Es werden Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben: — Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 9, Sowie insbesondere die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung — Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 6, — Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI Leistungsphasen 3 bis 9. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JDE16
Kurze Beschreibung:
Es werden Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI
Leistungsphasen 1 bis 9,
Sowie insbesondere die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Leistungsphasen 1 bis 6,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI
Leistungsphasen 3 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die Stadtwerke Barsinghausen planen den Neubau eines Wasserwerks in Eckerde als Ersatz für ein Vorhandenes.
Das geplante Wasserwerk soll als Spitzenlastwasserwerk betrieben werden. Die Grundversorgung erfolgt über Quellen, das geplante Wasserwerk soll abhängig von der Quellschüttung die Differenz zum Wasserbedarf von derzeit rd. 36 000 Einwohnern abdecken.
Das geplante Wasserwerk soll als Spitzenlastwasserwerk betrieben werden. Die Grundversorgung erfolgt über Quellen, das geplante Wasserwerk soll abhängig von der Quellschüttung die Differenz zum Wasserbedarf von derzeit rd. 36 000 Einwohnern abdecken.
Im Rahmen einer Studie wurde verschiedene Alternativen untersucht.
Nach Entnahme des Grundwassers über 6 Brunnen ist künftig eine Enteisenung und Entmanganung vorgesehen, bevor eine Enthärtung mit dem Carix-Verfahren erfolgen soll. Die Gesamthärte ist dabei von rd. 34
Die Leistung des Wasserwerkes muss 450 m
Zur Erhöhung der Betriebssicherheit ist ein Reinwasserbehälter mit 2 x 1 500 m
Das im Betrieb anfallende Prozesswasser ist in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde in die benachbarte Südaue oder zum nahegelegen Klärwerk abzuleiten.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2) Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3) Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
1.8) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
2.2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) sowie Umsatzprognose 2019.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer/innen bzw. Inhaber/innen;
b) Ingenieure/innen;
c) Technische Zeichner/innen;
d) Sonstige Mitarbeiter/innen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung
— der/des Projektverantwortlichen für die Objektplanung – Ingenieurbauwerke mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung,
— der/des Projektverantwortlichen für die Fachplanung der Technische Ausrüstung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung,
— der/des Projektverantwortlichen für die örtliche Bauüberwachung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
Für den Auftragsfall.
Zu der benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation und Erfahrungsnachweis durch
a) Nachweis der Berufszulassung oder sonstigen vergleichbaren Nachweis;
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren;
c) Benennung mindestens eines personenspezifischen, vergleichbaren Referenzprojekts innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2010), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Neubau einer Trinkwasseraufbereitung mit Enteisenung und Entmanganung, einer Trinkwasserenthärtungsanlage und eines Reinwasserbehälters) vergleichbar ist, in dem die Funktion der/des Projektverantwortlichen wahrgenommen wurde.
c) Benennung mindestens eines personenspezifischen, vergleichbaren Referenzprojekts innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2010), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Neubau einer Trinkwasseraufbereitung mit Enteisenung und Entmanganung, einer Trinkwasserenthärtungsanlage und eines Reinwasserbehälters) vergleichbar ist, in dem die Funktion der/des Projektverantwortlichen wahrgenommen wurde.
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens 2 Referenzprojekten innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2010), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Neubau einer Trinkwasseraufbereitung mit Enteisenung und Entmanganung, einer Trinkwasserenthärtungsanlage und eines Reinwasserbehälters) vergleichbar sind. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Bewertung zur Auswahl der Bewerber für die Angebotsphase werden die 3 bestgeeignetsten Referenzen berücksichtigt.
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens 2 Referenzprojekten innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2010), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Neubau einer Trinkwasseraufbereitung mit Enteisenung und Entmanganung, einer Trinkwasserenthärtungsanlage und eines Reinwasserbehälters) vergleichbar sind. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Bewertung zur Auswahl der Bewerber für die Angebotsphase werden die 3 bestgeeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2010) erbrachten Leistungsbilder und -phasen,
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers.
Von den 2 mindestens anzugebenden Referenzprojekten muss
— ein Referenzprojekt die Errichtung einer Trinkwasserenthärtungsanlage in der Größenordnung von mindestens 150 m
— ein Referenzprojekt den Neubau einer Trinkwasseraufbereitung (Enteisenung und Entmanganung, Enthärtungsanlage und Reinwasserbehälter) einschließlich Inbetriebnahme dieser, in der Größenordnung von mindestens 200 m
Es werden nur folgende Referenzprojekte als vergleichbar berücksichtigt:
— die Projekte müssen innerhalb des Zeitraums geplant und gebaut worden sein,
— bei abschnittsweisen Projekten/Maßnahmen werden nur die Bauabschnitte berücksichtigt, die innerhalb des Referenzzeitraums liegen,
— es müssen nicht alle Leistungsbilder und -phasen erbracht worden sein. Es ist jedoch anzugeben, welche Leistungen erbracht wurden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1) Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3) Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3) Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
1) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz = 5 %.
2) Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Bewerber (Referenzen) = 95 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der/des benannten Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4) Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 034-081399 (2020-02-14)
Ergänzende Angaben (2020-03-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JDXA8
Gesamtwert des Auftrags: 860575.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge