Es werden folgende Planungsdienstleistungen vergeben:
Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, Beraterleistungen Leistungsbild Bauphysik.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus Eigenmitteln der Stadt Senftenberg.
Der Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme ist das 31.1.2023.
Auf Grund des Bedarfs infolge der hohen Schülerzahlen ist eine Verschiebung des Fertigstellungstermins nicht möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Standorterweiterung Regenbogen-Grundschule
2020 GMP 23
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Es werden folgende Planungsdienstleistungen vergeben:
Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung,...”
Kurze Beschreibung
Es werden folgende Planungsdienstleistungen vergeben:
Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, Beraterleistungen Leistungsbild Bauphysik.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus Eigenmitteln der Stadt Senftenberg.
Der Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme ist das 31.1.2023.
Auf Grund des Bedarfs infolge der hohen Schülerzahlen ist eine Verschiebung des Fertigstellungstermins nicht möglich.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Objektplanung Gebäude (einschl. Wärmeschutz und Brandschutz), Fachplanung Tragwerksplanung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Oberspreewald-Lausitz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen Schulerweiterungsbau zu errichten.
Der Schulstandort Regenbogen-Grundschule verfügt gegenwärtig über ein Schulgebäude, eine Zweifeldsporthalle und eine großzügige Außenanlage mit Schulhof, Rasensportplatz, Laufbahn, einem Allwetter — Streetballplatz und PKW-Stellflächen. Bei dem vorhandenen Schulgebäude handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau mit Flachdach, der im Jahr 1974 errichtet wurde. Das Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3 986 m ist ein Massivbau, der nach den damals geltenden Regeln errichtet wurde. Das Gebäude entspricht von der Geometrie und Raumaufteilung her dem Schultyp „Cottbus".
Der Schulhof und die PKW-Stellflächen wurden im Jahr 2019 neu gestaltet. Das Objekt wird verkehrstechnisch über die nordöstlich gelegene Zufahrt von der Johannes-R.-Becher-Straße erschlossen. Das Grundstück ist erschlossen mit den Medien Trinkwasser, Elektroenergie und Fernwärme. Die häuslichen Abwässer werden in die Schmutzwasserkanalisation und das Regenwasser in das kommunale Regenwassernetz eingeleitet. Im vorgelagerten nordöstlichen Grundstücksbereich quert eine zentrale Fernwärmetrasse das Grundstück. Diese kann nicht mit Gebäuden überbaut werden bzw. muss im Fall einer Bebauung um verlegt werden.
In der vorhandenen dreizügigen Grundschule werden zur Zeit 386 Schüler unterrichtet. Durch den geplanten Erweiterungsbau soll der Schulstandort zur vierzügigen Grundschule für 540 Schüler ausgebaut werden. Für die Erweiterung von Schule und Hort wurde für den Neubau eine Bruttogrundfläche von ca. 2 400 m ermittelt, wobei diverse Doppelnutzungen zu berücksichtigen sind. Der Bedarf am Standort ist für den Bestands- sowie den Erweiterungsbau im Zusammenhang zu betrachten und in einem Raumprogramm darzustellen. Mit dem neu zu errichtenden Gebäude und dem Zwischenbau, der beide Schulgebäude verbinden soll, sind auch die Forderungen der Barrierefreiheit im Altbau zu untersuchen. Alle Baumaßnahmen finden bei vollem Schulbetrieb im Altbau statt, diesbezüglich sind Sicherungsmaßnahmen, Provisorien und Ersatzaufenthaltsflächen bei der Planung zu berücksichtigen. Der Neubau soll in Modulbauweise für eine Nutzungszeit von mehr als 5 Jahren errichtet werden. In Abhängigkeit des Standortes des neu zu errichtenden Gebäudes ist die Außenanlage in diesem Bereich neu zu gestalten bzw. in den Bestand einzubinden.
Gesamtbaukosten: brutto 11 500 000,00 EUR (KG 200 bis 700). Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus Eigenmitteln der Stadt Senftenberg.
Der Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme ist das 31.1.2023. Die Einhaltung des Fertigstellungstermins ist für die Stadt Senftenberg von herausragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist folgende Terminschiene zwingend:
— Vorplanung bis 15.8.2020;
— Entwurfsplanung bis 30.11.2020;
— Baubeginn 09/2021.
Das Los 1 umfasst: Objektplanung Gebäude (Grund- und Besondere Leistungen LPH 1 bis 9), Brandschutzkonzept (AHO-Schriftenreihe Heft 17), Bauphysik (Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2.3), Fachplanung Tragwerksplanung (Grundleistungen der LPH 1 bis 6).
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung, Projekteinschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 300
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz in der Ausführungsphase
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 450
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanung Technische Ausrüstung — HLS
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen Schulerweiterungsbau zu errichten.
Der Schulstandort Regenbogen-Grundschule verfügt gegenwärtig über ein Schulgebäude, eine Zweifeldsporthalle und eine großzügige Außenanlage mit Schulhof, Rasensportplatz, Laufbahn, einem Allwetter — Streetballplatz und PKW-Stellflächen. Bei dem vorhandenen Schulgebäude handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau mit Flachdach, der im Jahr 1974 errichtet wurde. Das Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3 986 m ist ein Massivbau, der nach den damals geltenden Regeln errichtet wurde. Das Gebäude entspricht von der Geometrie und Raumaufteilung her dem Schultyp „Cottbus".
Der Schulhof und die PKW-Stellflächen wurden im Jahr 2019 neu gestaltet. Das Objekt wird verkehrstechnisch über die nordöstlich gelegene Zufahrt von der Johannes-R.-Becher-Straße erschlossen. Das Grundstück ist erschlossen mit den Medien Trinkwasser, Elektroenergie und Fernwärme. Die häuslichen Abwässer werden in die Schmutzwasserkanalisation und das Regenwasser in das kommunale Regenwassernetz eingeleitet. Im vorgelagerten nordöstlichen Grundstücksbereich quert eine zentrale Fernwärmetrasse das Grundstück. Diese kann nicht mit Gebäuden überbaut werden bzw. muss im Fall einer Bebauung um verlegt werden.
In der vorhandenen dreizügigen Grundschule werden zur Zeit 386 Schüler unterrichtet. Durch den geplanten Erweiterungsbau soll der Schulstandort zur vierzügigen Grundschule für 540 Schüler ausgebaut werden. Für die Erweiterung von Schule und Hort wurde für den Neubau eine Bruttogrundfläche von ca. 2 400 m ermittelt, wobei diverse Doppelnutzungen zu berücksichtigen sind. Der Bedarf am Standort ist für den Bestands- sowie den Erweiterungsbau im Zusammenhang zu betrachten und in einem Raumprogramm darzustellen. Mit dem neu zu errichtenden Gebäude und dem Zwischenbau, der beide Schulgebäude verbinden soll, sind auch die Forderungen der Barrierefreiheit im Altbau zu untersuchen. Alle Baumaßnahmen finden bei vollem Schulbetrieb im Altbau statt, diesbezüglich sind Sicherungsmaßnahmen, Provisorien und Ersatzaufenthaltsflächen bei der Planung zu berücksichtigen. Der Neubau soll in Modulbauweise für eine Nutzungszeit von mehr als 5 Jahren errichtet werden. In Abhängigkeit des Standortes des neu zu errichtenden Gebäudes ist die Außenanlage in diesem Bereich neu zu gestalten bzw. in den Bestand einzubinden.
Gesamtbaukosten: brutto 11 500 000,00 EUR (KG 200 bis 700). Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus Eigenmitteln der Stadt Senftenberg.
Der Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme ist das 31.1.2023. Die Einhaltung des Fertigstellungstermins ist für die Stadt Senftenberg von herausragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist folgende Terminschiene zwingend:
— Vorplanung bis 15.8.2020;
— Entwurfsplanung bis 30.11.2020;
— Baubeginn 09/2021.
Das Los 2 umfasst Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung — HLS (Grund- und Besondere Leistungen der LPH 1 bis 9) für die Bereiche:
— Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
— Wärmeversorgungsanlagen;
— Lufttechnische Anlagen;
— Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen;
— Gebäudeautomation.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 200 Punkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betrachtung von Einsparpotentialen/Wirtschaftlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100 Punkte
Preis (Gewichtung): 450 Punkte
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanung Technische Ausrüstung — ELT
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen Schulerweiterungsbau zu errichten.
