Die Stadt Gelsenkirchen (im Folgenden auch Auftraggeber bzw. AG) plant im Rahmen der Stadterneuerung für das Programmgebiet Neustadt den Auftrag für den Betrieb eines Stadtteilbüros zu vergeben. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozial integrativen Quartiersmanagement verfügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 10/4.1-2020-0441
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gelsenkirchen (im Folgenden auch Auftraggeber bzw. AG) plant im Rahmen der Stadterneuerung für das Programmgebiet Neustadt den Auftrag für den Betrieb eines Stadtteilbüros zu vergeben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozial integrativen Quartiersmanagement verfügen.
Die Stadt Gelsenkirchen (im Folgenden auch Auftraggeber bzw. AG) plant im Rahmen der Stadterneuerung für das Programmgebiet Neustadt den Auftrag für den Betrieb eines Stadtteilbüros zu vergeben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozial integrativen Quartiersmanagement verfügen.
Wichtige Hinweise:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Auswahl des zu beauftragenden Büros erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Dabei werden die nachfolgenden Kriterien in Stufe 1 bzw. Stufe 2 bewertet. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Stufe 1 und Stufe 2) erhält den Zuschlag.
1. Stufe — Gewichtung:
— Angebotskonzept 40 %;
— Referenzen und Fachkompetenz 30 %;
— Honorar und Kosten 30 %.
Bei der Bewertung des Aspekts Honorar und Kosten erfolgt eine Bewertung im Verhältnis zu den konkurrierenden Bietern nach Formel).
Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl werden zu einem Gespräch nach Gelsenkirchen eingeladen.
2. Stufe — Gewichtung:
— Verbindlichkeit und diskursive Qualitäten des Bieters 40 %;
— Qualität der Präsentation des Angebotes 60 %.
Detaillierte Angaben zum Verfahrensablauf bzw. zur Bewertung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. der Anlage 2 — Bewertungsmatrix.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Wichtiger Hinweis!
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat in der Zeit vom 28.12.2020 bis 30.12.2020 Betriebsferien.
Eine eventuelle Kommunikation im neuen Jahr kann frühestens ab dem 4.1.2021 erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYTW
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Auswahl des zu beauftragenden Büros erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Dabei werden die nachfolgenden Kriterien in Stufe 1 bzw. Stufe 2 bewertet. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Stufe 1 und Stufe 2) erhält den Zuschlag.
1. Stufe — Gewichtung:
— Angebotskonzept 40 %;
— Referenzen und Fachkompetenz 30 %;
— Honorar und Kosten 30 %.
Bei der Bewertung des Aspekts Honorar und Kosten erfolgt eine Bewertung im Verhältnis zu den konkurrierenden Bietern nach Formel).
Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl werden zu einem Gespräch nach Gelsenkirchen eingeladen.
2. Stufe — Gewichtung:
— Verbindlichkeit und diskursive Qualitäten des Bieters 40 %;
— Qualität der Präsentation des Angebotes 60 %.
Detaillierte Angaben zum Verfahrensablauf bzw. zur Bewertung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. der Anlage 2 — Bewertungsmatrix.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Wichtiger Hinweis!
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat in der Zeit vom 28.12.2020 bis 30.12.2020 Betriebsferien.
Eine eventuelle Kommunikation im neuen Jahr kann frühestens ab dem 4.1.2021 erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYTW
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gelsenkirchen (im Folgenden auch Auftraggeber bzw. AG) plant im Rahmen der Stadterneuerung für das Programmgebiet Neustadt den Auftrag für den Betrieb eines Stadtteilbüros zu vergeben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozial integrativen Quartiersmanagement verfügen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozial integrativen Quartiersmanagement verfügen.
Im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses für die Neustadt soll mit dem Stadtteilbüro eine Vor-Ort-Einrichtung geschaffen werden, in der die unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte koordiniert werden und mit den Akteuren ein soziales Netzwerk aufgebaut wird.
Im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses für die Neustadt soll mit dem Stadtteilbüro eine Vor-Ort-Einrichtung geschaffen werden, in der die unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte koordiniert werden und mit den Akteuren ein soziales Netzwerk aufgebaut wird.
Das Stadtteilmanagement soll zunächst für die Dauer von 2 Jahren eingesetzt werden (geplante Büroaufnahme 1.3.2021) und wird mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land NRW finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung ist beabsichtigt, jedoch abhängig von einer weiteren Förderung. Unter der Voraussetzung der Bewilligung weiterer Fördermittel, soll der Vertrag jährlich fortlaufend verlängert werden, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Aus der Beauftragung mit der Maßnahme für die ersten Auftragsjahre kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Beauftragung in den Folgejahren ableiten.
Das Stadtteilmanagement soll zunächst für die Dauer von 2 Jahren eingesetzt werden (geplante Büroaufnahme 1.3.2021) und wird mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land NRW finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung ist beabsichtigt, jedoch abhängig von einer weiteren Förderung. Unter der Voraussetzung der Bewilligung weiterer Fördermittel, soll der Vertrag jährlich fortlaufend verlängert werden, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Aus der Beauftragung mit der Maßnahme für die ersten Auftragsjahre kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Beauftragung in den Folgejahren ableiten.
Das Stadtteilprogramm Neustadt ist an die Förderung innerhalb der Förderphase gebunden. Der Förderzeitraum endet, nach jetzigem Stand, im Jahr 2024. Jedoch wird eine Verlängerung des Förderzeitraumes um 2 Jahre angestrebt, da der Stadterneuerungsprozess nicht wie geplant im Jahr 2018 gestartet ist.
Das Stadtteilprogramm Neustadt ist an die Förderung innerhalb der Förderphase gebunden. Der Förderzeitraum endet, nach jetzigem Stand, im Jahr 2024. Jedoch wird eine Verlängerung des Förderzeitraumes um 2 Jahre angestrebt, da der Stadterneuerungsprozess nicht wie geplant im Jahr 2018 gestartet ist.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Stadtteilmanagement soll zunächst für die Dauer von 2 Jahren eingesetzt werden und wird mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land NRW finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung ist beabsichtigt, jedoch abhängig von einer weiteren Förderung. Unter der Voraussetzung der Bewilligung weiterer Fördermittel, soll der Vertrag jährlich fortlaufend verlängert werden, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Aus der Beauftragung mit der Maßnahme für die ersten Auftragsjahre kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Beauftragung in den Folgejahren ableiten.
Das Stadtteilmanagement soll zunächst für die Dauer von 2 Jahren eingesetzt werden und wird mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land NRW finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung ist beabsichtigt, jedoch abhängig von einer weiteren Förderung. Unter der Voraussetzung der Bewilligung weiterer Fördermittel, soll der Vertrag jährlich fortlaufend verlängert werden, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Aus der Beauftragung mit der Maßnahme für die ersten Auftragsjahre kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Beauftragung in den Folgejahren ableiten.
Der Förderzeitraum endet, nach jetzigem Stand, im Jahr 2024. Jedoch wird eine Verlängerung des Förderzeitraumes um 2 Jahre angestrebt, da der Stadterneuerungsprozess nicht wie geplant im Jahr 2018 gestartet ist.
