Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber“, „Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes mit Werkstattnutzung“ sowie „Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Referenz „Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber“:
1. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der beplanten Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI nach folgender Maßgabe:
— 5 Anlagengruppen 1 Punkt,
— 6 bis 7 Anlagengruppen 2 Punkte,
— 8 Anlagengruppen 3 Punkte.
2. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen brutto (KG 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
— 3 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR 1 Punkt,
— > 4 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR 2 Punkte,
— > 5 Mio. EUR 3 Punkte.
3. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
— vor 1.1.2016 1 Punkt,
— zw. 1.1.2016 und 30.6.2019 2 Punkte,
— ab dem 1.7.2019 3 Punkte.
4. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Es gilt folgende Bewertung:
Positives Schreiben des AG liegt vor 1 Punkt:
b) Referenz „Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes mit Werkstattnutzung“:
1. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der beplanten Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI nach folgender Maßgabe:
— 5 Anlagengruppen 1 Punkt,
— 6 bis 7 Anlagengruppen 2 Punkte,
— 8 Anlagengruppen 3 Punkte.
2. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen brutto (KG 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
— 3 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR 1 Punkt,
— > 4 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR 2 Punkte,
— > 5 Mio. EUR 3 Punkte.
3. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
— vor 1.1.2016 1 Punkt,
— zw. 1.1.2016 und 30.6.2019 2 Punkte,
— ab dem 1.7.2019 3 Punkte.
4. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Es gilt folgende Bewertung:
Positives Schreiben des AG liegt vor 1 Punkt
c) Referenz „Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“
1. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der beplanten Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI nach folgender Maßgabe:
— 5 Anlagengruppen 1 Punkt,
— 6 bis 7 Anlagengruppen 2 Punkte,
— 8 Anlagengruppen 3 Punkte.
2. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen brutto (KG 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
— 5 Mio. EUR bis 6 Mio. EUR 1 Punkt,
— > 6 Mio. EUR bis 8 Mio. EUR 2 Punkte,
— > 8 Mio. EUR 3 Punkte.
3. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
— vor 1.1.2016 1 Punkt,
— zw. 1.1.2016 und 30.6.2019 2 Punkte,
— ab dem 1.7.2019 3 Punkte.
4. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Es gilt folgende Bewertung:
— positives Schreiben des AG liegt vor 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.