Der Schulstandort Regenbogen-Grundschule verfügt gegenwärtig über ein Schulgebäude, eine Zweifeldsporthalle und eine großzügige Außenanlage mit Schulhof, Rasensportplatz, Laufbahn, einem Allwetter — Streetballplatz und PKW-Stellflächen. Bei dem vorhandenen Schulgebäude handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau mit Flachdach, der im Jahr 1974 errichtet wurde. Das Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3 986 m ist ein Massivbau, der nach den damals geltenden Regeln errichtet wurde. Das Gebäude entspricht von der Geometrie und Raumaufteilung her dem Schultyp „Cottbus".
Der Schulhof und die PKW-Stellflächen wurden im Jahr 2019 neu gestaltet. Das Objekt wird verkehrstechnisch über die nordöstlich gelegene Zufahrt von der Johannes-R.-Becher-Straße erschlossen. Das Grundstück ist erschlossen mit den Medien Trinkwasser, Elektroenergie und Fernwärme. Die häuslichen Abwässer werden in die Schmutzwasserkanalisation und das Regenwasser in das kommunale Regenwassernetz eingeleitet. Im vorgelagerten nordöstlichen Grundstücksbereich quert eine zentrale Fernwärmetrasse das Grundstück. Diese kann nicht mit Gebäuden überbaut werden bzw. muss im Fall einer Bebauung um verlegt werden.
In der vorhandenen dreizügigen Grundschule werden zur Zeit 386 Schüler unterrichtet. Durch den geplanten Erweiterungsbau soll der Schulstandort zur vierzügigen Grundschule für 540 Schüler ausgebaut werden. Für die Erweiterung von Schule und Hort wurde für den Neubau eine Bruttogrundfläche von ca. 2 400 m ermittelt, wobei diverse Doppelnutzungen zu berücksichtigen sind. Der Bedarf am Standort ist für den Bestands- sowie den Erweiterungsbau im Zusammenhang zu betrachten und in einem Raumprogramm darzustellen. Mit dem neu zu errichtenden Gebäude und dem Zwischenbau, der beide Schulgebäude verbinden soll, sind auch die Forderungen der Barrierefreiheit im Altbau zu untersuchen. Alle Baumaßnahmen finden bei vollem Schulbetrieb im Altbau statt, diesbezüglich sind Sicherungsmaßnahmen, Provisorien und Ersatzaufenthaltsflächen bei der Planung zu berücksichtigen. Der Neubau soll in Modulbauweise für eine Nutzungszeit von mehr als 5 Jahren errichtet werden. In Abhängigkeit des Standortes des neu zu errichtenden Gebäudes ist die Außenanlage in diesem Bereich neu zu gestalten bzw. in den Bestand einzubinden.
Gesamtbaukosten: brutto 11 500 000,00 EUR (KG 200 bis 700). Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus Eigenmitteln der Stadt Senftenberg.
Der Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme ist das 31.1.2023. Die Einhaltung des Fertigstellungstermins ist für die Stadt Senftenberg von herausragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist folgende Terminschiene zwingend:
— Vorplanung bis 15.8.2020;
— Entwurfsplanung bis 30.11.2020;
— Baubeginn 09/2021.
Das Los 3 umfasst Leistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung — ELT (Grund- und Besondere Leistungen der LPH 1 bis 9) für die Bereiche:
— Lufttechnische Anlagen;
— Starkstromanlagen;
— Förderanlagen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung/Projekteinschätzung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betrachtung von Einsparpotential/Wirtschaftlichkeit
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung Freianlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen Schulerweiterungsbau zu errichten.
Der Schulstandort Regenbogen-Grundschule verfügt gegenwärtig über ein Schulgebäude, eine Zweifeldsporthalle und eine großzügige Außenanlage mit Schulhof, Rasensportplatz, Laufbahn, einem Allwetter — Streetballplatz und PKW-Stellflächen. Bei dem vorhandenen Schulgebäude handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau mit Flachdach, der im Jahr 1974 errichtet wurde. Das Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3 986 m ist ein Massivbau, der nach den damals geltenden Regeln errichtet wurde. Das Gebäude entspricht von der Geometrie und Raumaufteilung her dem Schultyp „Cottbus".
Der Schulhof und die PKW-Stellflächen wurden im Jahr 2019 neu gestaltet. Das Objekt wird verkehrstechnisch über die nordöstlich gelegene Zufahrt von der Johannes-R.-Becher-Straße erschlossen. Das Grundstück ist erschlossen mit den Medien Trinkwasser, Elektroenergie und Fernwärme. Die häuslichen Abwässer werden in die Schmutzwasserkanalisation und das Regenwasser in das kommunale Regenwassernetz eingeleitet. Im vorgelagerten nordöstlichen Grundstücksbereich quert eine zentrale Fernwärmetrasse das Grundstück. Diese kann nicht mit Gebäuden überbaut werden bzw. muss im Fall einer Bebauung um verlegt werden.
