Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
Mit dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ unterstützen Bund und Länder erfolgreich Kommunen bei der städtebaulichen Aufwertung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in ausgewählten Stadt- und Ortsteilen. Der Stadtteil Leinefelde Südstadt wurde bereits 1993 in das Förderprogramm „Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ aufgenommen. Ab dem Jahr 1999 wurde der Stadtteil Südstadt Leinefelde in das Förderprogramm „Soziale Stadt“, welches nunmehr in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ überführt wird, aufgenommen. In der Südstadt lagen bisher die Schwerpunkte des Stadtumbaus auf der bedarfsgerechten Entwicklung des Wohnungsbestandes, der Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes, der Sicherung der Infrastruktur für Bildung und Freizeit sowie auf der Entwicklung größerer siedlungsinterner Grünräume und Zusammenhänge als Ressource für Klimaanpassung und als Angebot für Naherholung und Freizeit. Mithilfe der Städtebauförderung konnte in den vergangenen Jahrzehnten im überwiegenden Teil der Quartiere der Südstadt außerordentlich viel erreicht werden. Weitgehend flächendeckend wurden erfolgreich Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen umgesetzt, die zu nationalen und internationalen Auszeichnungen (u. a. Deutscher Städtebaupreis 2003, Europäischer Städtebaupreis 2004, World Habitat Award) führte. Der Südrand der Südstadt wurde bisher als Verfügungsreserve nicht behandelt. Es wird aktuell zunehmend bemerkbar, dass soziale, wirtschaftliche oder auch altersbedingte gesundheitliche Probleme nicht nur am Südrand der Südstadt, sondern flächendeckend stark zunehmen und dadurch die soziale Stabilität einzelner Wohngebäude oder ganzer Quartiere beeinträchtigt wird. Die Folge dieser Entwicklungen ist u. a. auch eine Verschlechterung des Images des südlichen Südstadt, was die Nachfrage selbst nach Wohnungen mit hohem Ausbaustandard und Wohnkomfort beeinträchtigt. Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt, zur Entschärfung dieser Problemlagen und sozialen Konflikte verschiedene Maßnahmen einzuleiten. Ein wichtiger Baustein ist dabei die (Wieder-) Einrichtung eines Stadtteilmanagements. Seine Aufgabe wird darin bestehen, akute Problemfälle den entsprechenden Hilfsangeboten zuzuführen und im Dialog mit den Bewohnern die Wohnraumversorgung von benachteiligten Zielgruppen und den anstehenden Stadtumbauprozess sozialverträglich zu gestalten. Das Image des Projektgebietes soll damit nachhaltig verbessert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im...”
Titel
Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Kommunale Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ unterstützen Bund und Länder erfolgreich Kommunen...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ unterstützen Bund und Länder erfolgreich Kommunen bei der städtebaulichen Aufwertung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in ausgewählten Stadt- und Ortsteilen. Der Stadtteil Leinefelde Südstadt wurde bereits 1993 in das Förderprogramm „Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ aufgenommen. Ab dem Jahr 1999 wurde der Stadtteil Südstadt Leinefelde in das Förderprogramm „Soziale Stadt“, welches nunmehr in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ überführt wird, aufgenommen. In der Südstadt lagen bisher die Schwerpunkte des Stadtumbaus auf der bedarfsgerechten Entwicklung des Wohnungsbestandes, der Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes, der Sicherung der Infrastruktur für Bildung und Freizeit sowie auf der Entwicklung größerer siedlungsinterner Grünräume und Zusammenhänge als Ressource für Klimaanpassung und als Angebot für Naherholung und Freizeit. Mithilfe der Städtebauförderung konnte in den vergangenen Jahrzehnten im überwiegenden Teil der Quartiere der Südstadt außerordentlich viel erreicht werden. Weitgehend flächendeckend wurden erfolgreich Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen umgesetzt, die zu nationalen und internationalen Auszeichnungen (u. a. Deutscher Städtebaupreis 2003, Europäischer Städtebaupreis 2004, World Habitat Award) führte. Der Südrand der Südstadt wurde bisher als Verfügungsreserve nicht behandelt. Es wird aktuell zunehmend bemerkbar, dass soziale, wirtschaftliche oder auch altersbedingte gesundheitliche Probleme nicht nur am Südrand der Südstadt, sondern flächendeckend stark zunehmen und dadurch die soziale Stabilität einzelner Wohngebäude oder ganzer Quartiere beeinträchtigt wird. Die Folge dieser Entwicklungen ist u. a. auch eine Verschlechterung des Images des südlichen Südstadt, was die Nachfrage selbst nach Wohnungen mit hohem Ausbaustandard und Wohnkomfort beeinträchtigt. Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt, zur Entschärfung dieser Problemlagen und sozialen Konflikte verschiedene Maßnahmen einzuleiten. Ein wichtiger Baustein ist dabei die (Wieder-) Einrichtung eines Stadtteilmanagements. Seine Aufgabe wird darin bestehen, akute Problemfälle den entsprechenden Hilfsangeboten zuzuführen und im Dialog mit den Bewohnern die Wohnraumversorgung von benachteiligten Zielgruppen und den anstehenden Stadtumbauprozess sozialverträglich zu gestalten. Das Image des Projektgebietes soll damit nachhaltig verbessert werden.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen des Stadtteilmanagements für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst ist die Beauftragung bis Dezember 2021 beabsichtigt, mit der Option der Weiterbeauftragung bis Ende 2024, in Abhängigkeit von einer positiven Evaluierung, positivem Fördermittelbescheid und der Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht.