Eine automatische Verlängerung des Vertrages erfolgt nicht. Die Verlängerung des Vertrages erfolgt jeweils schriftlich, wenn die entsprechenden Zuwendungsbescheide beim AG vorliegen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemeinsames Aufgabenprofil für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
— Organisation und Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der städtischen Richtlinien;
— Bewohneraktivierung und -beteiligung, Einbeziehung der lokalen Akteure;
— Organisation und Moderation von Beteiligungsprozessen;
— Mitwirkung bei der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts und sonstiger Planungen sowie bei der Evaluation und beim Monitoring;
— Mitwirkung an der Erarbeitung von Förderanträgen und der Erstellung von Verwendungsnachweisen;
— ggf. Berichterstattung in Politik und Verwaltung, Erstellen von Beschlussvorlagen, Vorträgen etc. in Abstimmung mit der Stadt;
— Vorbereitung und Organisation von öffentlichen Sitzungen und Veranstaltungen;
— Enge Zusammenarbeit mit der städtischen Projektleitung, Organisation von und Teilnahme an verwaltungsinternen Gesprächen sowie an Abstimmungsgesprächen mit dem Fördermittelgeber;
— Einbindung der betroffenen städtischen Gremien bei der Planung;
— Berücksichtigung der Aspekte des Gender Mainstreaming bei der Umsetzung der Projekte;
— Berichterstattung und Dokumentation von Arbeitsergebnissen;
— enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Stadterneuerung, Teilnahme an verwaltungsinternen Gesprächen, Abstimmung mit am Stadterneuerungsprozess beteiligten Fachdienststellen (bspw. Gebietsteam).
Gemeinsame Anforderungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
— Nachgewiesene Befähigung, Fachkompetenz und Erfahrung für das jeweilige Aufgabenprofil;
— Kenntnisse des öffentlichen Vergaberechts und der Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW 2008;
— Sehr gute EDV-Kenntnisse, insbesondere MS-Office;
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kommunen;
— Befähigung zur Bearbeitung komplexer, interdisziplinärer Fragestellungen;
— Kommunikative Kompetenzen;
— Eigenverantwortliches Handeln;
— Teamfähigkeit;
— Flexibilität und Belastbarkeit;
— Genderkompetenz, interkulturelle Kompetenz;
— Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit (Abendstunden und Wochenende).
Ergänzende Anforderungen für die Teamleitung:
— Erfahrung im Projektmanagement;
— Führungskompetenz;
— Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen;
— Mind. 3 jährige Erfahrung im Städtebauförderprogramm Soziale Stadt/Stadtumbau;
— Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Akteurskonstellationen/-interessen;
— Kompetenz und Berufserfahrung in der Buchhaltung.
Die weiteren detaillierten Ausführungen der einzelnen Aufgabenprofile entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Punkt 2.2 Punkt 2.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren (Alle Angaben in EUR), Anlage 3a.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren (Alle Angaben in EUR), Anlage 3a.
Hier Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung:
— Integrierte Stadt(teil) entwicklung Sozialer Zusammenhalt;
— Integrierte Stadt(teil) entwicklung;
— Städtebauliche Planung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters — Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Möglichst 3 Referenzen der vergangenen 3 Jahre des Bieters über die projektbezogene Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Programme Soziale Stadt und Stadtumbau, bzw. sonstiger Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (vergleichbare Projekttätigkeiten). Zur Sicherstellung des Wettbewerbs werden ausnahmsweise auch ältere Referenzen Berücksichtigung finden (Anlage 3a).
— Erklärung des Bieters — Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Möglichst 3 Referenzen der vergangenen 3 Jahre des Bieters über die projektbezogene Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Programme Soziale Stadt und Stadtumbau, bzw. sonstiger Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (vergleichbare Projekttätigkeiten). Zur Sicherstellung des Wettbewerbs werden ausnahmsweise auch ältere Referenzen Berücksichtigung finden (Anlage 3a).
— Erklärung des Bieters — Unternehmens- u. Mitarbeiterstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Bewerber, Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Mitarbeiterstruktur in den Jahren 2017 bis 2019).
— Benennung der vorgesehenen Personen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennung der für die Projekttätigkeit vorgesehenen Personen (und soweit möglich, möglichen Vertretungsregelungen), Anlage 3a:
—— Aufgabenprofil Teamleitung;
—— Aufgabenprofil Planungs- und Bauprojekte;
—— Aufgabenprofil Modernisierungsberatung;
—— Aufgabenprofil Aktivierung und Beteiligung von Akteuren und Bewohner/innen;
—— Aufgabenprofil Assistenz.