In der vorhandenen dreizügigen Grundschule werden zur Zeit 386 Schüler unterrichtet. Durch den geplanten Erweiterungsbau soll der Schulstandort zur vierzügigen Grundschule für 540 Schüler ausgebaut werden. Für die Erweiterung von Schule und Hort wurde für den Neubau eine Bruttogrundfläche von ca. 2 400 m ermittelt, wobei diverse Doppelnutzungen zu berücksichtigen sind. Der Bedarf am Standort ist für den Bestands- sowie den Erweiterungsbau im Zusammenhang zu betrachten und in einem Raumprogramm darzustellen. Mit dem neu zu errichtenden Gebäude und dem Zwischenbau, der beide Schulgebäude verbinden soll, sind auch die Forderungen der Barrierefreiheit im Altbau zu untersuchen. Alle Baumaßnahmen finden bei vollem Schulbetrieb im Altbau statt, diesbezüglich sind Sicherungsmaßnahmen, Provisorien und Ersatzaufenthaltsflächen bei der Planung zu berücksichtigen. Der Neubau soll in Modulbauweise für eine Nutzungszeit von mehr als 5 Jahren errichtet werden. In Abhängigkeit des Standortes des neu zu errichtenden Gebäudes ist die Außenanlage in diesem Bereich neu zu gestalten bzw. in den Bestand einzubinden.
Gesamtbaukosten: brutto 11 500 000,00 EUR (KG 200 bis 700). Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus Eigenmitteln der Stadt Senftenberg.
Der Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme ist das 31.1.2023. Die Einhaltung des Fertigstellungstermins ist für die Stadt Senftenberg von herausragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist folgende Terminschiene zwingend:
— Vorplanung bis 15.8.2020;
— Entwurfsplanung bis 30.11.2020;
— Baubeginn 09/2021.
Das Los 4 umfasst Leistungen aus dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Grundleistungen der LPH 1 bis 8).
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Preis
Dauer
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Teilnahmeberechtigt sind:
Los 1: Für die Person des Projektleiters im Bereich Objektplanung Gebäude wird die Berufsqualifikation des Architekten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Teilnahmeberechtigt sind:
Los 1: Für die Person des Projektleiters im Bereich Objektplanung Gebäude wird die Berufsqualifikation des Architekten gefordert. Der Bieter muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 der BauO Bbg. verfügen. Für den verantwortlichen Mitarbeiter im Bereich der Tragwerksplanung wird die Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert.
Für die Erbringung der Leistungen für das Brandschutzkonzept und für die Beraterleistungen zur Bauphysik wird gleichfalls die Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert.
Los 2 und 3: Für die Person der verantwortlichen Mitarbeiter in den Bereichen HLS und ELT wird jeweils die Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert.
Los 4: Für die Person des verantwortlichen Mitarbeiters wird die Berufsqualifikation des Landschaftsarchitekten gefordert.
Die Berechtigung, die jeweilige Berufsbezeichnung führen zu dürfen, und die Bauvorlageberechtigung sind mit dem Angebot nachzuweisen.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Juristische Personen und Gesellschaften haben — sofern nach dem Recht des Staates, in dem diese ihren Sitz haben, rechtlich vorgesehen —den Nachweis über ihren satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, andernfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen, nachzuweisen.
2. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese im Angebot zu benennen, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung auf deren Kapazitäten beruft (§ 47 VgV: Formular 4.3 EU, 2. Alternative). In diesem Fall ist bereits mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß dem Formular 4.4 EU vorzulegen. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bieter ist, also insbesondere Nachunternehmer oder verbundene Unternehmen des Bieters.
Handelt es sich um einen Dritten (i. d. R. Nachunternehmer), auf dessen Kapazitäten sich der Bieter nicht zum Nachweis der Eignung beruft (einfacher Nachunternehmer im Sinne von § 36 VgV: Formular 4.3 EU, 1. Alternative), muss der Dritte im Angebot nur benannt werden, wenn dies zumutbar ist. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern — soweit noch nicht mit Angebotsabgabe erfolgt (in den Fällen des § 36 VgV) — die namentliche Benennung der Dritten sowie eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten gemäß dem Formular 4.4 EU zu verlangen.
