zur Prüfung an das Planungsbüro zu schicken. Danach ist die Rechnung fehlerfrei, adressiert an die Stadtverwaltung zur Freigabe an das Planungsbüro zu versenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEVD2ZM
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist bleibt nach § 134 Abs. 2 unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eintragung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Quelle: OJS 2020/S 106-255519 (2020-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 3531-783915📞
E-Mail: lgm5@finsterwalde.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadthalle Finsterwalde, Los 39 Bühnenbeleuchtung
SH-2020-19 EP
Kurze Beschreibung: Stadthalle Finsterwalde - Los 39 Bühnenbeleuchtung.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 407234.63 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Stadthalle Finsterwalde - Los 39 Bühnenbeleuchtung
Installation einer szenischen Beleuchtungsanlage im Rahmen des Umbaus des Industriedenkmals Schaefersche...”
Beschreibung der Beschaffung
Stadthalle Finsterwalde - Los 39 Bühnenbeleuchtung
Installation einer szenischen Beleuchtungsanlage im Rahmen des Umbaus des Industriedenkmals Schaefersche Tuchfabrik zur Kultur-, Kunst- und Sängerstadthalle in Finsterwalde.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst im Wesentlichen: Haupt- und Havarielichtstellpult, Dimmeranlage, Elektro-Unterverteilung, LED-Bühnenscheinwerfer, kleine Beleuchtungsanlage für die Shedhalle, Installation eines Beleuchtungsnetzwerkes mit 1 Gestellschrank, 19"; Patchfeldern, Daten-Wandler und -Booster, Versatzkästen; ca. 13.000m Leitungen; Kabeltrag- und -verlegesysteme.
Zwischenfristen:
Beginn der Werk- und Montageplanung 4 Kalenderwochen nach Auftragserteilung
BA 2 Funktionsbauwerk
Elektroinstallation 7.12.2020 - 2.2.2021
BA 3 Saal
Rohinstallationen Bühnenbeleuchtung und Elektro 07.12.2020 - 2.3.2021
Feininstallationen Elektro 28.6.2021 - 20.8.2021
BA 4 Eingangsbereich Stadthalle
Rohinstallationen Elektro 7.12.2020 - 5.1.2021
Feininstallationen Elektro 31.5.2021 - 18.6.2021
BA 5 Shedhalle
Rohinstallationen Elektro 7.12.2020 - 2.2.2021
Feininstallationen Elektro 5.5.2021 - 3.6.2021
BA 7 Versorgungstrakt
Rohinstallationen Elektro 26.10.2020 - 11.12.2020
Feininstallationen Elektro 22.2.2021 - 12.3.2021
Meilenstein Übergabe Gebäude
Test- und Nacharbeitsphase 3.1.2022 - 25.2.2022.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 106-255519
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: SH-2020-19
Los-Identifikationsnummer: Los 39
Titel: Bühnenbeleuchtung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zeiler-Technik GmbH & Co. KG
Postanschrift: August-Unterholzener Str. 5
Postort: Neuötting
Postleitzahl: 84524
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Elbe-Elster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 407234.63 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEVRRPF
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist bleibt nach § 134 Abs. 2 unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eintragung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 215-526174 (2020-10-30)