— Gewährleitung der Qualität (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität;
— Nachweise/Anforderungen — Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U. a. Nachweise für die Fachkompetenz der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung, z. B. durch deren Ausbildung und/oder deren persönliche Referenzen. Hiervon ausgenommen ist die Benennung der vorgesehenen Personen für das Aufgabenprofil „Hilfskräfte".
— Nachweise/Anforderungen — Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U. a. Nachweise für die Fachkompetenz der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung, z. B. durch deren Ausbildung und/oder deren persönliche Referenzen. Hiervon ausgenommen ist die Benennung der vorgesehenen Personen für das Aufgabenprofil „Hilfskräfte".
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Zusätzliche Vertragsbedingungen/Förderung nach § 16i SGB II) (mit dem Angebot vorzulegen): Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Personen durch den Auftragnehmer (Förderung nach § 16i SGB II);
— Zusätzliche Vertragsbedingungen/Förderung nach § 16i SGB II) (mit dem Angebot vorzulegen): Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Personen durch den Auftragnehmer (Förderung nach § 16i SGB II);
— Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW);
— Eigenerklärung/Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass mit Vertragsabschluss folgende Deckungssummen nachgewiesen werden:
— für Personenschäden 1 500 000,00 EUR;
— für sonstige Schäden 500 000,00 EUR.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Auswahl des zu beauftragenden Büros erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Dabei werden die nachfolgenden Kriterien in Stufe 1 bzw. Stufe 2 bewertet. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Stufe 1 und Stufe 2) erhält den Zuschlag.
1. Stufe — Gewichtung:
— Angebotskonzept 40 %;
— Referenzen und Fachkompetenz 30 %;
— Honorar und Kosten 30 %.
Bei der Bewertung des Aspekts Honorar und Kosten erfolgt eine Bewertung im Verhältnis zu den konkurrierenden Bietern nach Formel).
Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl werden zu einem Gespräch nach Gelsenkirchen eingeladen.
2. Stufe — Gewichtung:
— Verbindlichkeit und diskursive Qualitäten des Bieters 40 %;
— Qualität der Präsentation des Angebotes 60 %.
Detaillierte Angaben zum Verfahrensablauf bzw. zur Bewertung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. der Anlage 2 — Bewertungsmatrix.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Wichtiger Hinweis!
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat in der Zeit vom 28.12.2020 bis 30.12.2020 Betriebsferien.
Eine eventuelle Kommunikation im neuen Jahr kann frühestens ab dem 4.1.2021 erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYTW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251 / 411-2735📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251 / 411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich — d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage — zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich — d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage — zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 208-507901 (2020-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gelsenkirchen (im Folgenden auch Auftraggeber bzw. AG) plant im Rahmen der Stadterneuerung für das Programmgebiet Neustadt den Auftrag für den Betrieb eines Stadtteilbüros zu vergeben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozialintegrativen Quartiersmanagement verfügen.
Die Stadt Gelsenkirchen (im Folgenden auch Auftraggeber bzw. AG) plant im Rahmen der Stadterneuerung für das Programmgebiet Neustadt den Auftrag für den Betrieb eines Stadtteilbüros zu vergeben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozialintegrativen Quartiersmanagement verfügen.
Gesamtwert des Auftrags: 459060.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozialintegrativen Quartiersmanagement verfügen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozialintegrativen Quartiersmanagement verfügen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ausführungsort: Gelsenkirchen Neustadt, Stadt Gelsenkirchen
Referat 61/3 — Stadtplanung Rathaus Buer
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Stufe Angebotskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Stufe Referenzen und Fachkompetenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Stufe Verbindlichkeit und diskursive Qualitäten des Bieters
2. Stufe Qualität der Präsentation des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-29 📅
Name: S.T.E.R.N. GmbH
Postanschrift: Straßburger Str. 55
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3044363610📞
E-Mail: gf@stern-berlin.de📧
Land: Berlin🏙️
Internetadresse: http://www.stern-berlin.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 459060.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DEA32
Kontakt
Kontaktperson: Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich — d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage — zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich — d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage — zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.