3. Mit dem Angebot sind die in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Bieterborgen abgefragten Eigenerklärungen — bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von Dritten, auf deren Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft (s. o. unter 2.) — abzugeben, wobei zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden sind. Die geforderten Anlagen sind beizufügen (nähere Informationen enthält auch das Anschreiben „Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen — bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von Dritten, auf deren Kapazitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen — bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von Dritten, auf deren Kapazitäten sich der zum Nachweis seiner Eignung beruft — auf dem mit den Beschaffungsunterlagen bereitgestellten Bieterformular abzugeben:
— Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie 2 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert für die Lose 1 bis 3, mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden für das Los 4. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugehen, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im geforderten Umfang zu verlangen durch Vorlage einer Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.2.2) genannten Datum) bzw. durch Vorlage der verbindlichen Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original, dass spätestens bei Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird.
— Darstellung des Netto-Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019). Gefordert ist die Angabe des Umsatzes pro Geschäftsjähr.
“Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000,00 EUR...”
Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie 2 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert, für die Lose 1 bis 3, mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden für das Los 4.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen — auch von Dritten (soweit diese benannt werden müssen, also im Fall der Eignungsleihe), bezogen auf deren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen — auch von Dritten (soweit diese benannt werden müssen, also im Fall der Eignungsleihe), bezogen auf deren Leistungsanteil- auf dem mit den Beschaffungsunterlagen bereit-gestellten Bieterformular abzugeben:
1. Übersichtliche Darstellung der wesentlichen, in den letzten 5 Jahren (2015-2019) erbrachten, im Hinblick auf die planerischen Aufgaben vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Die Referenzen können Leistungen betreffen, die in den letzten 5 Jahren baulich abgeschlossen wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden, wobei bei in Bearbeitung befindlichen Vorhaben die LPH 8 etwa zu 50 % (oder mehr) abgearbeitet sein muss, was mit der Referenz nachzuweisen ist. Referenzobjekte für die Lose 1, 2 und 3, bei denen der Abschluss der Bauausführung (KG 300 + 400) vor dem 1.1.2015 lag, werden nicht berücksichtigt. Bei Referenzen für den Leistungsbereich Tragwerksplanung (Los 1) soll die LPH 6 im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum abgeschlossen worden sein. Referenzobjekte für das Los 4, bei denen der Abschluss der Bauausführung (KG 500) vor dem 1.1.2015 lag, werden nicht berücksichtigt.
Zum Nachweis der in den letzten 5 Jahren erbrachten, wesentlichen, im Hinblick auf die planerische Aufgabe vergleichbaren Leistungen müssen Referenzen für die Lose Objektplanung Gebäude (einschl. Brandschutz und Bauphysik) und Tragwerksplanung (Los 1), Fachplanung Technische Ausrüstung, und zwar für HLS (Los 2) und ELT (Los 3) und Objektplanung Freianlagen (Los 4) vorgelegt werden, die der Eignungsprüfung zugrunde gelegt werden. Die Referenzen sind je Leistungsbereich/Los gesondert und fortlaufend zu nummerieren.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Darstellung der Referenzen erfolgt mit dem vom Auftraggeber bereit gestellten Bieterbogen erfolgen und darf 2 einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Referenz nicht übersteigen. Zur Erläuterung kann der Bieter Zeichnungen, Schnitte, Grundrisse o. ä. max. im Format DIN A 3 beifügen (maximal 3 Seiten pro Referenz).
Kriterien für Vergleichbarkeit:
— Planung aus dem Bereich Schulbauten (oder Vorhaben mit vergleichbaren oder höheren planerischen Anforderungen);
— Leistungsbilder Objektplanung Gebäude: LPH 5 bis 8 erbracht;
— Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung: LPH 5 bis 8 erbracht;
— Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung: 4 zusammenhängende Leistungsphasen erbracht.
2. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) festangestellt Beschäftigten mit Angabe der Anzahl der Führungskräfte/Projektleiter.
