Beschreibung der Beschaffung
Stahlbauarbeiten am Hauptdach: Stahlträger und Fluchtstegkonstruktionen, Gitterroste und Schachtabdeckungen, Stahlbauarbeiten OP-Steg Sichtschutzwandstützen.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Ausführungszeit: 29.8.2020 bis innerhalb von 221 Werktagen nach Ausführungsbeginn.
Einzelfristen:
— Beginn Planung: voraussichtlich am 14.9.2020;
— Erstellen Statik, Prüfstatik: innerhalb von 23 Werktagen bis voraussichtlich zum 10.10.2020;
— Erstellen vorgezogene Werkplanung Winkelrahmen/Gitterrost Ebene E-2:
Innerhalb von 12 Werktagen bis voraussichtlich zum 26.9.2020
— Prüfung vorgezogene Werkplanung Winkelrahmen/Gitterrost Ebene E-2 durch AG: innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung Werkplanung AN bis voraussichtlich zum 6.10.2020
— Beginn Montage Winkelrahmen/Gitterrost Ebene E-2:
42 Werktage nach Planungsbeginn voraussichtlich am 02.11.2020
— Fertigstellung Montage Winkelrahmen/Gitterost Ebene E-2:
53 Werktage nach Planungsbeginn voraussichtlich am 14.11.2020
— Erstellen Werkplanung verbliebene Leistung: innerhalb von 47 Werktagen ab Planungsbeginn bis voraussichtlich zum 7.11.2020;
— Prüfung Werkplanung verbliebene Leistung durch AG: innerhalb von 24 Werktagen nach Fertigstellung Werkplanung AN bis voraussichtlich zum 7.12.2020;
— Beginn Montage OP-Steg: 117 Werktage nach Planungsbeginn voraussichtlich am 1.2.2021;
— Fertigstellung Montage OP-Steg: 174 Werktage nach Planungsbeginn voraussichtlich am 10.4.2021;
— Beginn Montage UK-Dachaufbauten: 187 Werktage nach Planungsbeginn voraussichtlich am 26.4.2021;
— Fertigstellung Montage UK-Dachaufbauten: 208 Werktage nach Planungsbeginn voraussichtlich am 25.5.2021;
— Beginn Montage Dachaufbauten: 254 Werktage nach Planungsbeginn voraussichtlich am 17.7.2021;
— Fertigstellung Montage UK-Dachaufbauten: 278 Werktage nach Planungsbeginn voraussichtlich am 14.8.2021.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Vertragsstrafe (§ 18 HVTG)
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.