Das Stadtteilmanagement wird in den folgenden Aufgabenfeldern tätig werden:
1. Beratungsleistungen zur Entschärfung sozialer Konflikte und Problemlagen, einschließlich Betreiben eines Stadtteilbüros,
2. Vernetzung und Mobilisierung: Analyse der Tätigkeiten der Träger der Sozialarbeit und Vernetzung der Angebote sowie Mobilisierung des Bürgerengagements,
3. Unterstützung der Wohnungsunternehmen und der Stadt, z. B. durch Mitwirkung beim Umzugsmanagement,
4. Abstimmungen mit der Stadtverwaltung, beauftragten Beratern und den Wohnungsunternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen,
5. Dokumentation der Leistungen, Evaluation sowie Ausblick auf kommende Entwicklungsmöglichkeiten. Das breite Aufgabenfeld legt nahe, das Stadtteilmanagement mit 2 unterschiedlich qualifizierten Personen zu besetzen, wobei ein jährliches Stundenbudget von insgesamt 2 400 Stunden angestrebt wird: Schwerpunkt 1 sozialpädagogische Kompetenz, Schwerpunkt 2 Management- und Organisationskompetenz. Einer der Projektmitarbeiter, der die Projektleitung übernimmt, soll über einen Hochschulabschluss verfügen.
Durch den Auftragnehmer ist der Betrieb eines Stadtteilbüros als niedrigschwellige Anlaufstelle im Stadtteil erforderlich. Die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten werden durch den Auftraggeber angemietet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit für das Stadtteilmanagement beginnt nach Absprache am 1.10.2020 und endet zum 31.12.2021, in Abhängigkeit von einem positivem...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit für das Stadtteilmanagement beginnt nach Absprache am 1.10.2020 und endet zum 31.12.2021, in Abhängigkeit von einem positivem Fördermittelbescheid. Es besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2024. Diese Option steht nur der Auftraggeber zu.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zunächst Beauftragung der Leistungen bis zum 31.12.2021, mit der Option der Weiterbeauftragung bis 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung...”
Beschreibung der Optionen
Zunächst Beauftragung der Leistungen bis zum 31.12.2021, mit der Option der Weiterbeauftragung bis 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zur Beachtung: Die Leistungen werden im Offenen Verfahren vergeben! In der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (siehe veröffentlichte...”
Zusätzliche Informationen
Zur Beachtung: Die Leistungen werden im Offenen Verfahren vergeben! In der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (siehe veröffentlichte Vergabeunterlagen) ist detailliert aufgeführt, welche Angebotsunterlagen bis zum Einreichungstermin abzugeben sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit seinem Angebot die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit seinem Angebot die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Es ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen unter dem in I.3) genannten Link zum kostenfreien Download zu Verfügung. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können.
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Firmenbezeichnung, Kontakt, vertretungsberechtigte Person, Rechtsform, Ansprechpartner; ggf. weitere aussagekräftige Angaben zur Unternehmensdarstellung,
2. Eintragung Berufs- und / oder Handelsregister: Nachweis durch Vorlage eines aktuellen Registerauszugs,
3. Weitere Angaben / Erklärungen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Die Erklärungen zur Verpflichtung zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit gem. § 10 ThürVgG sind erst vor Zuschlagserteilung nachzuliefern.
4. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die in Abschnitt III dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen, sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Eignungskriterien / Mindestanforderungen nur von der Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden müssen. Die Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden – auch über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinaus – und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt (Anlage 1 zum Bieterbogen) zu verwenden und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ zu verwenden:
Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ zu verwenden:
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung/Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet, einen Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
“Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1 000 000 EUR und...”