3. Übersichtliche und tabellarische Darstellung der technischen Ausstattung des Bewerbers, insbesondere über Hard- und Software sowie CAD-Programme, die für die Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Von Bedeutung ist dabei auch die Angabe, welche Software zur Termin- und Kostenverfolgung zur Verfügung steht, sowie Angaben zum Datenaustausch.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Los 1 (Objektplanung Gebäude einschl. Brandschutz und Bauphysik und Tragwerksplanung):
Es müssen 3 vergleichbare Referenzen aus dem maßgeblichen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Los 1 (Objektplanung Gebäude einschl. Brandschutz und Bauphysik und Tragwerksplanung):
Es müssen 3 vergleichbare Referenzen aus dem maßgeblichen Fünfjahreszeitraum vorgelegt werden.
Lose 2 und 3 (Fachplanung Technische Ausrüstung):
Es müssen 3 vergleichbare Referenzen aus dem maßgeblichen Fünfjahreszeitraum vorgelegt werden.
Los 4 (Objektplanung Freianlagen):
Es müssen 2 vergleichbare Referenzen aus dem maßgeblichen Fünfjahreszeitraum vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der Bieter für das Los 1 — Objektplanung Gebäude — muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 der Bauordnung Brandenburg verfügen. Ist Bieter eine...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Der Bieter für das Los 1 — Objektplanung Gebäude — muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 der Bauordnung Brandenburg verfügen. Ist Bieter eine juristische Person, muss der verantwortliche Mitarbeiter bauvorlageberechtigt sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Für das Los 1 ist ein zentraler Ansprechpartner zu benennen, der zugleich auch der Projektleiter sein muss. Für das Los 2 und 3 ist — neben dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Für das Los 1 ist ein zentraler Ansprechpartner zu benennen, der zugleich auch der Projektleiter sein muss. Für das Los 2 und 3 ist — neben dem Projektleiter — jeweils ein Ansprechpartner für die Bereiche HLS und ELT namentlich zu benennen, der zugleich auch der für die Planung verantwortliche Mitarbeiter sein muss. Deren Austausch ist im Vergabeverfahren sowie im Rahmen der Vertragsabwicklung nur aus wichtigem Grund (Arbeitgeberwechsel, Tod o. ä.) zulässig. Es bedarf zudem der Zustimmung des Auftraggebers für einen neu zu benennenden Mitarbeiter, in Hinblick auf die gleiche Eignung mit Blick auf Qualifikation, Berufsjahre, Berufserfahrung. Der Auftragnehmer hat die Eignung nachzuweisen. Ein Austausch der benannten Mitarbeiter im laufenden Vergabeverfahren hat eine Wiederholung der Angebotsprüfung zur Folge.
2. Von herausragender Bedeutung für den Auftraggeber die Einhaltung von Terminen während der Planungs- und Bauphase. Die bauliche Fertigstellung muss bis 31.1.2023 erfolgen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-22
12:00 📅
“— Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereit-gestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht...”
— Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereit-gestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, wer-den ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke können, etwa für Referenzen, mehrfach verwendet werden. Vorgegebene Beschränkungen zum Umfang sind einzuhalten. Wird die bei den Referenzen vorgegebene Seitenzahl überschritten, werden darüber hinausgehende Seiten nicht berücksichtigt.
— Angebote, die nicht unter Verwendung des bereitgestellten Angebotsschreibens eingereicht werden, werden gleichfalls nicht weiter berücksichtigt.
— Ein Bieter darf jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, können die Angebote ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter/Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.
— Fehlen Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind, oder sind diese unvollständig, wird der Auftraggeber oder sein Beauftragter den Bieter auffordern, diese innerhalb angemessener Frist nachzureichen bzw. zu vervollständigen. Eine Korrektur fehlerhafter unternehmensbezogener oder leistungsbezogener Nachweise ist nicht zulässig. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Preisangaben.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5SD8LR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdamm
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 056-132843 (2020-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2020 GMP 23
2020 GMP 23 Standorterweiterung Regenbogengrundschule
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Planungsleistungen für die Standorterweiterung der Regebbogengrundschule.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 500 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung Gebäude
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Senftenberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen Schulerweiterungsbau zu errichten.
Der Schulstandort Regenbogen-Grundschule verfügt gegenwärtig über ein Schulgebäude, eine Zweifeldsporthalle und eine großzügige Außenanlage mit Schulhof, Rasensportplatz, Laufbahn, einem Allwetter — Streetballplatz und PKW-Stellflächen. Bei dem vorhandenen Schulgebäude handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau mit Flachdach, der im Jahr 1974 errichtet wurde. Das Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3 986 m ist ein Massivbau, der nach den damals geltenden Regeln errichtet wurde. Das Gebäude entspricht von der Geometrie und Raumaufteilung her dem Schultyp „Cottbus".
