Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Die fristgerechte Einreichung der geforderten Unterlagen und Erklärungen:
— Teilnahmeantrag;
— Wertungsformblatt (Referenzangaben);
— Eigenerklärung zur Eignung Wirt 124;
— BVB Frauenförderung Wirt 2141;
— Erklärung Bietergemeinschaft Wirt 238 (falls zutreffend);
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer Wirt 236 (falls zutreffend);
— Erklärung nach § 73 Abs. 3 VgV, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (formlos);
— Erklärung zur Leistungsfähigkeit: Umsatzzahlen und Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (formlos);
— Erklärung, dass die abgefragt Leistung im benannten Leistungszeitraum erbracht werden kann (formlos);
— bescheinigte Gewerbeanmeldung oder steuerliche Anmeldung Freiberufler;
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung;
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft oder Fehlanzeige;
— Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentgelt, Sozialversicherungsbeiträge Wirt 2140.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Begrenzung der Bewerberzahl erfolgt durch eine Bewertungsmatrix. Wenn weniger als 3 Bewerber die Eignung-/Auswahlkriterien erfüllen, wird das Verfahren mit den Bewerbern fortgesetzt, welche den Mindestanforderungen entsprechen. Wenn 2 Bewerber gleich bepunktet werden entscheidet das Los. Die ersten 3-5 Bewerber, welche die meisten Punkte in der Bewertungsmatrix erreichen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Wertung der Bewerber erfolgt anhand seiner Eintragungen im Wertungsformblatt. Jeder Bewerber kann maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:
Auswahlkriterium: Auftragsvolumen für entsprechende Dienstleistungen (Wirtschaftsförderung und/oder Standortentwicklung und/oder Quartiersmanagement) in Euro netto je eingereichtem Referenzprojekt:
— 333 Punkte ab 80 000 EUR brutto Auftragsvolumen;
— 667 Punkte ab 160 000 EUR brutto Auftragsvolumen;
— 1 000 Punkte ab 240 000 EUR brutto Auftragsvolumen;
— Gewichtung 10 %.
Auswahlkriterium: Dauer der Berufserfahrung in der Position als Projektleiter im Leistungsbild Wirtschaftsförderung und/oder Standortentwicklung und/oder Quartiersmanagement der für diese Maßnahme eingesetzt werden soll:
— 333 Punkte ab 3 Jahren;
— 667 Punkte ab 5 Jahren;
— 1 000 Punkte ab 8 Jahren;
— Gewichtung 20 %.
Auswahlkriterium: Unternehmsreferenzen. Wertung von mindestens einer und maximal 3 Referenzen aus den letzten 10 Geschäftsjahren (die maximale Punktezahl kann nur mit 3 Referenzprojekten erreicht werden, die min. 3 der 4 u. g. Bedingungen erfüllen).
Achtung Referenzangaben gemäß dem Wertungsformblatt:
— 333 Punkte ab 1 Referenz;
— 667 Punkte ab 2 Referenzen;
— 1000 Punkte ab 3 Referenzen;
— Gewichtung 70 %.
Hinweis — Gewertet werden nur Referenzprojekte, die mindestens 3 der folgenden Bedingungen erfüllen:
Schwerpunkt Wirtschaftsförderung und/oder Standortentwicklung und/oder Quartiersmanagement
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
(Printmedien, online z. B. Internetseiten und Veranstaltungen)
Konzeptarbeit
(Als Konzept wird ein Planungsdokument bezeichnet, das aus den Grundlagen eines Vorhabens und seiner Ziele die Mittel und Wege definiert, mit denen diese Ziele erreicht werden können)
Mediationsleistungen
(durch ein/e qualifizierte/n Mediator/in).