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 250 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ zu verwenden:
1. Benennung der fachlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist der veröffentlichte „Bieterbogen“ zu verwenden:
1. Benennung der fachlich Verantwortlichen für die Leistungserbringung. Mindestanforderungen an die fachlich Verantwortlichen und den Projektleiter siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. Bei Bietergemeinschaften wird der Projektleiter durch die Gemeinschaft benannt (nicht durch jedes einzelne Mitglied).
2. Erklärung zu geeigneten Referenzen:
Es sind 2 Referenzprojekte anzugeben, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen durch die Gemeinschaft benannt (nicht durch jedes einzelne Mitglied).
Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe „Bieterbogen“. Je Referenz ist zudem eine Projektdokumentation im Umfang von maximal 4 A4-Seiten beizufügen. Sie sollte eine aussagekräftige Projektbeschreibung enthalten. Aus der Beschreibung soll mindestens die Erfahrung in der Konzeptionierung, Durchführung sowie der Projektorganisation hervorgehen.
3. Durchschnittliche Beschäftigtenzahl:
Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren. Mindestanforderungen an die durchschnittliche Beschäftigtenzahl siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
4. Unterauftragsvergabe:
Bei beabsichtigtem Einsatz von Unterauftragnehmern gemäß § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV sind der Name des Unterauftragnehmers und dessen geplanter Leistungsumfang zu benennen sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt siehe Bieterbogen) einzureichen.
5. Eignungsleihe:
Bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV sind der Name des anderen Unternehmens sowie Art und Umfang der überlassenen Eignung zu benennen sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt siehe Bieterbogen) einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Benennung der fachlich Verantwortlichen und des Projektleiters:
Mindestanforderungen an die fachlich Verantwortlichen:
Für einen der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Benennung der fachlich Verantwortlichen und des Projektleiters:
Mindestanforderungen an die fachlich Verantwortlichen:
Für einen der Projektmitarbeiter ist der Nachweis der sozialpädagogischen Kompetenz (Qualifikation im Bereich Sozialwissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder vergleichbare Qualifikation), für den anderen Projektmitarbeiter der Nachweis von Management- und Organisationskompetenz nachzuweisen. Die entsprechenden Nachweise / Bescheinigungen der beruflichen Befähigung sind einzureichen. Für einen der beiden Projektmitarbeiter, der die Projektleitung übernimmt, ist ein Hochschulabschluss nachzuweisen.
Zu 2) Erklärung zu geeigneten Referenzen:
Mindestanforderungen an die Referenzen: Referenzprojekte in der Sozialen Arbeit oder im Quartiers- / Stadtteilmanagement im Zeitraum zwischen 1.1.2016 und 31.5.2020.
Zu 3) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl:
Mindestanforderung: durchschnittlich mindestens 4 Beschäftigte inklusive Büroinhaber in den letzten 3 Geschäftsjahren
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“1. Berufliche Qualifikation im Bereich Sozialwissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder vergleichbare Qualifikation,
2. Berufliche Qualifikation...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
1. Berufliche Qualifikation im Bereich Sozialwissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder vergleichbare Qualifikation,
2. Berufliche Qualifikation im Management,
3. abgeschlossenes Hochschulstudium für den Projektleiter Bestätigungen und Nachweise sind vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags-/ Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-24
10:00 📅
“1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der im Punkt I.3) elektronische Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Auch die...”
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der im Punkt I.3) elektronische Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Auch die Abgabe von Angeboten sowie die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Plattform.
Bei Bereitstellung elektronischer Vergabeunterlagen obliegt es bis zum Ablauf der Angebotsfrist den Bietern, sich selbstständig über Änderungen in den Vergabeunterlagen zeitnah zu informieren.
2. Für die Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
4. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. Im Zweifelsfall und auf Anforderung des Auftraggebers ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
5. Mehrfache Angebote sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Unterauftragnehmern haben den Ausschluss aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Unterauftragnehmern zur Folge.
6. Sollten nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler (u. a. Verstoß gegen geltendes Recht) vorliegen, so hat dieser den Auftraggeber unter der genannten Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung über das Angebot oder zur Aufklärung über die Eignung der Bieter ein Gesprächstermin zu verlangen.
8. Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung und in allen veröffentlichten Vergabeunterlagen umfassen gleichermaßen die weibliche und die männliche Form.
9. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
10. Sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers ist nicht gestattet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737276📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 121-296150 (2020-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im...”
Titel
Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
Mehr anzeigen
Kurze Beschreibung:
“Aufwertung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in ausgewählten Stadt- und Ortsteilen. Der Stadtteil Leinefelde Südstadt wurde bereits 1993...”