Der Schulhof und die PKW-Stellflächen wurden im Jahr 2019 neu gestaltet. Das Objekt wird verkehrstechnisch über die nordöstlich gelegene Zufahrt von der Johannes-R.-Becher-Straße erschlossen. Das Grundstück ist erschlossen mit den Medien Trinkwasser, Elektroenergie und Fernwärme. Die häuslichen Abwässer werden in die Schmutzwasserkanalisation und das Regenwasser in das kommunale Regenwassernetz eingeleitet. Im vorgelagerten nordöstlichen Grundstücksbereich quert eine zentrale Fernwärmetrasse das Grundstück. Diese kann nicht mit Gebäuden überbaut werden bzw. muss im Fall einer Bebauung um verlegt werden.
In der vorhandenen 3zügigen Grundschule werden zur Zeit 386 Schüler unterrichtet. Durch den geplanten Erweiterungsbau soll der Schulstandort zur 4 zügigen Grundschule für 540 Schüler ausgebaut werden. Für die Erweiterung von Schule und Hort wurde für den Neubau eine Bruttogrundfläche von ca. 2 400 m ermittelt, wobei diverse Doppelnutzungen zu berücksichtigen sind. Der Bedarf am Standort ist für den Bestands- sowie den Erweiterungsbau im Zusammenhang zu betrachten und in einem Raumprogramm darzustellen. Mit dem neu zu errichtenden Gebäude und dem Zwischenbau, der beide Schulgebäude verbinden soll, sind auch die Forderungen der Barrierefreiheit im Altbau zu untersuchen. Alle Baumaßnahmen finden bei vollem Schulbetrieb im Altbau statt, diesbezüglich sind Sicherungsmaßnahmen, Provisorien und Ersatzaufenthaltsflächen bei der Planung zu berücksichtigen. Der Neubau soll in Modulbauweise für eine Nutzungszeit von mehr als 5 Jahren errichtet werden. In Abhängigkeit des Standortes des neu zu errichtenden Gebäudes ist die Außenanlage in diesem Bereich neu zu gestalten bzw. in den Bestand einzubinden.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 300 Punkte
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen Schulerweiterungsbau zu errichten.
Der Schulstandort Regenbogen-Grundschule verfügt gegenwärtig über ein Schulgebäude, eine Zweifeldsporthalle und eine großzügige Außenanlage mit Schulhof, Rasensportplatz, Laufbahn, einem Allwetter — Streetballplatz und PKW-Stellflächen. Bei dem vorhandenen Schulgebäude handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau mit Flachdach, der im Jahr 1974 errichtet wurde. Das Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3 986 m ist ein Massivbau, der nach den damals geltenden Regeln errichtet wurde. Das Gebäude entspricht von der Geometrie und Raumaufteilung her dem Schultyp „Cottbus".
Der Schulhof und die PKW-Stellflächen wurden im Jahr 2019 neu gestaltet. Das Objekt wird verkehrstechnisch über die nordöstlich gelegene Zufahrt von der Johannes-R.-Becher-Straße erschlossen. Das Grundstück ist erschlossen mit den Medien Trinkwasser, Elektroenergie und Fernwärme. Die häuslichen Abwässer werden in die Schmutzwasserkanalisation und das Regenwasser in das kommunale Regenwassernetz eingeleitet. Im vorgelagerten nordöstlichen Grundstücksbereich quert eine zentrale Fernwärmetrasse das Grundstück. Diese kann nicht mit Gebäuden überbaut werden bzw. muss im Fall einer Bebauung um verlegt werden.
