Es handelt sich hierbei um die Umsetzung eines erstellten Druckerkonzeptes, d. h. Lieferung, Installation, Anbindung und Einweisung von digitalen Druck- und Multifunktionsgeräten sowie den Abschluss eines dazugehörigen Vollservicevertrages (Verbrauchsmaterial ohne Papier / Ersatz- und Verschleißteile / Wartung und Reparatur / Fehler- und Störungsmeldungen / Aktualisierungen / Technikereinsätze) für den genannten Ausführungszeitraum.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption bis zum 31.12.2026.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) / Präqualifikation / Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) / Präqualifikation / Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
— Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) / Präqualifikation / Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
— Nachweis über eine Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) / Präqualifikation / Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
— Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen öffentlicher Auftraggeber mit Angaben über:
Auftraggeber, Art und Umfang der ausgeführten Leistung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen öffentlicher Auftraggeber mit Angaben über:
Auftraggeber, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum
— Technische Fachkräfte: mind. 1 Fachinformatiker für Systemintegration oder vergleichbarer Ausbildung;
— Mitarbeiter im Vor-Ort-Service, die autorisiert sind, Reparatur- und Wartungsarbeiten -gemäß Herstellergarantie- vorzunehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen);
— Besondere Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen);
— Zusätzliche Vertragsbedingungen (siehe...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen);
— Besondere Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen);
— Zusätzliche Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen);
— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – Teil B (VOL/B).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Aufgrund der mittelfristigen Systemkompatibilität, Kontinuität und um realistische Mietpreise erreichen zu können, wurde die Vertragsdauer den...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Aufgrund der mittelfristigen Systemkompatibilität, Kontinuität und um realistische Mietpreise erreichen zu können, wurde die Vertragsdauer den Systemaustauschzyklen innerhalb der Stadtverwaltung angeglichen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-05
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“STADT EMDEN
Fachdienst Verwaltungsdienste (Raum 225)
Frickensteinplatz 2
26721 Emden”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“„Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen“”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2025
Zusätzliche Informationen
“Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung...”
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion „Kommunikation“.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKYP6B.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Quelle: OJS 2020/S 122-299407 (2020-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadtverwaltung Emden/Drucker- und Multifunktionssysteme inklusive Serviceleistungen (Mietbasis)
2020-050”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 413025.30 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es handelt sich hierbei um die Umsetzung eines erstellten Druckerkonzeptes, d. h. Lieferung, Installation, Anbindung und Einweisung von digitalen Druck- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich hierbei um die Umsetzung eines erstellten Druckerkonzeptes, d. h. Lieferung, Installation, Anbindung und Einweisung von digitalen Druck- und Multifunktionsgeräten sowie den Abschluss eines dazugehörigen Vollservicevertrages (Verbrauchsmaterial ohne Papier/Ersatz- und Verschleißteile/Wartung und Reparatur/Fehler- und Störungsmeldungen/Aktualisierungen/Technikereinsätze) für den genannten Ausführungszeitraum.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Rolloutplan
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Leistungsklassen
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Umwelt
Kostenkriterium (Name): IT-Sicherheit
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Service & Support
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 122-299407
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Drucker- und Multifunktionssysteme
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bents Büro GmbH
Postanschrift: Im Hammrich 10
Postort: Ihlow
Postleitzahl: 26632
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Aurich🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 413025.30 💰
“Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung...”
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion „Kommunikation".
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKYWDH
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 198-480489 (2020-10-07)