Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtwerke Trossingen – Klärschlammverwertung 2021-2022
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Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung: Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbeseitigung📦
Ort der Leistung: Tuttlingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Trossingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm (MEKS).
Jahresmenge ca. 1 000 t MEKS/a.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungszeitraum 2023
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärungen über die durchschnittliche jährliche Arbeitnehmer des Bieters und die Zahl seines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärungen über die durchschnittliche jährliche Arbeitnehmer des Bieters und die Zahl seines Leitungspersonals in den letzten 3 Jahren,
— Eintragung in das Berufsregister,
— Zuverlässigkeit als Bewerber,
— Anmeldung zur Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
— Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nennung von 3 in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
— Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nennung von 3 in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen),
— Auskunft über die Beantragung, Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenzverfahrens,
— Erklärung zur Liquidation,
— Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Auftragnehmer hat auf Verlangen vorzulegen:
— aktuelle Anlieferungsvereinbarung bzw. Genehmigung der Verwertungsanlage(n).” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: keine
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.
Der Auftragnehmer hat vor Auftragserteilung folgende...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.
Der Auftragnehmer hat vor Auftragserteilung folgende Versicherungen nachzuweisen:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 500 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 500 000 EUR pauschal je Schadensfall.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-03
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-03
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Jedele und Partner GmbH
70565 Stuttgart
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Der Eröffnungstermin ist nicht öffentlich.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Vorauss. nach Auslaufen des Festlaufzeitvertrages gegen Ende des Jahres 2022.
Zusätzliche Informationen
“1) Die Unterlagen sind elektronisch in Textform einzureichen;
2) Fragen zur Bewerbung sind in Textform ausschließlich über die Vergabe-Plattform zu stellen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721/9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721/9263985 📠
Quelle: OJS 2020/S 022-048756 (2020-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtwerke Trossingen — Klärschlammverwertung 2021-2022
1625
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 300 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm (MEKS).”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 022-048756
Auftragsvergabe
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Titel: Abtransport und thermische Verwertung von Klärschlamm
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Markus Wehrle
Postort: Hohentengen
Postleitzahl: 79801
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Sigmaringen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
“1) Die Unterlagen sind elektronisch in Textform einzureichen.
2) Fragen zur Bewerbung sind in Textform ausschließlich über die Vergabe-Plattform zu stellen.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2020/S 129-317200 (2020-07-03)