In der vorhandenen 3zügigen Grundschule werden zur Zeit 386 Schüler unterrichtet. Durch den geplanten Erweiterungsbau soll der Schulstandort zur 4zügigen Grundschule für 540 Schüler ausgebaut werden. Für die Erweiterung von Schule und Hort wurde für den Neubau eine Bruttogrundfläche von ca. 2 400 m ermittelt, wobei diverse Doppelnutzungen zu berücksichtigen sind. Der Bedarf am Standort ist für den Bestands- sowie den Erweiterungsbau im Zusammenhang zu betrachten und in einem Raumprogramm darzustellen. Mit dem neu zu errichtenden Gebäude und dem Zwischenbau, der beide Schulgebäude verbinden soll, sind auch die Forderungen der Barrierefreiheit im Altbau zu untersuchen. Alle Baumaßnahmen finden bei vollem Schulbetrieb im Altbau statt, diesbezüglich sind Sicherungsmaßnahmen, Provisorien und Ersatzaufenthaltsflächen bei der Planung zu berücksichtigen. Der Neubau soll in Modulbauweise für eine Nutzungszeit von mehr als 5 Jahren errichtet werden. In Abhängigkeit des Standortes des neu zu errichtenden Gebäudes ist die Außenanlage in diesem Bereich neu zu gestalten bzw. in den Bestand einzubinden.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsparpotentiale
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, auf dem Schulgrundstück der Regenbogen-Grundschule in der Johannes-R.-Becher-Straße 19 in Senftenberg einen Schulerweiterungsbau zu errichten.
Der Schulstandort Regenbogen-Grundschule verfügt gegenwärtig über ein Schulgebäude, eine Zweifeldsporthalle und eine großzügige Außenanlage mit Schulhof, Rasensport platz, Laufbahn, einem Allwetter — Streetball platz und PKW-Stellflächen. Bei dem vorhandenen Schulgebäude handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau mit Flachdach, der im Jahr 1974 errichtet wurde. Das Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3 986 m ist ein Massivbau, der nach den damals geltenden Regeln errichtet wurde. Das Gebäude entspricht von der Geometrie und Raumaufteilung her dem Schultyp "Cottbus".
Der Schulhof und die PKW-Stellflächen wurden im Jahr 2019 neu gestaltet. Das Objekt wird verkehrstechnisch über die nordöstlich gelegene Zufahrt von der Johannes-R.-Becher-Straße erschlossen. Das Grundstück ist erschlossen mit den Medien Trinkwasser, Elektroenergie und Fernwärme. Die häuslichen Abwässer werden in die Schmutzwasserkanalisation und das Regenwasser in das kommunale Regenwassernetz eingeleitet. Im vorgelagerten nordöstlichen Grundstücksbereich quert eine zentrale Fernwärmetrasse das Grundstück. Diese kann nicht mit Gebäuden überbaut werden bzw. muss im Fall einer Bebauung um verlegt werden.
In der vorhandenen 3zügigen Grundschule werden zur Zeit 386 Schüler unterrichtet. Durch den geplanten Erweiterungsbau soll der Schulstandort zur 4zügigen Grundschule für 540 Schüler ausgebaut werden. Für die Erweiterung von Schule und Hort wurde für den Neubau eine Bruttogrundfläche von ca. 2 400 m ermittelt, wobei diverse Doppelnutzungen zu berücksichtigen sind. Der Bedarf am Standort ist für den Bestands- sowie den Erweiterungsbau im Zusammenhang zu betrachten und in einem Raumprogramm darzustellen. Mit dem neu zu errichtenden Gebäude und dem Zwischenbau, der beide Schulgebäude verbinden soll, sind auch die Forderungen der Barrierefreiheit im Altbau zu untersuchen. Alle Baumaßnahmen finden bei vollem Schulbetrieb im Altbau statt, diesbezüglich sind Sicherungsmaßnahmen, Provisorien und Ersatzaufenthaltsflächen bei der Planung zu berücksichtigen. Der Neubau soll in Modulbauweise für eine Nutzungszeit von mehr als 5 Jahren errichtet werden. In Abhängigkeit des Standortes des neu zu errichtenden Gebäudes ist die Außenanlage in diesem Bereich neu zu gestalten bzw. in den Bestand einzubinden.
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Los-Identifikationsnummer: Los 4
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 056-132843
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Titel: Objektplanung Gebäude
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IproConsult Niederlausitz GmbH
Postort: Senftenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberspreewald-Lausitz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 200 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 760 000 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Titel: Fachplanung Technische Ausrüstung — HLS
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsgruppe M+M AG
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 280 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 275 000 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Titel: Fachplanung Technische Ausrüstung — ELT
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 207 000 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 4
Titel: Objektplanung Freianlagen
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Subatzus & Bringmann GbR
Postort: Großräschen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 60 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 58 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5SDWP6
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2020/S 126-308829 (2020-06-30)