Kurze Beschreibung
Aufwertung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in ausgewählten Stadt- und Ortsteilen. Der Stadtteil Leinefelde Südstadt wurde bereits 1993 in das Förderprogramm „Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ aufgenommen. Ab dem Jahr 1999 wurde der Stadtteil Südstadt Leinefelde in das Förderprogramm „Soziale Stadt“, welches nunmehr in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ überführt wird, aufgenommen. In der Südstadt lagen bisher die Schwerpunkte des Stadtumbaus auf der bedarfsgerechten Entwicklung des Wohnungsbestandes, der Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes, der Sicherung der Infrastruktur für Bildung und Freizeit sowie auf der Entwicklung größerer siedlungsinterner Grünräume und Zusammenhänge als Ressource für Klimaanpassung und als Angebot für Naherholung und Freizeit. Mithilfe der Städtebauförderung konnte in den vergangenen Jahrzehnten im überwiegenden Teil der Quartiere der Südstadt außerordentlich viel erreicht werden. Weitgehend flächendeckend wurden erfolgreich Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen umgesetzt, die zu nationalen und internationalen Auszeichnungen (u. a. Deutscher Städtebaupreis 2003, Europäischer Städtebaupreis 2004, World Habitat Award) führte. Der Südrand der Südstadt wurde bisher als Verfügungsreserve nicht behandelt. Es wird aktuell zunehmend bemerkbar, dass soziale, wirtschaftliche oder auch altersbedingte gesundheitliche Probleme nicht nur am Südrand der Südstadt, sondern flächendeckend stark zunehmen und dadurch die soziale Stabilität einzelner Wohngebäude oder ganzer Quartiere beeinträchtigt wird. Die Folge dieser Entwicklungen ist u. a. auch eine Verschlechterung des Images der südlichen Südstadt, was die Nachfrage selbst nach Wohnungen mit hohem Ausbaustandard und Wohnkomfort beeinträchtigt. Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt, zur Entschärfung dieser Problemlagen und sozialen Konflikte verschiedene Maßnahmen einzuleiten. Ein wichtiger Baustein ist dabei die (Wieder-) Einrichtung eines Stadtteilmanagements. Seine Aufgabe wird darin bestehen, akute Problemfälle den entsprechenden Hilfsangeboten zuzuführen und im Dialog mit den Bewohnern die Wohnraumversorgung von benachteiligten Zielgruppen und den anstehenden Stadtumbauprozess sozialverträglich zu gestalten. Das Image des Projektgebietes soll damit nachhaltig verbessert werden.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 234812.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst ist die Beauftragung bis Dezember 2022 beabsichtigt, mit der Option der Weiterbeauftragung bis Ende 2024, in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst ist die Beauftragung bis Dezember 2022 beabsichtigt, mit der Option der Weiterbeauftragung bis Ende 2024, in Abhängigkeit von einer positiven Evaluierung, positivem Fördermittelbescheid und der Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht.
Das Stadtteilmanagement wird in den folgenden Aufgabenfeldern tätig werden:
1. Beratungsleistungen zur Entschärfung sozialer Konflikte und Problemlagen, einschließlich Betreiben eines Stadtteilbüros,
2. Vernetzung und Mobilisierung: Analyse der Tätigkeiten der Träger der Sozialarbeit und Vernetzung der Angebote sowie Mobilisierung des Bürgerengagements,
3. Unterstützung der Wohnungsunternehmen und der Stadt, z. B. durch Mitwirkung beim Umzugsmanagement,
4. Abstimmungen mit der Stadtverwaltung, beauftragten Beratern und den Wohnungsunternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen,
5. Dokumentation der Leistungen, Evaluation sowie Ausblick auf kommende Entwicklungsmöglichkeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenverständnis und Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 20 %
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Zunächst Beauftragung der Leistungen bis zum 31.12.2022, mit der Option der Weiterbeauftragung bis 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung...”
Beschreibung der Optionen
Zunächst Beauftragung der Leistungen bis zum 31.12.2022, mit der Option der Weiterbeauftragung bis 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 121-296150
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Sachsen-Anhalt (Süd), Sachsen und Thüringen, Niederlassung DAA Leinefelde”
Postanschrift: An der Schwellenbeize 10
Postort: Leinefelde-Worbis
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3605-5449752📞
E-Mail: info.leinefelde@daa.de📧
Fax: +49 3605-5449754 📠
Region: Eichsfeld🏙️
URL: www.daa-leinefelde.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 102212.50 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 112-293984 (2021-06-08)